Älterer Mann in Korridorpension sitzt auf Couch und liest entspannt auf Tablet

Korridorpension

Möchten Sie früher in Pension gehen und wissen, ob die Korridorpension für Sie in Frage kommt? Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen und wie sich Abschläge auf Ihre Pension auswirken. So können Sie sicher entscheiden, ob der vorzeitige Pensionsantritt die richtige Wahl für Ihre Zukunft ist.

Inhalt

    Was ist eine Korridorpension?

    Die Korridorpension ermöglicht bei einer langen Versicherungsdauer einen vorzeitigen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter.

    Für Frauen ist die Inanspruchnahme der Korridorpension erst ab dem Jahr 2028 möglich. Davor können Sie zum Regelpensionalter (PDF, 57 KB) in Alterspension gehen.

    Welche Voraussetzungen gibt es für die Korridorpension?

    Um eine Korridorpension zu erhalten, müssen Sie 62 Jahre alt sein und mindestens 480 Versicherungsmonate (= 40 Jahre) erworben haben.

    Zusätzlich dürfen Sie am Stichtag grundsätzlich nicht mehr über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024: EUR 518,44) arbeiten.

    Wie hoch sind die Abschläge?

    Bei der Berechnung der Korridorpension wird für jeden Monat, den Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, ein Abschlag von 0,425 % berechnet; das sind pro Jahr 5,1 %

    Wenn Sie mit 62 Jahren in Pension gehen, bekommen Sie um 15,3 % weniger Pension.

    Korridorpension ohne Abschläge

    Die Korridorpension ist abschlagsfrei, wenn Sie bis spätestens 31. Dezember 2021 mindestens 540 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Dazu zählen auch maximal 60 Monate der Kindererziehung. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden nicht berücksichtigt.

    Unterschiede zu anderen Pensionsarten

    Neben der Korridorpension gibt es noch weitere Formen der vorzeitigen Alterspension. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und auch in der Höhe der Pension. Die Pensionsversicherung berät Sie gerne, welche Art der Pension für Sie in Frage kommt.

    Korridorpension vs. Langzeit­versicherungs­pension

    Auch die Langzeitversicherungspension kann frühestens mit 62 Jahren in Anspruch genommen werden. Der Unterschied liegt in der Qualität und Dauer der Versicherungsmonate: Für eine Langzeitversicherungspension müssen mindestens 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.

    Das Gesetz sieht für eine Langzeitversicherungspension außerdem eine günstigere Berechnung vor. Der Abschlag beträgt 4,2 % pro Jahr.

    Korridorpension vs. Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

    Die Unterschiede liegen im Wesentlichen im Versicherungsfall, in den Voraussetzungen und der Berechnung.

    Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit infolge Ihres körperlichen oder geistigen Zustandes vermindert ist, können Sie eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension beantragen, auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen.

    Für die Wartezeit müssen grundsätzlich 300 Versicherungsmonate oder 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung oder eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten in einem bestimmten Zeitraum (= Rahmenzeit) vor dem Stichtag vorliegen.

    Der gesamte Abschlag für die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension darf höchstens 13,8 % betragen. Zudem können auch Monate hinzugerechnet werden. Ist das Regelpensionsalter erreicht, kann die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension auf Antrag umgewandelt und somit neu berechnet werden. Bei der Korridorpension ist die Pension dauerhaft gemindert, d. h. die Abschläge bleiben erhalten.

    Korridorpension: Häufige Fragen

    Korridorpension und Altersteilzeit

    Das Arbeitsmarktservice (AMS) informiert über Anspruch, Voraussetzungen und Dauer der Teilpension aus der Arbeitslosenversicherung und bietet Informationen zum Altersteilzeitgeld Teilpension & Altersteilzeitgeld.

    Korridorpension und Arbeitslosengeld

    Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsmarktservice (AMS).

    Hier finden Sie weitere Informationen

    Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet Informationen zu Voraussetzungen, Höhe und wie Sie das Altersteilzeitgeld beantragen können.

    Altersteilzeitgeld

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 17. Oktober 2024