Schritt 1: Anspruchsvoraussetzungen erfüllen
Anspruch auf eine Pension hat man, wenn die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind:
Eintritt des Versicherungsfalles
Ein Versicherungsfall ist ein Ereignis, bei dem Sie Anspruch auf eine Leistung aus der Pensionsversicherung haben.
Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit
Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie am Stichtag eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten nachweisen.
Für die Alterspension sind mindestens 180 Versicherungsmonate erforderlich. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate erwerbstätig gewesen sein.
Damit die Mindestversicherungszeit oder Wartezeit erfüllt ist, zählen alle Monate, in denen Sie in einer Pensionsversicherung versichert waren – nach APG, ASVG, GSVG oder BSVG.
Besondere Anspruchsvoraussetzungen
Je nach Pensionsart gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa zur Anzahl der Versicherungsmonate. Details finden Sie direkt bei der jeweiligen Pensionsart.