Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen. Ein eigenes Antragsformular für die Teilpension wird gerade ausgearbeitet.
In der Zwischenzeit genügt ein formloses Schreiben mit Ihrer Unterschrift, dem gewünschten Stichtag sowie ein Nachweis über die Reduktion der Arbeitszeit, die Sie an die zuständige Landesstelle der Pensionsversicherung senden.
Ein Antrag ist nicht möglich, wenn bereits ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine Eigenpension besteht oder während einer Wiedereingliederungsteilzeit.