Der Pensionsantrag wird automatisch an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung übermittelt. Der Pensionsantrag ist kostenlos.
Woher bekomme ich den Pensionsantrag?
Pensionsanträge erhalten Sie von Ihrem Pensionsversicherungsträger.
In der Pensionsversicherung (PV) gibt es für jede Pensionsart einen eigenen Pensionsantrag. Die Formulare stehen in Papierform, als PDF oder online zur Verfügung.
Ein formloses Schreiben wird ebenfalls akzeptiert, wobei der formelle Pensionsantrag später nachgereicht werden muss.
Wann muss ich den Pensionsantrag stellen?
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag etwa 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Wie fülle ich den Pensionsantrag richtig aus?
Im Formular werden Sie Schritt für Schritt durchgeführt. Bitte füllen Sie den Pensionsantrag möglichst genau aus und unterschreiben Sie diesen.
Unvollständige Angaben oder die fehlende Unterschrift können zu Erhebungen und Rückfragen führen und verlängern die Bearbeitungsdauer.
Pensionsanträge
für die Pensionsversicherung (PV)
Welche Dokumente brauche ich?
Folgende Dokumente müssen Sie dem Pensionsantrag beilegen:
- Geburtsurkunde (nur bei Geburt im Ausland)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
- Bei geschiedener Ehe: Scheidungsurteil und Nachweis über die Unterhaltsverpflichtung
- Bei aufgelöster Partnerschaft: gerichtliche Auflösungsentscheidung und Nachweis über den Unterhaltsanspruch bzw. die Unterhaltszahlungen (Vergleichsausfertigung, Zahlungsbelege)
- Geburtsurkunden von Kindern zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und bei Antrag auf Kinderzuschuss oder Waisenpension. Bei unehelichen Kindern, Wahl-(Adoptiv-) und Stiefkindern sind weitere Dokumente erforderlich.
- Sterbeurkunde der*des verstorbenen Versicherten bei Antrag auf Witwen*Witwerpension (Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen) oder Waisenpension.
Alle Dokumente sind als Original, Scan, Kopie oder beglaubigte Abschrift beizulegen/mitzubringen. Die zuständigen Behörden stellen die Dokumente auf Anfrage kostenlos für die Sozialversicherung aus. Die Vorlage entfällt, wenn die Dokumente bereits in einem früheren Verfahren eingereicht wurden.
Weitere Unterlagen oder Dokumente, die Sie für den Pensionsantrag benötigen, sind im Informationsblatt – das dem jeweiligen Antragsformular beiliegt – aufgelistet. Hier finden Sie alle Informationsblätter.
Broschüre
Pensionsantragsteller*innen
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Pensionsantragsteller*innen.
Wie und wo kann ich den Pensionsantrag stellen?
- Elektronisch: Mittels Online-Formular (Anmeldung mit ID Austria)
- Per E-Mail: An die zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort, bei Wohnsitz Ausland = Wien)
- Per Post: An die zuständige Landesstelle
- Persönlich: Den Pensionsantrag geben Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger ab.
Bei der Pensionsversicherung (PV) ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Bitte bringen Sie zum Termin einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Sie können Ihren Pensionsantrag auch bei
- einem anderen Sozialversicherungsträger z. B. ÖGK,
- einer Behörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung (z. B. Magistrat) oder
- einem Gemeindeamt abgeben.
Nachdem der Pensionsantrag bei uns eingelangt ist, wird er geprüft. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist individuell verschieden.
Häufige Fragen zum Pensionsantrag
Rat & Hilfe
zum Pensionsantrag
Sie haben Fragen zum Pensionsantrag? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei Bedarf mit dem Ausfüllen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 30. Januar 2025