Wenn in den ersten 2 Wochen keine Vereinbarung zur Verlängerung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit getroffen wird, haben Sie Anspruch auf bis zu 2 weitere Wochen (insgesamt 4 Wochen). Die konsumierten Zeiten werden auf die gesetzlich mögliche Dauer angerechnet. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als 5 Arbeitnehmer*innen beschäftigt.
Grundsätzlich kann für dieselbe zu pflegende Person nur 1 Mal eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbart werden. Ausnahme: Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfs ist eine neuerliche Vereinbarung bis zu 3 Monate möglich.
Es können auch mehrere Angehörige für dieselbe Person eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren. So können z. B. 2 Geschwister für denselben Elternteil für unterschiedliche Zeiträume jeweils eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu 3 Monaten vereinbaren.