Pensionshöhe berechnen: Balkendiagramm und Prozentzeichen mit nach oben zeigenden Pfeilen schweben als Hologramm über Laptop

Pensionshöhe berechnen:
Das beeinflusst Ihre Pension

Für ab 1. Jänner 1955 geborene Personen

Wie wird Ihre Pension berechnet und was beeinflusst die Höhe? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Pensionskonto, den Berechnungsgrundlagen, zur Brutto- und Nettopension, zu möglichen Abschlägen – und wie Sie Ihre Pension gezielt erhöhen können.

Wovon hängt die Pensionshöhe ab?

Die Pensionshöhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die wichtigsten Einflussgrößen sind:

Grundsätzlich kann man sagen: Je höher die Beiträge sind und je länger Sie Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, desto höher ist die spätere Pension

Das Pensionskonto

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© Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung,TRAPEZ Transparente Pensionszukunft

Das Pensionskonto ist das zentrale Instrument zur Berechnung der Alterspension und anderer Pensionsleistungen. Es enthält alle Versicher­ungs­zeiten und Beitragsgrund­lagen, die Sie in Ihrem Berufsleben erworben haben und wird vom zuständigen Pensions­versicherungs­träger geführt.

Folgende Daten werden darin gespeichert:

  • Summe aller Beitragsgrundlagen pro Kalenderjahr
  • Versicherungszeiten pro Kalenderjahr
  • Geleistete Pensionsversicherungsbeiträge pro Kalenderjahr
  • Jährliche Teilgutschrift für die Pension
  • Die ermittelte Gesamtgutschrift für die Pension (bis zum letzten Kalenderjahr)

Mit dem Pensionskonto ist die Pensionsberechnung verständlicher, einfacher und transparenter

Wie wird die Pension berechnet?

Kontoerstgutschrift

Für alle Versicherten, die ab 1955 geboren sind und bis 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten erworben haben, wurde zum Zeitpunkt 1. Jänner 2014 eine Kontoerstgutschrift berechnet. Sie bildet das „Startkapital“ im Pensionskonto und enthält alle Ansprüche bis Ende 2013. Seit 2014 wird das Pensionskonto jährlich durch Teilgutschriften weitergeführt.

Teilgutschrift

Auf Ihrem Pensionskonto wird für jedes Kalenderjahr eine Teilgutschrift in der Höhe von 1,78 % (= Kontoprozentsatz) der Summe der Bei­trags­grund­lagen dieses Kalenderjahres aufgenommen. Die Teilgutschriften werden bis zum Zeitpunkt des Pensionsantritts jährlich aufgewertet.

Gesamtgutschrift

Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller aufgewerteten Teilgutschriften. Die Gesamtgutschrift, die zum Stichtag auf Ihrem Pensionskonto aufscheint, entspricht Ihrer Jahrespension (brutto). Dieser Wert, geteilt durch 14 ergibt die monatliche Pensionshöhe (brutto).

Ist das Regel­pensionsalter erreicht, ist dieser Betrag die Pensionshöhe ohne Ver­mind­er­ung oder Er­höh­ung.

Bruttopension und Nettopension

Von der monatlichen Bruttopension werden folgende Beträge abgezogen:

  1. Krankenversicherung: 6 % der Pension (ausgenommen Waisen­pensionen)
  2. Lohnsteuer: Abzug gemäß Einkommen­steuergesetz ab einer bestimmten Pensionshöhe. Sonderzahlungen sind ab einer bestimmten Höhe ebenfalls zu versteuern.

Früher in Pension: Abschläge im Überblick

Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, bekommen Sie dadurch weniger Pension:

Hinweis: Denken Sie auch daran, dass ein vorzeitiger Pensionsantritt nicht nur Abschläge mit sich bringt, sondern auch dazu führt, dass weniger Beiträge auf Ihr Pensionskonto eingezahlt werden – und somit Ihre Pension dauerhaft geringer ausfällt.

So erhöhen Sie Ihre Pension

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre gesetzliche Pension gezielt erhöhen können – je nach Lebenssituation und Erwerbsverlauf:

  • Früher Einstieg ins Berufsleben (Frühstarterbonus)
  • Pensionsantritt nach dem Regel­pensions­alter
  • freiwillige Höherversicherung
  • Weiterarbeiten nach der Alterspension

Mehr Details zu diesen Optionen finden Sie hier: Pension er­höhen – Ihre Mög­lich­keiten im Über­blick.

Gesetzliche Grundlagen der Pensionsberechnung

In Österreich werden Pensionen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) berechnet.

Je nach Versichertengruppe gibt es noch weitere gesetzliche Grundlagen:

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Für unselbständig Beschäftigte

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG): Für Gewerbetreibende

Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG): Für z. B. selbständig erwerbstätige Mitglieder*innen der Apothekerkammer, der Patentanwaltskammer und Ziviltechniker*innen

Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG): Für Landwirt*innen

Das APG gilt für ab 1955 Geborene; davor gilt jeweils nur das ASVG, GSVG, BSVG und FSVG.

Pensionshöhe: Häufige Fragen

Hier finden Sie weitere Informationen

Wer? Was? Warum? Wie? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Pensionskonto.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 07. August 2025