Weitere Informationen für Patient*innen finden Sie in unserem Folder Teilstationäre Rehabilitation – Patient*innen.
Was ist die teilstationäre Reha?
Die teilstationäre Rehabilitation verbindet die intensive medizinische und therapeutische Betreuung einer stationären Reha mit Alltagsnähe und größerer Flexibilität.
Tagsüber finden die Therapien im Reha-Zentrum statt, die Abende, Sonn- und Feiertage werden zu Hause verbracht. Genesung und Selbstständigkeit können so gezielt gefördert werden.
Vorteile für Patient*innen
- Tagesstruktur: Geplanter Therapieablauf im Reha-Zentrum (Montag bis Samstag)
- Soziale Einbindung: Abende, Sonn-/Feiertage im gewohnten sozialen und häuslichen Umfeld
- Alltagsnähe: Direkte Anwendung des Erlernten im Alltag
- Reha-Alltag-Verknüpfung: Probleme im Alltag können zeitnah erkannt und therapeutisch bearbeitet werden
Teilstationäre Reha
Information für Patient*innen
Teilstationäre Reha
Information für Ärztinnen*Ärzte
Weitere Informationen für Ärztinnen*Ärzte finden Sie in unserem Folder Teilstationäre Rehabilitation – Ärztinnen*Ärzte.
So läuft die teilstationäre Reha ab
Ziele &
Therapieplan
Zu Beginn der Reha legt das Reha-Team gemeinsam mit Ihnen individuelle Ziele fest und erstellt einen maßgeschneiderten Therapieplan.
Tagesstrukturierte
Therapie
Sie verbringen den Tag im Reha-Zentrum und nehmen an therapeutischen Maßnahmen teil. Die Therapien finden von Montag bis Samstag zwischen 7:00–17:00 Uhr statt.
Verpflegung
Im Reha-Zentrum nehmen Sie jedenfalls das Mittagessen ein. Je nach Therapiezeiten können auf Wunsch auch Frühstück und Abendessen angeboten werden.
Zurück
nach Hause
Nach den Therapien kehren Sie nach Hause zurück. An Sonn- und Feiertagen finden keine Therapien statt.
Teilnahme & Voraussetzungen
Die teilstationäre Rehabilitation wird derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts angeboten. Die freiwillige Teilnahme erfolgt über die Zuweisung der Pensionsversicherung (PV) nach Stellung eines Reha-Antrags durch die*den behandelnde*n Ärztin*Arzt.
- Reha-Antrag: Ihr*e Ärztin*Arzt beantragt eine stationäre Reha.
- Wunschvermerk: Ein direkter Antrag auf teilstationäre Reha ist aktuell noch nicht möglich. Gerne können Sie den Wunsch als Anmerkung auf dem Antrag vermerken.
- Zuweisung: Nach Bewilligung des Antrags nimmt die Pensionsversicherung (PV) Kontakt mit Ihnen auf und bietet Ihnen – bei medizinischer Eignung – die Absolvierung einer teilstationären Reha an.
- Voraussetzungen für die Teilnahme
- Es besteht keine medizinische Notwendigkeit für eine vollstationäre Reha (Abklärung durch die*den behandelnde*n Ärztin*Arzt oder die ärztliche Leitung des Reha-Zentrums).
- Wohnort in der Nähe eines der Reha-Zentren, die die teilstationäre Reha anbieten (max. 50 km Entfernung).
- Es besteht keine medizinische Notwendigkeit für eine vollstationäre Reha (Abklärung durch die*den behandelnde*n Ärztin*Arzt oder die ärztliche Leitung des Reha-Zentrums).
- Fahrtkosten
Die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Reha-Zentrum muss von Ihnen selbst organisiert und bewerkstelligt werden. Die Kosten werden nicht von der Pensionsversicherung (PV) übernommen.
Antrag
auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt
Der Antrag muss über Ihre*n behandelnde*n Ärztin*Arzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landesstelle übermittelt werden.
Reha-Zentren & Schwerpunkte
Aktuell bieten folgende Reha-Zentren der Pensionsversicherung (PV) eine teilstationäre Reha für diese medizinischen Indikationen an:
- Bewegungs- und Stützapparat sowie Rheumatologie
- Stoffwechselsystem und Verdauungsapparat
- Zentrales und peripheres Nervensystem
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Reha-Zentren
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 30. Juli 2025