Frauenpensionen: Junge Supermarkt-Kassiererin bei der Arbeit

Pension für Frauen:
Pensionsalter & Vorsorge

Frauen sollen später in Pension gehen, aber bekommen sie auch mehr Pension? Wir beantworten häufige Fragen rund um den Pensionsantritt und erklären die Auswirkungen auf Ihre Pensionshöhe. Erhalten Sie wichtige Informationen & Tipps, wie Sie Ihre Altersvorsorge sicher gestalten.

Video: Pension & Gender Gap – Das können Sie tun

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© Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung TRAPEZ Transparente Pensionszukunft

Wie wird das Pensionsalter für Frauen angehoben?

Seit 1. Jänner 2024 wird das Regelpensions­alter für Frauen an das der Männer angeglichen. Bis zum Jahr 2033 steigt es von 60 auf 65 Jahre.

Die Anhebung erfolgt stufenweise. Darunter fallen die Geburtsjahrgänge 1964 bis 1968. Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Alterspension gehen.

Frauen geboren
Regel­­pen­­sions­­alter
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964
60,5. Lebensjahr 
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964  61. Lebensjahr 
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965  61,5. Lebensjahr 
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965  62. Lebensjahr 
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966  62,5. Lebensjahr 
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966  63. Lebensjahr 
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967  63,5. Lebensjahr 
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967  64. Lebensjahr 
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968  64,5. Lebensjahr 
ab 1. Juli 1968  65. Lebensjahr 

Steigt die Pension, wenn Frauen bis 65 arbeiten?

Mittelfristig werden Frauen das durchschnittliche Pensionsantrittsalter für Alterspensionen von 63,4 Jahren (2024) der Männer erreichen.

  • Eine Steigerung des Pensionsantrittsalters auf 63,4 Jahre würde in etwa eine Pensionserhöhung von 140,00 brutto bedeuten.
  • Rechnet man bis 65 Jahre, so wären dies durchschnittlich € 230,00 brutto mehr Pension.

Ihre tatsächliche Pensionshöhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Berufswahl, Ausmaß der Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit), Zeiten der Kindererziehung und ob die Pension früher oder später angetreten wird (Regelpensionsalter). Weitere Informationen finden Sie hier.

Altersvorsorge für Frauen: Tipps zur Verbesserung

 Frauen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Pension gezielt zu erhöhen:

Möglichkeiten vor dem Regelpensionsalter

Tipp: Die Pension ist ein wichtiger Meilenstein in Ihrer Biografie und sollte gut vorbereitet werden. Erfahren Sie in der Podcast-Folge „Ruhestand gut geplant“ alles Wichtige rund um den Pensionsantritt und welche Vorteile es hat, auch in der Pension beruflich aktiv zu bleiben.Jetzt reinhören!

Möglichkeiten nach dem Regelpensionsalter

Früher in Pension: Optionen für Frauen

Folgende Pensionsarten ermöglichen es, vor dem Regelpensionsalter in Pension zu gehen:

  • Die Korridorpension ermöglicht einen Pensionsantritt mit 62 Jahren bzw. 63 Jahren. Aufgrund der Anhebung des Pensionsalters ist sie für Frauen erst ab 2028 bzw. 2030 relevant. 
  • Die Langzeit­versicherungspension ermöglicht einen Pensionsantritt mit 62 Jahren. Aufgrund der Anhebung des Pensionsalters kommt sie für Frauen erst ab 2028 in Betracht.
  • Die Schwerarbeitspension kann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ab 60 Jahren beantragt werden.
  • Ab 1. Jänner 2026 können Sie mit der Teilpension in reduziertem Ausmaß weiterarbeiten und gleichzeitig einen Teil Ihrer Pension beziehen.
  • Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits­pensionen können unabhängig vom Lebensalter beantragt werden. Dafür müssen zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. 

Bitte beachten Sie: Der Pensionsantritt vor Erreichen des Regelpensionsalters führt grundsätzlich zu einerVerminderung der Pension.

Hier finden Sie weitere Informationen

Mehr Informationen, wie Sie als Frau die eigene Pension schon im Arbeitsleben absichern können sowie Informationen in leichter Sprache finden Sie hier:

Frauen und Pensionen

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 07. August 2025