Älteres Paar füllt Pensionsantrag für die Alterspension aus

Alterspension

Ab wann kann man in Alterspension gehen? Wie viele Versicherungszeiten werden benötigt? Ist es möglich, neben der Pension zu arbeiten? Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen: Von A wie Anspruch bis Z wie Zuverdienst.

Wann habe ich Anspruch auf eine Alters­pension?

Die Alterspension ersetzt einen Teil des Erwerbseinkommens, wenn Sie aufgrund Ihres Alters aus dem Arbeitsleben ausscheiden. 

Für den Anspruch auf eine Alterspension müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie müssen das  Regelpensionsalter erreicht haben.
  2. Sie müssen die Mindestversicherungszeit erfüllen.

Mit welchem Alter kann ich in Alters­pension gehen?

Das Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre

Ab 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen stufenweise von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben

Frauen mit einem Geburtsdatum bis zum 31. Dezember 1963 konnten mit 60 Jahren in Alterspension gehen. Für die Geburtsjahrgänge 1964 bis 1968 wird das Pensionsantrittsalter jedes halbe Jahr um 6 Monate erhöht. Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Alterspension gehen.

Weitere Informationen und eine Übersicht, wann Sie frühestens in Alterspension gehen können, finden Sie im Informationsblatt Angleichung des Frauenpensionsalters (PDF, 57 KB)

Wie viele Versicherungs­monate brauche ich?

Um eine Alterspension zu erhalten, muss eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten vorliegen. Außerdem müssen Sie eine bestimmte Zeit lang gearbeitet und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben.

Für ab 1. Jänner 1955 geborene Personen gelten folgende Voraussetzungen:

Wie wird die Alterspension berechnet?

Die Grundlage für die Berechnung ist die Gesamtgutschrift, die zum Stichtag auf Ihrem Pensionskonto aufscheint. Dieser Wert geteilt durch 14 ergibt Ihre monatliche Pensionshöhe (brutto) ohne Zuschläge.

Erhöhung der Alterspension 

Sie haben zwar das notwendige Alter erreicht und auch die erforderlichen Jahre gearbeitet, möchten Ihre Pension aber noch nicht in Anspruch nehmen?

Wenn Sie freiwillig später in Pension gehen, erhalten Sie einen Zuschlag zur Alterspension in der Höhe von 5,1 % pro Jahr. Sie können Ihre Alterspension so aber maximal für 3 Jahre der späteren Inanspruchnahme erhöhen. Das bedeutet eine Erhöhung um 15,3 %. Genauere Informationen finden Sie hier.

Kann ich trotz Alterspension weiterarbeiten?

Wenn Sie eine Alterspension beziehen, können Sie trotzdem arbeiten gehen. Ob Sie eine Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung annehmen, können Sie selbst entscheiden. Es gibt keine Zuverdienstgrenze.

Für die neben dem Bezug einer Alterspension geleisteten Pensionsbeiträge erhalten Sie einen besonderen Höherversicherungsbetrag zur Pension und damit eine höhere Pension.

Alterspension: Häufige Fragen

Hier finden Sie weitere Informationen

Die Broschüre Frauen und Pensionen des Bundeskanzleramts liefert kompakte Informationen und zeigt anhand von Beispielen auf, wie Frauen die eigene Pension schon im Arbeitsleben absichern können.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 04. Dezember 2024