Erstes Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte
Das erste Pensionsversicherungsgesetz für Privatangestellte wird am 16. Dezember 1906 beschlossen und tritt mit 1. Jänner 1909 in Kraft.
Erstes Pensionsversicherungsgesetz für Angestellte
Das erste Pensionsversicherungsgesetz für Privatangestellte wird am 16. Dezember 1906 beschlossen und tritt mit 1. Jänner 1909 in Kraft.
Die „Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte“
Die „Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte“ wird als rechtlicher Träger zur Durchführung des Pensionsversicherungsgesetzes gegründet.
Umzug in den 5. Wiener Gemeindebezirk
Die Zentrale und die Landesstelle Wien der Allgemeinen Pensionsanstalt für Angestellte übersiedeln vom Haus in der Alser Straße 35 in 1090 Wien in die Blechturmgasse 11 in 1050 Wien.
Angestelltenversicherungsgesetz
Das Angestelltenversicherungsgesetz (AngVG) wird am 29. Dezember 1926 beschlossen und tritt mit 1. Juli 1927 in Kraft. Das Gesetz führt die verschiedenen Versicherungszweige zusammen und regelt die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung für Privatangestellte.
Erstes Pensionsversicherungsgesetz für Arbeiter*innen
Mit dem Anschluss an das Deutsche Reich tritt die „Verordnung über die Einführung der Sozialversicherung im Lande Österreich“ mit 1. Jänner 1939 in Kraft. Auch für Arbeiter*innen wird eine Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung eingeführt.
Aufbau eines Sozialstaates
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz (SV-ÜG) am 12. Juni 1947 beschlossen und tritt mit 1. Jänner 1948 in Kraft. Das Sozialversicherungsrecht erhält eine feste österreichische Rechtsgrundlage. Die „Allgemeine Invalidenversicherungsanstalt“ (AIVA) als Vorgängerinstitution der „Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter“ (PVArb) und die „Angestelltenversicherungsanstalt“ (AVA) als Vorgängerinstitution der „Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten“ (PVAng) werden geschaffen. Beide teilen sich das Bürogebäude in der Blechturmgasse 11.
13. Rente als Weltneuheit
Mit dem Rentenbemessungsgesetz wird die 13. Rente als Sonderzahlung beschlossen. Österreich ist weltweit das erste Land, das eine zusätzliche Monatspension einführt.
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Am 9. September 1955 wird das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beschlossen und tritt mit 1. Jänner 1956 in Kraft. Es regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen – mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes und der Notariatskandidat*innen. Im Bereich der Pensionsversicherung bringt das neue Gesetz viele Verbesserungen: Das Pensionsrecht der Arbeiter*innen wird an das der Angestellten angepasst, Schul- und Studienzeiten werden für die Pension angerechnet. Auch neue Leistungen werden eingeführt, z. B. der Hilflosenzuschuss (heutiges Pflegegeld) und die Ausgleichszulage. Das ASVG wird in den Folgejahren durch eine Reihe von Novellierungen verbessert und an die Lebensrealitäten der Versicherten angepasst.
„Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter“ im 9. Bezirk
Die „Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter“ (PVArb) bezieht das Bürogebäude in der Roßauer Lände im 9. Wiener Gemeindebezirk.
Vorzeitige Altersrente & 14. Rente
Die 8. ASVG-Novelle bringt eine 14. Rente und bedeutet eine erhebliche Verbesserung für den Lebensstandard der Versicherten. Weiters wird die Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente bei langer Versicherungsdauer geschaffen.
„Pension“ statt „Rente“ & Rehabilitation als neue Leistung
In der 9. ASVG-Novelle löst die „Pension“ als Begriff die „Rente“ ab. Der Leistungskatalog der Pensionsversicherung wird erweitert und die Rehabilitation als neue Aufgabe aufgenommen. Rehabilitationszentren werden gegründet, die zur Lebensqualität der Versicherten maßgeblich beitragen. 1962 eröffnet das erste Reha-Zentrum in Bad Tatzmannsdorf im Burgenland.
Pensionsanpassungsgesetz (PAG)
Das Pensionsanpassungsgesetz (PAG) zur Werterhaltung der Pensionen tritt mit 1. Mai 1965 in Kraft. Es legt eine jährliche Anpassung der Pensionen an die Entwicklung der Löhne und Gehälter fest. Die erstmalige Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 1. Jänner 1966.
Eröffnung Reha-Zentrum Bad Hofgastein
In Salzburg wird das Reha-Zentrum Bad Hofgastein für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates eröffnet.
Eröffnung Reha-Zentrum Felbring
In Niederösterreich eröffnet das Reha-Zentrum Felbring für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Eröffnung Reha-Zentrum Hochegg
Mit dem Reha-Zentrum Hochegg bekommt Niederösterreich eine weitere Therapieeinrichtung. Schwerpunkte sind Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Eröffnung Reha-Zentrum St. Radegund
Das Reha-Zentrum St. Radegund bei Graz eröffnet in der Steiermark und ist auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen spezialisiert.
Eröffnung Reha-Zentrum Bad Aussee
Im steirischen Salzkammergut wird das Reha-Zentrum Bad Aussee eröffnet. Medizinische Schwerpunkte sind Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie Erkrankungen des Verdauungstraktes.
Gesetzliche Gesundheitsvorsorge
In der 32. ASVG-Novelle wird die Rehabilitation neu geregelt und die „Gesundheitsprophylaxe“ (die heutige Gesundheitsvorsorge) eingeführt.
Eröffnung Reha-Zentrum Bad Ischl
Das Reha-Zentrum Bad Ischl für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates eröffnet in Salzburg.
Einführung einer Witwen*Witwerpension & Eröffnung Reha-Zentren Aflenz, Saalfelden, Weyer
Mit der 36. ASVG-Novelle 1981 wird eine Pension für Witwer*innen eingeführt
Weitere Reha-Zentren werden gegründet: Das Reha-Zentrum Aflenz (Steiermark) für Stoffwechselerkrankungen, das Reha-Zentrum Saalfelden (Salzburg) für Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates & Herz-Kreislauf-Erkrankungen und das Reha-Zentrum Weyer (Oberösterreich) für Atemwegserkrankungen & Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.
Die „Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten“ zieht in das neue Verwaltungsgebäude in der Friedrich-Hillegeist-Straße im 2. Bezirk.
Eröffnung ZAR Wien
In Wien wird das erste Zentrum für ambulante Rehabilitation („PVA ZAR Wien“) mit zahlreichen Therapieangeboten eröffnet. Neben Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden hier auch onkologische Erkrankungen behandelt.
Beginn einer umfassenden Pensionsreform
Mit der 40. ASVG-Novelle wird die erste Etappe einer umfassenden Pensionsreform beschlossen. Die Dritteldeckung und der Grundbetrag werden abgeschafft und lineare Steigerungsbeträge sowie ein Zurechnungszuschlag eingeführt. Die Bemessungszeit wird auf 120 Monate (= 10 Jahre) verlängert.
Das Reha-Zentrum Großgmain (Salzburg) für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und neurologische Erkrankungen wird eröffnet.
Eröffnung Reha-Zentrum Alland
In Baden in Niederösterreich eröffnet das Reha-Zentrum Alland zur Therapie von Stoffwechselerkrankungen.
Zweite Etappe der Pensionsreform
Die Pensionsreform wird mit der 44. ASVG-Novelle weiter umgesetzt. Wesentliche Änderungen sind die Verlängerung der Bemessungszeit auf 180 Monate (= 15 Jahre), die Aufhebung von Schul- und Studienzeiten als leistungswirksame Ersatzzeiten und die Einführung einer befristeten Witwen*Witwerpension.
Eröffnung Reha-Zentrum Laab im Walde
Das Reha-Zentrum Laab im Walde in Niederösterreich nahe Wien wird eröffnet. Es ist auf Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und neurologische Erkrankungen spezialisiert.
Einführung der Selbstversicherung
Mit der 50. ASVG-Novelle wird die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung eingeführt.
Einführung Nettoanpassung & Bundespflegegeldgesetz
Die 51. ASVG-Novelle bringt die Einführung der Gleitpension, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und die Nettoanpassung bei der Berechnung der Pensionshöhe.
Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wird beschlossen und tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft. Damit löst ein nach Bedarf abgestuftes Pflegegeld den bisherigen Hilflosenzuschuss ab.
Strukturanpassungsgesetz & 53. ASVG-Novelle
Wesentliche Änderungen werden umgesetzt: Die Schul- und Studienzeiten als für die Wartezeit wirksame & kostenlose Ersatzzeiten werden aufgehoben und Steigerungsbeträge neu geregelt. Die Pflichtversicherung bei Werkverträgen wird eingeführt. Für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen sowie vorzeitige Alterspensionen werden strengere Anspruchsvoraussetzungen und Wegfallbestimmungen definiert und ein Selbstkostenbeitrag für Kuren und Reha-Aufenthalte eingeführt.
Eröffnung Reha-Zentrum Bad Schallerbach
In Oberösterreich öffnet das Reha-Zentrum Bad Schallerbach seine Türen. Schwerpunkte sind Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, neurologische und onkologische Erkrankungen.
Zusammenschluss der Pensionsversicherungsträger
Die „Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter“ (PVArb) und die „Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten“ (PVAng) werden fusioniert.
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Im Zuge der Pensionsharmonisierung tritt mit 1. Jänner 2005 das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) in Kraft. Damit wird die Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen in einem Gesetz geregelt. Das „elektronische Pensionskonto“ (ePk) wird eingeführt.
Einführung des „neuen Pensionskontos“
Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) wird für alle ab 1. Jänner 1955 geborenen Versicherten, die noch Versicherungsmonate bis 31. Dezember 2004 erworben haben, eine Kontoerstgutschrift ermittelt. Ab 2014 werden alle weiteren Teilgutschriften in das „neue Pensionskonto“ eingetragen.
Strukturreform in der Sozialversicherung
Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) erfolgt eine Strukturreform in der Sozialversicherung. Die bestehenden Sozialversicherungsträger werden zu 5 Sozialversicherungsträgern (AUVA, BVAEB, ÖGK, PVA und SVS) zusammengeführt und der Dachverband tritt an die Stelle des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Der Ausgleichszulagen- und Pensionsbonus wird mit 1. Jänner 2020 eingeführt.
Einführung des Frühstarterbonus
Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz (SVÄG) wird der Frühstarterbonus ab 1. Jänner 2022 eingeführt.
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