Den Antrag stellen
Um eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit oder Pflegegeld von der Pensionsversicherung (PV) zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich.
- bei geminderter Arbeitsfähigkeit Antrag auf Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension
- bei Pflege- oder Hilfsbedarf Antrag auf Pflegegeld
Den Antrag können Sie selbst ausfüllen; eine Unterschrift Ihrer*s Ärztin*Arztes ist nicht erforderlich. Welche medizinischen Angaben notwendig sind und welche Befunde und Unterlagen beigelegt werden sollten, ist im jeweiligen Antragsformular erläutert.
Wichtig: Je vollständiger die Unterlagen sind, desto reibungsloser läuft das Verfahren ab.
Prüfung von Antrag und Unterlagen
Ihr Antrag wird von der zuständigen Landesstelle der Pensionsversicherung sorgfältig geprüft.
- Die Leistungsabteilung prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Leistung erfüllt sind und welcher Versicherungsträger zuständig ist. Für den Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension müssen die erforderlichen Versicherungszeiten vorliegen.
- Anschließend prüft der medizinischen Bereich Ihre Unterlagen und Befunde. Die Begutachtung wird organisiert und festgelegt, welche medizinische Fachrichtung erforderlich ist. Je nach Fragestellung können mehrere Fachrichtungen beteiligt sein. Pflegegeld-Begutachtungen können auch diplomierte Pflegefachkräfte durchführen.
Einladung und Begutachtungstermin
Sie erhalten eine Einladung mit Informationen zum Begutachtungstermin.
- Begutachtungen zur Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension finden in der Regel in den Kompetenzzentren für Begutachtung in den Landesstellen der Pensionsversicherung oder in ärztlichen Ordinationen statt.
- Pflegegeld-Begutachtungen erfolgen meist im Rahmen eines Hausbesuchs. Es kann hilfreich sein, wenn beim Termin eine vertraute Person, etwa eine pflegende Bezugsperson, anwesend ist.
Je nach medizinischer Fragestellung können mehrere Begutachtungstermine bei Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen notwendig sein.
Begutachtung: Gespräch und Untersuchung
Bei der Begutachtung werden Ihre persönlichen Angaben sowie die vorliegenden Befunde objektiv geprüft. Die Untersuchungsdauer wird an Ihre individuellen Bedürfnisse und persönliche Situation angepasst.
Was wird berücksichtigt?
- medizinische Befunde und Unterlagen
- aktuelle Beschwerden aus Sicht der betroffenen Person
- körperliche oder geistige Funktionen
- Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit oder Pflegebedarf
Bitte beachten Sie die Unterschiede zwischen einer Begutachtung und einem Arztbesuch.
So läuft die Begutachtung ab
1. Erklärung des Ablaufs
Zu Beginn stellt sich die*der Gutachter*in vor und erklärt Ihnen den Ablauf der Begutachtung.
2. Erfassung allgemeiner Daten
Allgemeine Daten werden erfasst (z. B. Kontaktdaten, behandelnde Ärzt*innen, Medikamente). In den Kompetenzzentren erfolgt dies oft durch nicht ärztliche Mitarbeitende.
3. Sichtung der Befunde
Die*der Gutachter*in sichtet in der Zwischenzeit Ihre mitgebrachten Befunde.
4. Anamnesegespräch
Die*der Gutachter*in stellt Ihnen Fragen zu Ihrer gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Situation, z. B.
- bisherige Krankengeschichte
- aktuelle Beschwerden
- bisherige medizinische oder therapeutische Maßnahmen
- berufliche Situation und bestehende Einschränkungen
- Tagesstruktur und Alltag
- Unterstützungsbedarf im Alltag (bei Pflegegeld)
- Grund der Antragstellung
5. Klinische Untersuchung
Art und Umfang der Untersuchung richten sich nach der medizinischen Fachrichtung und der konkreten Fragestellung. In der Regel handelt es sich um eine körperliche Untersuchung. Zusätzlich können psychologische Tests zur Beurteilung der geistigen Leistungsfähigkeit durchgeführt werden.
6. Offene Fragen
Am Ende haben Sie Gelegenheit, offene Fragen zu klären. Danach ist die Begutachtung abgeschlossen.
Erstellung des Gutachtens
Nach der Begutachtung werden alle relevanten Informationen aus Anamnese-Gespräch, Befunden und Untersuchungsergebnissen zusammengeführt und dokumentiert.
Ziel ist es, Ihre persönlichen Angaben, die vorhandenen medizinischen Unterlagen und die Untersuchungsergebnisse miteinander abzugleichen und eine nachvollziehbare Gesamtbewertung zu erstellen.
Wenn noch medizinische Fragen offen sind, können weitere Begutachtungen durch Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen notwendig sein.
Gutachten bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit
Bei Begutachtungen zur geminderten Arbeitsfähigkeit wird die verbleibende funktionelle Leistungsfähigkeit medizinisch eingeschätzt (Leistungskalkül). Dabei wird beurteilt, in welchem Ausmaß eine Person trotz gesundheitlicher Einschränkungen grundsätzlich noch arbeitsfähig ist.
Wichtig: Die Einschätzung bezieht sich auf die allgemeine Leistungsfähigkeit und nicht auf Ihre konkrete berufliche Tätigkeit. Maßgeblich ist, ob die im Leistungskalkül festgestellte Leistung für mindestens 20 Stunden pro Woche erbracht werden kann und zumutbar ist.
Gutachten zur Pflegestufe
Bei Pflegegeld-Begutachtungen wird das Ausmaß des Pflege- und Betreuungsbedarfs festgestellt. Aus dem ermittelten monatlichen Zeitaufwand ergibt sich die Einstufung in eine der 7 Pflegestufen.
Der Pflegebedarf wird nach gesetzlich festgelegten Richtwerten (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV) sowie Richtlinien des Dachverbands für Sozialversicherungsträger) berechnet. Diese Richtwerte sind pauschal und entsprechen daher nicht immer dem tatsächlichen Pflegeaufwand einer Person. Auch das Pflegegeld ist eine pauschale Leistung und deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab, nicht die gesamten Kosten.
Pflegegeld gebührt ab einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Genauere Infos finden Sie hier Voraussetzungen für Pflegegeld.
Das Leistungskalkül
Das Leistungskalkül ist ein medizinisch-funktionelles Konzept zur Beurteilung der allgemeinen Leistungsfähigkeit:
- Wie viele Stunden pro Tag ist eine Erwerbstätigkeit zumutbar?
- Sind leichte, mittelschwere oder schwere Tätigkeiten möglich?
- Welche funktionellen Einschränkungen bestehen (z. B. Heben, Tragen, Stehen, Konzentration, psychische Belastbarkeit, Arbeitstempo)?
- Psychisch-geistiges Fähigkeitsprofil
Der Pflegebedarf
Bei der Pflegegeld-Begutachtung wird der monatliche Pflege- und Betreuungsbedarf in Stunden ermittelt:
- Bei welchen alltäglichen Verrichtungen ist Unterstützung erforderlich (z. B. Körperpflege, Anziehen, Essen, Mobilität)?
- Braucht es Hilfe bei der Haushaltsführung?
- Wie häufig und wie lange wird diese Unterstützung benötigt?
- Besteht ein Pflegebedarf voraussichtlich länger als 6 Monate?
Abschließende Prüfung und Entscheidung
Das medizinische Gutachten wird an die Pensionsversicherung (PV) übermittelt und dort im Gesamtkontext geprüft.
Im Rahmen der sogenannten Oberbegutachtung erfolgt eine abschließende ärztliche Beurteilung (Qualitätskontrolle aller Unterlagen nach 4-Augen-Prinzip) und eine zusammenfassende Einschätzung.
Neben der medizinischen Einschätzung werden auch die gesetzlichen Grundlagen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Bei Begutachtungen zur Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension werden zusätzlich berufskundliche Aspekte einbezogen und ein möglicher Berufs- oder Tätigkeitsschutz geprüft.
Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und welche Leistungen zustehen:
Die Entscheidung wird Ihnen anschließend in Form eines schriftlichen Bescheids mitgeteilt.
Mehr Infos: Entscheidung nach der Begutachtung
Ihre Rechte im Überblick
Während und nach der Begutachtung haben Sie gesetzlich geregelte Rechte:
Rechte im Verfahren (Überprüfung der Entscheidung)
Häufige Fragen zu Ablauf der Begutachtung
Hier finden Sie weitere Informationen
Unsere Richtlinie für medizinische Gutachter*innen definiert verbindliche Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit. Sie gilt für alle bei der Pensionsversicherung angestellten sowie für alle im Auftrag der PV tätigen Gutachter*innen.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 07. Oktober 2026