Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Versicherungszeiten. Auf Seite 10 finden Sie eine Übersicht der am häufigsten vorkommenden Versicherungszeiten sowie die entsprechenden Beitragsgrundlagen.
Welche Zeiten zählen als Versicherungszeiten für die Pension?
Als Versicherungszeiten nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gelten für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen:
- Zeiten der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung
- Zeiten der Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung, z. B. Arbeitslosengeld, Überbrückungshilfe, Umschulungsgeld, Rehabilitationsgeld, Krankengeld, Wochengeld, Präsenz- und Ausbildungsdienst, Zivildienst, Kindererziehungszeiten, etc.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erfasst diese Versicherungszeiten automatisch und schreibt sie Ihrem Pensionskonto gut.
Broschüre
Versicherungszeiten
Wie Sie Ihren Pensionsanspruch überprüfen können
Ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie von der Pensionsversicherung prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Pension erfüllen oder wann sie erfüllt werden können.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen auch:
- Pensionsvorausberechnungen (per Antrag)
- Rentabilitätsberechnungen für den Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
Formulare zur Erfassung und Überprüfung Ihrer Versicherungszeiten
Antrag
auf Erfassung von Versicherungszeiten
Um Versicherungszeiten wie z. B. die endgültigen Zeiten der Kindererziehung oder Schul-, Studien- & Ausbildungszeiten erfassen zu lassen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Antrag
auf Überprüfung des Pensionsanspruchs
Um Ihren Anspruch auf eine Leistung aus den Versicherungsfällen des Alters (= Alterspensionen) prüfen zu lassen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Antrag
auf Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten und Prüfung des Anspruchs
Zur Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten sowie zur Prüfung des Anspruchs müssen Sie dieses Online-Formular ausfüllen.
So fragen Sie den Versicherungsdatenauszug ab
Mit der ID Austria können Sie einen Auszug Ihrer Versicherungszeiten jederzeit bequem von zu Hause online abfragen und/oder ausdrucken Versicherungsdatenauszug.
Alternativ können Sie einen Versicherungsdatenauszug auch jederzeit bei der Pensionsversicherung (PV) anfordern. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.
Versicherungszeiten: Häufige Fragen
Rat & Hilfe
zu Ihren Versicherungszeiten
Sie möchten sich genauer zum Thema Versicherungszeiten erkundigen? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne und stellen bei Bedarf auch Pensionsvorausberechnungen an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 23. Januar 2025