Reha für Herz und Psyche bei der Pensionsversicherung

Psychokardiologische
Rehabilitation

Eine Herzerkrankung betrifft nicht nur den Körper, sondern oft auch die Psyche. Die psycho­kardio­log­ische Rehabilitation der Pensionsversicherung (PV) unterstützt Sie mit einem ganzheitlichen Programm dabei, Ihre Herzgesundheit und Ihr psychisches Wohlbefinden nachhaltig zu stärken.

Was ist Psychokardiologie?

Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommt es häufig zu seelischen Belastungen wie Ängste und Depressionen. Auftretende Beschwerden können körperliche und seelische Ursachen haben und sich gegenseitig stark beeinflussen

Die psychokardiologische Rehabilitation verbindet medizinische und psychologische Therapien und unterstützt Sie dabei, wieder Vertrauen in Ihren Körper zu gewinnen und Ihren Alltag aktiv zu gestalten. 

Selbst-Check: Bin ich betroffen?

Viele Patient*innen unterschätzen die psychischen Auswirkungen einer Herzerkrankung. Die folgenden Fragen helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie betroffen sein könnten.

Neben meiner Herz-Kreislauf-Erkrankung leide ich auch unter anderen Symptomen, z. B.

Wann ist eine psychokardiologische Reha sinnvoll?

  • nach Herzinfarkt oder Herzoperation
  • bei chronischen Herzerkrankungen (z. B. Herzrhythmusstörungen, Kardiomyopathie, arterielle oder pulmonale Hypertonie)
  • bei psychischen Begleiterkrankungen (z. B. Depression, Angststörung, posttraumatische Belastungsstörung PTBS)
  • Stress, Überforderung oder Erschöpfung beeinträchtigen die Genesung 
  • wiederholte Krankenhausaufenthalte ohne nachhaltige Besserung
  • notwendige Lebensstiländerungen sind schwer umzusetzen 

So stellen Sie den Reha-Antrag

Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin*Ihrem Arzt, ob eine psychokardiologische Rehabilitation für Sie in Frage kommt. Ihre Ärztin*Ihr Arzt stellt den Reha-Antrag und begründet die medizinische Notwendigkeit.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landes­stelle der Pensionsversicherung übermittelt werden. Auch ein Direkt­an­trag ist möglich.

So läuft die psycho­kardio­log­ische Reha ab

Die Rehabilitation dauert 6 Wochen und wird in zwei Teilen absolviert. Das Therapieprogramm umfasst medizinische Betreuung, Psychotherapie, Bewegung sowie Schulungen.

Ganzheitliche Therapie für Herz & Psyche

Ein interdisziplinäres Team aus Kardio­log­*­innen, Psychiater­*­innen und Thera­peut­*­innen kümmert sich um Sie. Die Kombination aus kardiologischer und psychologischer Behandlung unterstützt den körperlichen und seelischen Heilungsprozess.

Wir bieten Ihnen:

  • umfassende kardiologische und psychologische Diagnostik
  • medizinische Trainingstherapie
  • Sport- und Bewegungstherapie nach kardiologischem Standard (Ergometer-Training, Gymnastik, Wassergymnastik, Kraft-Ausdauertraining, Nordic Walking)
  • Ergotherapie
  • Psychotherapie (mindestens 50 Min. pro Woche), Einzeltherapie sowie regelmäßige Gruppentherapien
  • Angehörigengespräche
  • Psychoedukation in Gruppen (Achtsamkeit, Angst, Depression, Stress etc.)
  • Erlernen von Entspannungstechniken
  • Vorträge und Schulungen zu den Themen KHK, Diabetes, Herzinsuffizienz etc.

Wo kann ich eine psychokardiologische Reha machen?

Die Pensionsversicherung (PV) bietet die Möglichkeit einer stationären psychokardiologischen Rehabilitation in 2 spezialisierten Reha-Zentren an.

Reha-Zentrum Felbring Reha-Zentrum Felbring Reha-Zentrum Bad Tatzmannsdorf Reha-Zentrum Bad Tatzmannsdorf

Welche Wirkung hat die psychokardiologische Rehabilitation?

Im Rahmen der Reha-Forschung der Pensionsversicherung wurde die psychokardiologische Rehabilitation wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Mehr Infos zur Studie

Die Ergebnisse zeigen, wie eng körperliche, psychische und soziale Gesundheit zusammenhängen. Herzangst und psychische Belastungen nehmen spürbar ab, während sich die Lebensqualität nachhaltig verbessert.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 21. April 2026