Mitarbeiterin bei der Anmeldung erklärt betroffener Person den Ablauf der medizinischen Begutachtung

So läuft eine medizinische
Begutachtung ab

Sie haben einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder auf Pflegegeld gestellt und einen Begutachtungstermin bei der Pensionsversicherung (PV) erhalten? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie eine medizinische Begutachtung abläuft und was Sie dabei erwartet.

Den Antrag stellen

Um eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit oder Pflegegeld von der Pensionsversicherung (PV) zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich.

Den Antrag können Sie selbst ausfüllen; eine Unterschrift Ihrer*s Ärztin*Arztes ist nicht erforderlich. Welche medizinischen Angaben notwendig sind und welche Befunde und Unterlagen beigelegt werden sollten, ist im jeweiligen Antragsformular erläutert.

Wichtig: Je vollständiger die Unterlagen sind, desto reibungsloser läuft das Verfahren ab.

Prüfung von Antrag und Unterlagen 

Ihr Antrag wird von der zuständigen Landes­stelle der Pensionsversicherung sorgfältig geprüft.

  1. Die Leistungsabteilung prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Leistung erfüllt sind und welcher Ver­sich­er­ungs­trä­ger zuständig ist. Für den Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension müssen die er­for­der­lich­en Ver­sich­er­ungs­zeiten vorliegen.
  2. Anschließend prüft der medizinischen Bereich Ihre Unterlagen und Befunde. Die Begutachtung wird organisiert und festgelegt, welche medizinische Fachrichtung erforderlich ist. Je nach Fragestellung können mehrere Fachrichtungen beteiligt sein. Pflegegeld-Begutachtungen können auch diplomierte Pflegefachkräfte durchführen.

Einladung und Begutachtungstermin

Sie erhalten eine Einladung mit Informationen zum Begutachtungstermin. 

  • Begutachtungen zur Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension finden in der Regel in den Kompetenz­zentren für Be­gut­acht­ung in den Landesstellen der Pensionsversicherung oder in ärztlichen Ordinationen statt. 
  • Pflegegeld-Begutachtungen erfolgen meist im Rahmen eines Hausbesuchs. Es kann hilfreich sein, wenn beim Termin eine vertraute Person, etwa eine pflegende Bezugsperson, anwesend ist.

Je nach medizinischer Fragestellung können mehrere Begutachtungstermine bei Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen notwendig sein.

Checkliste: Zur Begutachtung mitbringen

Begutachtung: Gespräch und Untersuchung

Bei der Begutachtung werden Ihre persönlichen Angaben sowie die vorliegenden Befunde objektiv geprüft. Die Untersuchungsdauer wird an Ihre individuellen Bedürfnisse und persönliche Situation angepasst.

Was wird berücksichtigt? 

  • medizinische Befunde und Unterlagen
  • aktuelle Beschwerden aus Sicht der betroffenen Person
  • körperliche oder geistige Funktionen
  • Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit oder Pflegebedarf

Bitte beachten Sie die Unterschiede zwischen einer Begutachtung und einem Arztbesuch.

So läuft die Begutachtung ab

Erstellung des Gutachtens

Nach der Begutachtung werden alle relevanten Informationen aus Anamnese-Gespräch, Befunden und Untersuchungsergebnissen zusammengeführt und dokumentiert.

Ziel ist es, Ihre persönlichen Angaben, die vorhandenen medizinischen Unterlagen und die Untersuchungsergebnisse miteinander abzugleichen und eine nachvollziehbare Gesamtbewertung zu erstellen. 

Wenn noch medizinische Fragen offen sind, können weitere Begutachtungen durch Ärzt*innen verschiedener Fach­rich­tung­en notwendig sein.

Gutachten bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit

Bei Begutachtungen zur geminderten Arbeitsfähigkeit wird die verbleibende funktionelle Leistungsfähigkeit medizinisch eingeschätzt (Leistungskalkül). Dabei wird beurteilt, in welchem Ausmaß eine Person trotz gesundheitlicher Einschränkungen grundsätzlich noch arbeitsfähig ist. 

Wichtig: Die Einschätzung bezieht sich auf die allgemeine Leistungsfähigkeit und nicht auf Ihre konkrete berufliche Tätigkeit. Maßgeblich ist, ob die im Leistungskalkül festgestellte Leistung für mindestens 20 Stunden pro Woche erbracht werden kann und zumutbar ist.

Gutachten zur Pflegestufe

Bei Pflegegeld-Begutachtungen wird das Ausmaß des Pflege- und Betreuungsbedarfs festgestellt. Aus dem ermittelten monatlichen Zeitaufwand ergibt sich die Einstufung in eine der 7 Pflegestufen.

Der Pflegebedarf wird nach gesetzlich festgelegten Richtwerten (Ein­stuf­ungs­ver­ord­nung zum Bundes­pflege­geld­ge­setz (EinstV) sowie Richtlinien des Dachverbands für Sozialversicherungsträger) berechnet. Diese Richtwerte sind pauschal und entsprechen daher nicht immer dem tatsächlichen Pflegeaufwand einer Person. Auch das Pflegegeld ist eine pauschale Leistung und deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab, nicht die gesamten Kosten.

Pflegegeld gebührt ab einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Genauere Infos finden Sie hier Vor­aus­setz­ung­en für Pflege­geld.

Das Leistungskalkül

Das Leistungskalkül ist ein medizinisch-funktionelles Konzept zur Beurteilung der allgemeinen Leistungsfähigkeit:

  • Wie viele Stunden pro Tag ist eine Erwerbstätigkeit zumutbar?
  • Sind leichte, mittelschwere oder schwere Tätigkeiten möglich?
  • Welche funktionellen Einschränkungen bestehen (z. B. Heben, Tragen, Stehen, Konzentration, psychische Belastbarkeit, Arbeitstempo)?
  • Psychisch-geistiges Fähigkeitsprofil 

Abschließende Prüfung und Ent­scheid­ung

Das medizinische Gutachten wird an die Pensionsversicherung (PV) übermittelt und dort im Gesamtkontext geprüft.

Im Rahmen der sogenannten Oberbegutachtung erfolgt eine abschließende ärztliche Beurteilung (Qualitätskontrolle aller Unterlagen nach 4-Augen-Prinzip) und eine zusammenfassende Einschätzung.

Neben der medizinischen Einschätzung werden auch die gesetzlichen Grundlagen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Bei Begutachtungen zur Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension werden zusätzlich berufskundliche Aspekte einbezogen und ein möglicher Berufs- oder Tätig­keits­schutz geprüft.

Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und welche Leistungen zustehen:

Die Entscheidung wird Ihnen anschließend in Form eines schriftlichen Bescheids mitgeteilt.

Mehr Infos: Entscheidung nach der Begutachtung 

Häufige Fragen zu Ablauf der Begutachtung

Hier finden Sie weitere Informationen

Unsere Richt­linie für medi­zin­ische Gut­achter­*­innen definiert verbindliche Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit. Sie gilt für alle bei der Pensionsversicherung angestellten sowie für alle im Auftrag der PV tätigen Gutachter­*­innen.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 07. Oktober 2026