Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Langzeitversichertenpension.
Was ist eine Langzeitversichertenpension?
Die Langzeitversichertenpension ermöglicht einen früheren Pensionsantritt bei einer langen Versicherungsdauer.
Personen, die lange erwerbstätig waren und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, können dadurch bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen.
Broschüre
Langzeitversichertenpension
Antrittsalter für Männer und Frauen
Für eine Langzeitversichertenpension gilt ein Antrittsalter von 62 Jahren.
- Männer haben ab diesem Alter Anspruch darauf.
- Für Frauen gilt dies erst ab dem Geburtsjahr 1966.
Für bis zum 31. Dezember 1965 geborene Frauen deckt sich das Antrittsalter einer Langzeitversichertenpension mit dem einer Alterspension ( Angleichung Frauenpensionsalter).
Besondere Anspruchsvoraussetzungen
Um eine Langzeitversichertenpension zu erhalten, müssen bis zum Stichtag mindestens 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.
Als Beitragsmonate gelten für die Erfüllung der Voraussetzungen auch:
- Zeiten der Kindererziehung (höchstens 60 Monate), die sich nicht mit Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit decken.
- Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes
- Zeiten des Bezuges von Wochengeld, die sich nicht mit Zeiten der Kindererziehung decken.
Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hier nicht als Beitragsmonate.
Zusätzlich darf am Stichtag grundsätzlich keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden – siehe Wegfall der Pension.
Pensionsantrag
Langzeitversichertenpension
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Abschläge bei der Langzeitversichertenpension
Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, bekommen Sie weniger Pension, weil Abschläge berechnet werden.
Bei einer Langzeitversichertenpension beträgt der Abschlag 4,2 % pro Jahr (0,35 % pro Monat) der vorzeitigen Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter.
Link-Tipp:
Alles zur Berechnung und Höhe Ihrer Pension finden Sie auf der Seite Pensionshöhe berechnen.
Wann fällt die Pension weg?
Die Langzeitversichertenpension kann wegfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, zum Beispiel:
- bei bestehender Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung,
- bei einem monatlichen Erwerbseinkommen (brutto) über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 (Stand: 2026),
- bei Bezug einer Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung.
Eine vollständige Übersicht aller Gründe finden Sie auf der Seite Pensionswegfall.
Damit Sie Ihre Pension wieder erhalten, informieren Sie uns bitte wenn sich ein relevanter Umstand ändert oder nicht mehr zutrifft!
Rat & Hilfe
zur Langzeitversichertenpension
Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie zu allen Fragen rund um die Langzeitversichertenpension. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Antworten auf häufige Fragen
Hier finden Sie weitere Informationen
Ab 1. Jänner 2026 können Sie die Langzeitversichertenpension als Teilpension beantragen. Dabei erhalten Sie einen Teil Ihrer Pension und arbeiten reduziert weiter.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 28. Juli 2026