Leitfaden 6 Schritte zur Pension: Älteres Paar spaziert durch Herbstwald

In 6 Schritten
zur Pension

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in Pension zu gehen? Wann und wie stellen Sie den Pensionsantrag? In unserem Leitfaden erfahren Sie die wichtigsten Schritte zur Pensionierung. Außerdem erklären wir wichtige Begriffe wie „Mindestversicherungszeit“ und „Stichtag“.

Schritt 1: Anspruchs­voraus­setz­ung­en erfüllen

Anspruch auf eine Pension hat man, wenn die erforderlichen An­spruchs­voraus­setz­ung­en erfüllt sind:

Eintritt des Versicherungsfalles

Ein Versicherungsfall ist ein Ereignis, bei dem Sie Anspruch auf eine Leistung aus der Pensionsversicherung haben. 

VersicherungsfallEintrittLeistung
Alter

wenn das jew. 
An­falls­alter erreicht ist 

Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversicherungspension, Teilpension
geminderte Arbeitsfähigkeitmit Feststellung/ Beantragung von
Invalidität od.
Berufs­unfähig­keit
Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension
Todmit dem TodestagWitwen*Witwerpension, Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen, Waisenpension

Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit

Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie am Stich­tag eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten nachweisen.

Für die Alterspension sind mindestens 180 Versicherungsmonate erforderlich. Davon müssen Sie mindestens 84 Ver­sicher­ungs­monate erwerbstätig gewesen sein.

Damit die Mindestversicherungszeit oder Wartezeit erfüllt ist, zählen alle Monate, in denen Sie in einer Pensionsversicherung versichert waren – nach APG, ASVG, GSVG oder BSVG. 

Besondere Anspruchs­voraus­setz­ungen

Je nach Pensionsart gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa zur Anzahl der Versicherungsmonate. Details finden Sie direkt bei der jeweiligen Pensionsart.

Schritt 2: Pensions­versicher­ungs­träger ermitteln

Die Pensionsversicherung (PV) ist für Angestellte und Arbeiter*innen zuständig.

Diese Versicherungsträger sind ebenfalls für die gesetzliche Pensionsversicherung zuständig:

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): zuständig für Beamt*innen, Bedienstete der Eisenbahn und im Bergbau.

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): zuständig für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Landwirt*innen.

Ihre Pension erhalten Sie von dem Versicherungsträger, bei dem Sie in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag die größte Anzahl an Versicherungsmonaten erworben haben. Falls Sie in diesem Zeitraum keine Versicherungszeiten erworben haben, gilt der Träger des letzten Versicherungsmonats als zuständig.

Schritt 3: Pensionsantrag stellen

Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie immer einen Pensionsantrag stellen (Antragsprinzip). Das gilt auch für Hinter­blieb­enen­pension­en

Nachdem Sie den Pensionsantrag gestellt haben, müssen Sie alle Änderungen, die Ihre Pensionsleistung beeinflussen, und jede Änderung Ihres Wohnsitzes (auch vorübergehend) innerhalb von 2 Wochen melden. Weitere Infos: Meldepflichten & Meldefristen

Schritt 4: Stichtag & Pensionsbescheid

Zum Stichtag wird von der Pensionsversicherung geprüft,


Der Stichtag ist immer der 1. Tag eines Monats

Über den Anspruch auf Pension wird mit Bescheid entschieden. Der Bescheid kann erst nach dem Stichtag erstellt und zugesendet werden.

Wenn Sie eine „Verständigung über die vorläufige Pensionshöhe erhalten, kann die endgültige Pensionshöhe noch nicht festgestellt werden. Wir bemühen uns, das Verfahren schnell abzuschließen und Ihnen einen Bescheid auszustellen. 


Beispiele: Datum des Stichtages bei Eigen- und Hinter­blieb­enen­pensionen

Versicherungsfall (VF)Eintritt (VF)AntragstellungStichtag

VF des Alters &

geminderte Arbeitsfähigkeit

1.10.

21.9.

1.10.

12.11.

1.10.

1.12.

VF des Todes

1.7.

2.3.

7.7.

7.5.

1.7.

1.4.

Schritt 5: Beginn der Pension

Bei Eigenpensionen (= Alterspensionen und IV-/BU-Pensionen) ist der Stich­tag in den meisten Fällen zugleich auch der Tag des Pensionsbeginns.

Achtung: Der Pensionsantritt beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Es ist eine Kündigung oder einvernehmliche Auflösung erforderlich.

Schritt 6: Auszahlung der Pension

Die Pension wird monatlich im Nachhinein – am Monatsersten – ausgezahlt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird die Pension am letzten Werktag davor überwiesen. Zu den Pensionen für April und Oktober gebührt je eine Sonderzahlung (13. und 14. Pension).

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos per Überweisung. Damit die Pension auf Ihr Konto überwiesen werden kann, benötigen wir von Ihrer Bank einen „Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung“. Eine Barzahlung ist nur auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland kann die Auszahlung der österreichischen Pension auch auf ein ausländisches Bankkonto erfolgen. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag auf Direktüberweisung.

Rechtsmittel bei Pensions­bescheiden

Bescheide der Pensionsversicherung können vor einem Gericht angefochten werden.

  1. In Leistungssachen (z. B. Höhe des Pensionsanspruchs, Ausgleichszulage, Feststellung der Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten) kann innerhalb von 3 Monaten ab der Zustellung des Bescheides Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden.
  2. Bescheide in Verwaltungssachen (z. B. Versicherungsberechtigung, Beitragsangelegenheiten) können binnen 4 Wochen ab der Zustellung des Bescheides mittels Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Beschwerde muss beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden.

Ihre Pension beantragen

Wie Sie Ihren Pensionsantrag stellen können und welche Punkte dabei besonders wichtig sind erfahren Sie hier Pensionsantrag stellen.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 12. Januar 2026