Pflegende Angehörige schiebt ihren Vater in einem Rollstuhl durch den Park des Reha-Zentrums

Reha für pflegende
Angehörige

Unsere Reha für pflegende und betreuende Angehörige hilft Ihnen dabei, Pflege und Alltag besser zu vereinbaren, Belastungen zu bewältigen und Ihre Gesundheit zu stär­ken. Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und den Ablauf der Rehabilition.

Heilverfahren für pfleg­ende und be­treu­ende Angehörige 

Mit dem Heilverfahren „Pflegende und betreuende Angehörige“ bietet die Pensions­ver­sich­er­ung (PV) eine speziell abgestimmte, 4-wöchige Reha.

Ziele:

  • die Gesundheit, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe pflegender Angehöriger stärken
  • Auseinandersetzung mit der konkreten Pflegesituation zu Hause
  • Strategien zur Entlastung im Alltag schaffen
  • einer eigenen Pflegebedürftigkeit vorbeugen 

Ist keine Ersatzpflege möglich, kann die Reha auch in Begleitung der*des zu betreuenden Angehörigen absolviert werden. Mehr Infos

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Wann ist eine Reha sinnvoll?

Pflege und Betreuung können körperlich und psychisch stark belasten. Die Reha kann für Sie geeignet sein, wenn Sie

  • körperliche Beschwerden haben, zum Beispiel Rücken- oder Gelenkschmerzen,
  • die Organisation Ihres Alltags (Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie) zunehmend belastet,
  • Unterstützung brauchen, die Pflege und Betreuung zu Hause lang­fristig ausüben zu können.

Voraussetzungen und Antrag

Sie können die Reha in Anspruch nehmen, wenn Sie bei der Pensionsversicherung (PV) versichert sind oder eine Pension beziehen.

Zusätzlich muss die von Ihnen gepflegte oder betreute Person ein*e Angehörige*r von Ihnen sein und Pflegegeld beziehen.

Das erwartet Sie während der Reha

Die 4-wöchige Rehabilitation wird individuell auf Ihre Gesundheit und Ihre persönliche Pflege- und Betreuungssituation ab­ge­stimmt. Schul­ungen und Beratungen vermitteln praktisches Wissen für den Pflegealltag. Sie lernen

  • pflegerische Tätigkeiten sicher und rückenschonend auszuführen,
  • belastende Alltagssituationen besser zu bewältigen,
  • eigene Belastungsgrenzen frühzeitig zu erkennen und
  • Ihre Gesundheit langfristig im Blick zu behalten.

Kann mein*e pflege­be­dürftige­*­r An­ge­hörige­*­r mitkommen?

Das Heilverfahren für pflegende und betreuende Angehörige kann auch in Begleitung der zu pflegenden Person absolviert werden, wenn keine Ersatzpflege verfügbar ist.

Die Voraussetzungen dafür müssen individuell mit dem Reha-Zentrum abgestimmt
werden. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, werden die zu pflegenden Angehörigen im Reha-Zentrum versorgt.

Studie: Bessere Gesund­heit und Lebensqualität

Das Pilotprojekt wurde im Rahmen der Reha-Forschung der Pensionsversicherung wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 

Die Ergebnisse zeigen, dass die Rehabilitation die psychischen Gesundheit, die Lebensqualität und den subjektiven Gesundheitszustand der pflegenden Angehörigen deutlich verbesserte. Die positiven Effekte waren auch sechs Monate nach der Reha nachweisbar.

 Zum Forschungsprojekt

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 19. Oktober 2026