“Die durch die Sozialversicherung gewährleistete Sicherheit ist eine der Grundlagen persönlicher Freiheit und damit ein wichtiger Baustein der Demokratie."
”
Peter Schleinbach
Die Selbstverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Selbstverwaltung bedeutet Autonomie und Selbstbestimmung. Die Grundidee ist, dass der Staat für diesen Bereich der Verwaltung auf die Führung durch staatliche Verwaltungsbehörden verzichtet.
Diese Verwaltungsaufgaben werden durch den Gesetzgeber an Selbstverwaltungskörper übertragen, welche aus Vertreter*innen der unmittelbar betroffenen Personengruppen gebildet werden. Die Selbstverwaltung handelt weisungsfrei, jedoch bestehen Aufsichtsrechte der staatlichen Behörden.
Die betroffenen Personengruppen übernehmen Verwaltungsaufgaben, legen Regeln fest und treffen Entscheidungen, die ihre gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen.
Es gibt 3 wesentliche Prinzipien der Selbstverwaltung:
Subsidiarität bedeutet, dass der Staat für einen bestimmten Bereich der Verwaltung – wie jenen der Pensionsversicherung – auf die Führung durch eigene Behörden verzichtet und diese Aufgaben den Selbstverwaltungskörpern überträgt.
Die Selbstverwaltungskörper setzen sich aus Vertreter*innen der Versicherten und ihren Dienstgeber*innen zusammen und sind somit demokratisch legitimiert.
Die Selbstverwaltung handelt weisungsfrei. Dem Staat obliegen jedoch Aufsichtsrechte. Diese werden im Fall der Pensionsversicherung vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Finanzen ausgeübt. Die Pensionsversicherung unterliegt darüber hinaus der Kontrolle des Rechnungshofes.
An der Spitze der Selbstverwaltung stehen zwei Obmänner, die den Vorsitz halbjährlich wechseln:
“Die durch die Sozialversicherung gewährleistete Sicherheit ist eine der Grundlagen persönlicher Freiheit und damit ein wichtiger Baustein der Demokratie."
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Peter Schleinbach
“Die Pensionsversicherung Österreich sichert Generationen ab und gewährleistet Würde im Alter. Sie ist ein Garant für soziale Sicherheit und ein solidarisches Miteinander, das den Lebensabend mit finanzieller Stabilität erfüllt."
”
Andreas Herz, MSc
In der Pensionsversicherung (PV) sind die betroffenen Personengruppen die Dienstnehmer*innen (Versicherte) und die Dienstgeber*innen, die jeweils Beiträge in die Pensionsversicherung leisten.
Aus den Interessenvertretungen der Dienstnehmer*innen (Bundesarbeiterkammer) und der Dienstgeber*innen (Wirtschaftskammer Österreich) werden Funktionär*innen als Mitglieder (sog. „Versicherungsvertreter*innen“) in die Selbstverwaltungskörper zu jeweils gleichen Teilen entsandt. Dadurch werden die Interessen beider Gruppen bei Entscheidungen berücksichtigt.
In den Selbstverwaltungskörpern entscheiden die Versicherungsvertreter*innen gemeinsam über relevante Angelegenheiten in den Bereichen Leistung, Personal, Verwaltung und Finanzen. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.
Die Selbstverwaltungskörper der Pensionsversicherung bestehen aus der Hauptversammlung, dem Verwaltungsrat und den Landesstellenausschüssen.
Die Hauptversammlung setzt sich aus 42 Versicherungsvertreter*innen zusammen:
Die Hauptversammlung ist das satzungsgebende Organ. Sie beschließt den Jahresvoranschlag (Haushaltsplan), den Jahresbericht sowie die Entlastung des Verwaltungsrates.
Hier finden Sie die Liste der Mitglieder der Hauptversammlung.
Der Verwaltungsrat besteht aus den 12 Versicherungsvertreter*innen (je zur Hälfte aus den Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen) und ist das geschäftsführende Organ.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führen 2 Obleute, die zu Beginn ihrer 5-jährigen Amtsperiode von den Mitgliedern des Verwaltungsrats gewählt werden. Es wird jeweils ein Obmann bzw. eine Obfrau aus der Gruppe der Dienstnehmer*innen sowie aus der Gruppe der Dienstgeber*innen gewählt. Der Vorsitz der Obleute wechselt alle 6 Monate.
Obmänner:
Vertreter*innen der Dienstnehmer*innen:
Vertreter*innen der Dienstgeber*innen:
Hier finden Sie die Liste der Mitglieder des Verwaltungsrates.
In jedem Bundesland gibt es einen Landesstellenausschuss, der aus 6 Versicherungsvertreter*innen – je zur Hälfte aus Dienstnehmer*innen und Dienstgeber*innen – besteht.
Der Landesstellenauschuss ist das geschäftsführende Organ der jeweiligen Landesstelle, soweit die Aufgabe nicht der Landesstelle selbst zugewiesen ist.
Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder der Landesstellenausschüsse.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrates der Pensionsversicherung werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Der Versicherungsvertreter*innen-Online-Service (VVOS) bietet Versicherungsvertreter*innen einen Online-Zugang zu den Sitzungsterminen.
Das Büro führt die laufenden Geschäfte aufgrund der bestehenden Gesetze in Verbindung mit den Vorgaben der Selbstverwaltungskörper.
Die Leitung der Pensionsversicherung (PV) ist der Generaldirektion und dem chefärztlichen Bereich anvertraut. An der Spitze steht Generaldirektor Dr. Winfried Pinggera.
Die Pensionsversicherung ist dezentral organisiert. Neben dem Hauptsitz in Wien gibt es in jedem Bundesland eine Landesstelle um unseren Versicherten eine wohnortnahe Betreuung zu gewährleisten.
Stand: 13. Januar 2025
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