Wovon hängt die Pensionshöhe ab?
Die Pensionshöhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die wichtigsten Einflussgrößen sind:
- Alter beim Pensionsantritt – ein Antritt vor oder nach dem Regelpensionsalter kann die Pension vermindern bzw. erhöhen
- Das beitragspflichtige Einkommen über das gesamte Arbeitsleben
- Erworbene Versicherungsmonate oder Beitragsmonate in der Pensionsversicherung
Grundsätzlich kann man sagen: Je höher die Beiträge sind und je länger Sie Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, desto höher ist die spätere Pension.
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Das Pensionskonto ist das zentrale Instrument zur Berechnung der Alterspension und anderer Pensionsleistungen. Es enthält alle Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die Sie in Ihrem Berufsleben erworben haben und wird vom zuständigen Pensionsversicherungsträger geführt.
Folgende Daten werden darin gespeichert:
- Summe aller Beitragsgrundlagen pro Kalenderjahr
- Versicherungszeiten pro Kalenderjahr
- Geleistete Pensionsversicherungsbeiträge pro Kalenderjahr
- Jährliche Teilgutschrift für die Pension
- Die ermittelte Gesamtgutschrift für die Pension (bis zum letzten Kalenderjahr)
Mit dem Pensionskonto ist die Pensionsberechnung verständlicher, einfacher und transparenter.
Mein
Pensionskonto
Mit der ID Austria oder über FinanzOnline (Achtung: Aktuell gibt es technische Probleme) können Sie Ihr Pensionskonto jederzeit online einsehen.
Mit dem Pensionskontorechner können Sie auch verschiedenste Prognosen Ihrer Pensionshöhe berechnen. Etwa, wenn Sie künftig mehr oder weniger verdienen oder Kinder bekommen.
Wie wird die Pension berechnet?
Kontoerstgutschrift
Für alle Versicherten, die ab 1955 geboren sind und bis 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten erworben haben, wurde zum Zeitpunkt 1. Jänner 2014 eine Kontoerstgutschrift berechnet. Sie bildet das „Startkapital“ im Pensionskonto und enthält alle Ansprüche bis Ende 2013. Seit 2014 wird das Pensionskonto jährlich durch Teilgutschriften weitergeführt.
Teilgutschrift
Auf Ihrem Pensionskonto wird für jedes Kalenderjahr eine Teilgutschrift in der Höhe von 1,78 % (= Kontoprozentsatz) der Summe der Beitragsgrundlagen dieses Kalenderjahres aufgenommen. Die Teilgutschriften werden bis zum Zeitpunkt des Pensionsantritts jährlich aufgewertet.
Gesamtgutschrift
Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller aufgewerteten Teilgutschriften. Die Gesamtgutschrift, die zum Stichtag auf Ihrem Pensionskonto aufscheint, entspricht Ihrer Jahrespension (brutto). Dieser Wert, geteilt durch 14 ergibt die monatliche Pensionshöhe (brutto).
Ist das Regelpensionsalter erreicht, ist dieser Betrag die Pensionshöhe ohne Verminderung oder Erhöhung.
- Beispiel: Berechnung Alterspension
Berechnung einer Alterspension zum Regelpensionsalter:
Männlicher Versicherter geb. 29. Juli 1960
Stichtag 1. August 2025 (65 Jahre)
Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto zum 1. August 2025 = € 19.800,-
€ 19.800,- : 14 = € 1.414,29,- monatliche Alterspension (brutto)
Bruttopension und Nettopension
Von der monatlichen Bruttopension werden folgende Beträge abgezogen:
- Krankenversicherung: 6 % der Pension (ausgenommen Waisenpensionen)
- Lohnsteuer: Abzug gemäß Einkommensteuergesetz ab einer bestimmten Pensionshöhe. Sonderzahlungen sind ab einer bestimmten Höhe ebenfalls zu versteuern.
Berechnung Hinterbliebenenpensionen
Früher in Pension: Abschläge im Überblick
Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, bekommen Sie dadurch weniger Pension:
- Korridorpension: Abschlag 5,1 % pro Jahr (0,425 % pro Monat) des Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.
- Langzeitversicherungs- & Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension: Abschlag 4,2 % pro Jahr (0,35 % pro Monat). Maximal 13,8 % Abschlag für Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen.
- Schwerarbeitspension: Abschlag 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat).
Hinweis: Denken Sie auch daran, dass ein vorzeitiger Pensionsantritt nicht nur Abschläge mit sich bringt, sondern auch dazu führt, dass weniger Beiträge auf Ihr Pensionskonto eingezahlt werden – und somit Ihre Pension dauerhaft geringer ausfällt.
So erhöhen Sie Ihre Pension
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre gesetzliche Pension gezielt erhöhen können – je nach Lebenssituation und Erwerbsverlauf:
- Früher Einstieg ins Berufsleben (Frühstarterbonus)
- Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter
- freiwillige Höherversicherung
- Weiterarbeiten nach der Alterspension
Mehr Details zu diesen Optionen finden Sie hier: Pension erhöhen – Ihre Möglichkeiten im Überblick.
Broschüre
Pensionen – Voraussetzungen – Pensionskonto
Ausführliche Informationen zum Pensionskonto, zur Pensionsberechnung sowie Besonderheiten der Berechnung finden Sie in unserer Broschüre Pensionen – Voraussetzungen – Pensionskonto.
Broschüre
Pensionsberechnung im Überblick
Detailliertere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Pensionsberechnung im Überblick.
Gesetzliche Grundlagen der Pensionsberechnung
In Österreich werden Pensionen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) berechnet.
Je nach Versichertengruppe gibt es noch weitere gesetzliche Grundlagen:
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Für unselbständig Beschäftigte
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG): Für Gewerbetreibende
Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG): Für z. B. selbständig erwerbstätige Mitglieder*innen der Apothekerkammer, der Patentanwaltskammer und Ziviltechniker*innen
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG): Für Landwirt*innen
Das APG gilt für ab 1955 Geborene; davor gilt jeweils nur das ASVG, GSVG, BSVG und FSVG.
Rat & Hilfe
zur Pensionshöhe
Für Fragen rund um die Pensionsberechnung und die Höhe Ihrer Pension stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Wir bieten individuelle Pensionsvorausberechnungen an.
Pensionshöhe: Häufige Fragen
Hier finden Sie weitere Informationen
Wer? Was? Warum? Wie? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Pensionskonto.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 07. August 2025