Ältere Mutter und jüngere Tochter bereiten sich auf die Begutachtung für Pflegegeld vor und stellen Befunde zusammen

Begutachtung:
So bereiten Sie sich vor

Ihr Begutachtungstermin steht bevor und Sie fühlen sich unsicher? Wir helfen Ihnen, sich gut vorzubereiten – mit Informationen darüber, worauf Gutachter*innen achten, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und welche Rechte Sie haben.

Worauf wird bei der Begutachtung geachtet?

Aufgabe von Gutachter­*­innen ist es, be­steh­ende Funktions- und Leistungs­ein­schränk­ungen bzw. den Pflegebedarf objektiv zu be­ur­teil­en. Grundlage sind das Gespräch beim Termin, die Untersuchung und die medizinischen Befunde. 

Im Fokus stehen gesundheitliche Einschränkungen und die Auswirkungen auf Beruf, Alltag und Selbstständigkeit.

Entscheidend ist, dass Schilderungen plausibel und nachvollziehbar sind und mit der Diag­nose, den Befunden und Unter­such­ungs­er­geb­nissen über­ein­stimmen. 

Mehr Infos: Ablauf der Begutachtung

Eine Begutachtung ist eine...

  • objektive medizinische Einschätzung nach festgelegten Kriterien
  • fachliche Bewertung durch medizinische Expert*innen
  • Bestandsaufnahme basierend auf Gespräch, Untersuchung und Befund
  • Feststellung der Leistungsfähigkeit oder des Pflegebedarfs
  • ausgerichtet an medizinischen Standards und Leitlinien

Wie kann ich mich vorbereiten? 

Eine medizinische Begutachtung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesundheitliche Situation darzustellen und die Leistung zu erhalten, die Sie benötigen. 

Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf den Termin und dabei, sich auf diese besondere und ungewohnte Situation einzustellen.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Bringen Sie zum Begutachtungstermin bei der Pensionsversicherung alle medizinischen Unterlagen mit, die Ihren Gesundheitszustand und den Verlauf der Erkrankung nachvollziehbar machen.

Die Unterlagen sollten möglichst vollständig und aktuell sein. Auch ältere relevante Befunde sind hilfreich, um den Krankheitsverlauf zu verstehen.

Medizinische Befunde und Berichte (Beispiele): 

Dokumentation von Therapien:

Weitere relevante Informationen:

Die Unterlagen werden im Kompetenzzentrum in der Regel eingescannt und Sie erhalten diese sofort zurück. Bei Begutachtungen zu Hause sollten Kopien der Befunde bereitliegen.

Medizinische Begut­acht­ung: Mythen vs. Fakten

Falsche Erwartungen und fehlende Informationen über die Rolle der*des Gutachters*in oder den Ablauf der Begutachtung führen oft zu Missverständnissen. 

 Mythos

PV_Icon_A10_ja_70x70.svg Fakt

Begut­acht­ungen sind wie 
Arztbesuche.

Ein*e Ärztin*Arzt stellt Diagnosen und behandelt Patient*innen. Ein*e Gutachter*in beurteilt nur Ihre Leistungsfähigkeit oder den Pflegebedarf und darf keine Therapie­emp­fehl­ung­en geben.

Der Gutachter entscheidet über
den Antrag.

Gutachter*innen entscheiden nicht über Ihren Antrag. Die Ent­scheid­ung trifft die Pensions­ver­sich­er­ung nach der Begutachtung.

Der Gutachter ist auf Seite der
Versicherung.

Gutachter*innen sind neutral und unabhängig. Die Pensions­ver­sich­er­ung darf keinen Einfluss auf das Ergebnis der Be­gut­ach­tung nehmen.

Wenn ich nervös bin, wirkt sich
das negativ aus.

Gutachter*innen erkennen Nervosität und unter­stützen durch strukturierte Fragen. Bleiben Sie ehrlich und realistisch, ohne Ein­schränk­ungen zu relativieren oder zu über­treiben.

Eine Diagnose führt auto­mat­-
isch zu einem Anspruch.

Eine Diagnose allein begründet keinen Anspruch auf eine Pension oder Pflege­geld. Entscheidend sind die funk­tion­ellen Einschränkungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit oder den Pflegebedarf. Sie werden in der Begutachtung fest­ge­stellt.

Ich bin dem Gutachter egal.

Weil Gutachter­*­innen neu­tral und sachlich arbeiten müssen, wirkt das Gespräch manchmal weniger persönlich als ein Arztbesuch. Das bedeutet aber nicht, dass Ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden.

Rechte beim Begutachtungstermin

Bei einer medizinischen Begutachtung haben Sie klare Rechte. Sie stellen sicher, dass das Verfahren fair, transparent und respektvoll abläuft. 

Sie haben das Recht,

  • gehört zu werden und Ihre Beschwerden sowie Einschränkungen in Alltag und Beruf darzustellen.
  • respektvoll behandelt zu werden.
  • Fragen zu stellen und über den Ablauf der Untersuchung informiert zu werden.
  • bei Pflegegeld-Begutachtungen 1 Vertrauensperson (z. B. pflegende*r An­ge­hörige­*­r, Pflegekraft) mitzunehmen. Seit 1. September 2026 besteht dieses Recht auch für medizinische Begutachtungen im Zusammenhang mit einer Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Für die Vertrauensperson besteht ebenso die Pflicht sich auszuweisen. Dann kann auch sie bei einer medizinischen Begutachtung anwesend sein.
  • einzelne Fragen nicht zu beantworten oder Untersuchungen abzulehnen. Fehlende Informationen können jedoch die Beurteilung erschweren.

Im Begutachtungsprozess gelten natürlich grundlegende Rechte wie Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und ein vertraulicher Umgang mit Ihren persönlichen Daten.

Pflichten bei der Begutachtung

Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei der Begutachtung mitzuwirken, damit Ihre Situation vollständig und nachvollziehbar beurteilt werden kann:

  • Erscheinen Sie zu Ihrem Termin – ein unentschuldigtes Fernbleiben kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.
  • Beantworten Sie die gestellten Fragen wahrheits­getreu, nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Machen Sie bei der Untersuchung, nach Ihren Möglichkeiten, aktiv mit. Eine unvollständige Untersuchung kann sich negativ auf die medizinische Beurteilung auswirken.
  • Ein respektvoller Umgang gilt für beide Seiten – sowohl für die*den Gutachter*in als auch für Sie und Ihre Vertrauensperson. Störungen durch unangemessenes Verhalten können zu falschen Ergebnissen oder sogar zum Abbruch der Begutachtung führen.

Häufige Fragen zur Vorbereitung

Hier finden Sie weitere Informationen

Unsere Richt­­linie für medi­­zin­­ische Gut­­achter­­*­­innen definiert verbindliche Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit. Sie gilt für alle bei der Pensionsversicherung angestellten sowie für alle im Auftrag der PV tätigen Gutachter­*­innen.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 07. Oktober 2026