Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation.
Mehr Lebensqualität & Selbstbestimmung
Soziale Reha-Maßnahmen ergänzen die medizinische und berufliche Rehabilitation. Sie sollen dabei helfen, Barrieren abzubauen und eine möglichst selbstständige Rückkehr in Alltag und Berufsleben zu fördern.
Patient*innen werden sowohl vor als auch – wenn nötig – nach Erreichen des Rehabilitationsziels von qualifizierten Rehabilitationsberater*innen begleitet.
Welche Maßnahmen gibt es?
Bei körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen, können bei der Pensionsversicherung (PV) folgende Maßnahmen beantragt werden:
- Zinsfreie Darlehen zur Adaptierung von Wohnräumen
Die Unterstützung richtet sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung oder Behinderung und kann z. B. für Umbauten in Bad, WC, Küche oder für die Errichtung von Rampen genutzt werden.
Es gibt eine Obergrenze für das Darlehen. Die Laufzeit beträgt ca. 10 Jahre.
Weitere Voraussetzungen:
- Nettoeinkommen darf bestimmten Grenzwert nicht übersteigen
- Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie
- Zuschuss zur Erlangung der Lenkerbefugnis
Wenn Ihnen wegen einer Behinderung nicht zugemutet werden kann, die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zurückzulegen, können Sie einen Zuschuss zum Führerschein beantragen.
- Darlehen für Ankauf oder Adaptierung PKW
Wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zum Arbeitsplatz kommen können, kann ein zinsfreies Darlehen für den Kauf oder den Umbau eines Autos gewährt werden.
Es gibt eine Obergrenze für Kaufpreis und Darlehenshöhe. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.
Weitere Voraussetzungen:
- Nettoeinkommen darf bestimmten Grenzwert nicht übersteigen
- Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie
- Übernahme Transportkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
Diese Leistung kann gewährt werden, wenn Ihre Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines eigens adaptierten Autos (PKW) unmöglich macht.
- Perfektionsfahrstunden
Wenn Sie wahrscheinlich nicht mehr in der Lage sind, einen normalen PKW zu lenken, können die Kosten für Perfektionsfahrstunden übernommen werden – um abzuklären, welche behinderungsbedingten Adaptionen am Auto notwendig sind.
Broschüre
Berufliche & soziale Maßnahmen der Rehabilitation
Antrag auf soziale Rehabilitation
Leistungen der sozialen Rehabilitation müssen grundsätzlich vorab bei der Pensionsversicherung (PV) beantragt werden.
- Den Antrag können Sie selbst stellen oder z. B. über das Arbeitsmarktservice (AMS) oder das Sozialministeriumservice einreichen lassen.
- Als Antragt genügt ein formloses Schreiben an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung.
- Sie können den Antrag auch direkt bei Außendiensten der Reha-Berater*innen in den Reha-Zentren oder in den Geschäftsstellen des AMS abgeben.
Damit wir Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten können, legen Sie bitte ärztliche Befunde bei. Bitte beachten Sie, dass die PV eine medizinische Begutachtung anordnen kann, wenn die vorhandenen Gutachten zur Prüfung des Antrags nicht ausreichen.
Rat & Hilfe
zur sozialen Rehabilitation
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 30. Mai 2025