Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Pensionszahlungsbeleg.
Was bedeutet mein Pensionszahlungsbeleg?
Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Informationspflichten erhalten Sie bei jeder Pensionszahlung von der auszahlenden Stelle (Bank oder Post) einen Pensionszahlungsbeleg.
Der Pensionszahlungsbeleg enthält folgende, wichtige Informationen:
- Anweisungsbetrag (= Netto-Auszahlungsbetrag)
- Bezugsteile (z. B. Pension, Ausgleichszulage)
- Abzüge (Krankenversicherungsbeitrag, Lohnsteuer)
- Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abzüge
- Lohnsteuerfreibeträge
- Leistungserhöhungen (Pensionsanpassung)
- Meldepflichten & Meldefristen
Broschüre
Pensionszahlungsbeleg
Abkürzungen erklärt
- Höhe der einzelnen Bezugsteile (brutto)
Tabellen Bezeichnung EP Eigenpension inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober, sowie gegebenenfalls Kinderzuschüsse und / oder Pensionsbonus. UEG Übergangsgeld WP Witwen*Witwerpension, Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober. WAIP(X) Waisenpension bzw. Summe der Waisenpensionen inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober, X = Anzahl der Waisenpensionen. AZ Ausgleichszulage inklusive Sonderzahlung für April bzw. Oktober sowie ein möglicher Ausgleichszulagenbonus. PG Pflegegeld ZL Von der Pensionsversicherung ausgezahlte SV PK-Leistung und / oder Heimopferrente. KGE Kriegsgefangenenentschädigung ANGBON Angehörigenbonus - Höhe der einzelnen Abzüge
SV Kranken-(Sozial)-versicherungsbeitrag; enthält auch Beiträge für mögliche ausländische Leistungen. Wenn mehrere Pensionen gemeinsam ausbezahlt werden, werden die einzelnen Beiträge zusammengefasst – z. B. der SV Beitrag = Summe aus den Krankenversicherungsbeiträgen der Alters- und Hinterbliebenenpension. LST Lohnsteuer auf monatliche oder einmalige Zahlungen – inklusive einer möglichen Sonderzahlungslohnsteuer für eine zu versteuernde Leistung. RU Ruhensbetrag – Betrag, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Krankengeldbezug oder Haft) nicht ausgezahlt wird. Dazu kommt gegebenenfalls ein Ruhen des Pflegegeldes, bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Kuranstalt oder bei stationärer Pflege in einem Pflege-, Wohn-, Alten- oder Erziehungsheim.
PGRAT Rückzahlung von zu viel ausbezahltem (= Mehrbezug) Pflegegeld. ABZ Ratenabzug (Rückzahlungen bei Überbezug / Mehrbezug von Pension, Ausgleichszulage, Pflegegeld, etc.) sowie möglicher Fremdabzug (Abzüge durch andere Stellen, z. B. für Verpflegungskosten). BEI Gewerkschaftsbeitrag (nur wenn Sie einen Abzug von der Pension beantragt haben). - Sonstige Werte & Informationen
SVBG Bemessungsgrundlage für den Kranken-(Sozial)-versicherungsbeitrag, inklusive möglicher ausländischer Leistungen. Wenn mehrere Pensionen gemeinsam ausbezahlt werden, werden die einzelnen Beiträge zusammengezählt. Aus diesem Gesamtbetrag wird der Kranken-(Sozial)-versicherungsbeitrag berechnet.
LSTBG Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, inklusive einer allfälligen Überschreitung des Jahressechstels. Von diesem Betrag wird die Lohnsteuer berechnet. MITV Bruttobetrag der steuerpflichtigen Bezüge. Die Lohnsteuer wird auf Basis des von der auszahlenden Stelle (z. B. ehemaliger Arbeitgeber*in, Pensionskasse oder einer weiteren SV-Leistung) gemeldeten Bezuges ermittelt. Mehrere Bezüge werden zusammengerechnet. Sonderzahlungen oder steuerfreie Bezugsteile sind nicht extra ausgewiesen (dazu informiert die auszahlende Stelle). Der angegebene Betrag kann geringfügig vom tatsächlich gebührenden Bezug abweichen oder verzögert zur Anwendung kommen.
NZ Nachzahlung, die gemeinsam mit der monatlichen Leistung ausgezahlt wird. PVMM/JJ Bezugsbestätigung Pensionsversicherung Monat/Jahr LSTNZ Lohnsteuerneuberechnung des Vorjahres AZJ Ausgleichszulage-Jahresausgleich (jährliche Nachprüfung der Ausgleichszulage: Anspruch & Höhe). KEIN AZJ Information, dass der für das Vorjahr durchgeführte Ausgleichszulage-Jahresausgleich keine Nachzahlung ergeben hat.
Rat & Hilfe
zum Pensionszahlungsbeleg
Sie haben Fragen zur Auszahlung Ihrer Pension oder zum Pensionszahlungsbeleg? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung helfen Ihnen gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 13. Mai 2025