Pensionsversicherung leicht erklärt: Symbol Fragezeichen und Glühbirne

Pensions­versicherung
leicht erklärt

Was ist die gesetzliche Pensionsversicherung? Ab wann ist man versichert und wer zahlt die Beiträge? Hier erfahren Sie, wie die Pensionsversicherung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und warum das Pensionssystem in Österreich als besonders verlässlich und nachhaltig gilt.


Die öster­reich­ische Sozial­versicher­ung

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 © explainity® GmbH, Oberösterreichische Landesregierung

Vorteile der gesetz­lichen Pensions­versicherung

  1. Pflichtversicherung: Automatisch geschützt
    Alle erwerbstätigen Personen sind grundsätzlich automatisch in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflicht­versichert – ohne Anmeldung oder Antrag.
  2. Keine Riskenauslese: Gleicher Schutz für alle
    Alle Versicherten genießen den gleichen Schutz – unabhängig von persönlichen Risiken wie Alter oder Gesundheit.
  3. Umlageverfahren: Generationenvertrag
    Die gesetzliche Pensionsversicherung beruht auf dem Umlageverfahren: Die arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die aktuellen Pensionen.
  4. Keine Gewinnorientierung: Soziale Ziele
    Im Unterschied zu privaten Anbietern verfolgt die gesetzliche Pensionsversicherung soziale Ziele und ist nicht gewinnorientiert.
  5. Solidaritätsprinzip: Jung hilft Alt, Reich hilft Arm
    Beiträge zur Pensionsversicherung richten sich nach dem Einkommen. Besser­verdienende zahlen mehr und unterstützen so Geringverdienende. Alle haben gleichen Zugang zu Leistungen.
  6. Äquivalenzprinzip: Wer mehr einzahlt, bekommt mehr
    Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dauer und Höhe der geleisteten Beiträge. Längere Erwerbszeiten und höheres Einkommen führen zu einer höheren Pension.
  7. Selbstverwaltung: Mitbestimmung durch Versicherte
    In der Pensionsversicherung wirken Vertreter*innen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite an Entscheidungen mit. Mehr Infos

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 17. Juli 2025