Mit dem Aufruf erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.
© explainity® GmbH, Oberösterreichische Landesregierung
Was ist die gesetzliche Pensionsversicherung?
Die Pensionsversicherung ist eine von 3 Säulen der Österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionen werden zum Großteil durch Beiträge finanziert.
Die gesetzliche Verankerung sorgt für ein stabiles und gerechtes Pensionssystem. Sie ist wichtig für die Sicherheit und das Wohlergehen von u. a. älteren oder kranken Menschen und für die Stabilität der Gesellschaft insgesamt.
Wichtige Rechtsgrundlagen:
Ab wann bin ich pensionsversichert?
Die Pensionsversicherung ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung für die meisten erwerbstätigen Personen (Ausnahme z. B. geringfügig Beschäftigte).
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist für die Anmeldung, Versicherung und Beiträge unselbständig Erwerbstätiger (Arbeiter*innen und Angestellte) zuständig und regelt den Beginn und das Ende der Pflichtversicherung.
Pflichtversichert in der Pensionsversicherung sind auch Personen, für die durch bestimmte Stellen (z. B. durch den Bund) Beiträge entrichtet werden.
Welche Pensionsversicherungsträger gibt es?
Die Pensionsversicherung (PV) ist der größte Pensionsversicherungsträger und zuständig für unselbständige Arbeiter*innen und Angestellte in Österreich.
Weitere Pensionsversicherungsträger:
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Zuständig für Beamt*innen, Bedienstete der Eisenbahnen und im Bergbau.
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Zuständig für Selbständige und Landwirt*innen.
Vorteile der gesetzlichen Pensionsversicherung
- Pflichtversicherung: Automatisch geschützt
Alle erwerbstätigen Personen sind grundsätzlich automatisch in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert – ohne Anmeldung oder Antrag. - Keine Riskenauslese: Gleicher Schutz für alle
Alle Versicherten genießen den gleichen Schutz – unabhängig von persönlichen Risiken wie Alter oder Gesundheit. - Umlageverfahren: Generationenvertrag
Die gesetzliche Pensionsversicherung beruht auf dem Umlageverfahren: Die arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die aktuellen Pensionen. - Keine Gewinnorientierung: Soziale Ziele
Im Unterschied zu privaten Anbietern verfolgt die gesetzliche Pensionsversicherung soziale Ziele und ist nicht gewinnorientiert. - Solidaritätsprinzip: Jung hilft Alt, Reich hilft Arm
Beiträge zur Pensionsversicherung richten sich nach dem Einkommen. Besserverdienende zahlen mehr und unterstützen so Geringverdienende. Alle haben gleichen Zugang zu Leistungen. - Äquivalenzprinzip: Wer mehr einzahlt, bekommt mehr
Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dauer und Höhe der geleisteten Beiträge. Längere Erwerbszeiten und höheres Einkommen führen zu einer höheren Pension. - Selbstverwaltung: Mitbestimmung durch Versicherte
In der Pensionsversicherung wirken Vertreter*innen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite an Entscheidungen mit. Mehr Infos
Wer finanziert die Pensionen?
Die Pensionen werden u. a. finanziert durch:
- Beiträge der Dienstnehmer*innen
- Beiträge der Dienstgeber*innen
- Beiträge aus Steuermitteln (Ausfallhaftung des Bundes)
Die genaue Höhe der Beiträge zur Pensionsversicherung wird mit dem Beitragssatz berechnet. Das ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pensionsversicherung?
Insgesamt werden 22,8 % (= Beitragssatz) des monatlichen Brutto-Erwerbseinkommens für die Pensionsversicherung einbehalten. Der Anteil der Arbeitnehmer*innen beträgt 10,25 %, jener der Arbeitgeber*innen 12,55 %.
Von Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze und über der Höchstbeitragsgrundlage sind keine Beiträge zur Pensionsversicherung zu zahlen. Diese Teile des Einkommens sind pensionsunwirksam und haben keinen Einfluss auf den Anspruch oder die Höhe der Pension.
Was ist eine freiwillige Pensionsversicherung?
Durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung haben auch Personen, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind – z. B. pflegende Angehörige oder geringfügig Beschäftigte – einen Versicherungsschutz.
Es besteht die Möglichkeit einer Selbst-, Weiter- oder Höherversicherung.
Weitere Infos Freiwillige Versicherung
Rat & Hilfe
zu Ihrer Pensionsversicherung
Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beantworten Ihnen gerne alle Fragen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 17. Juli 2025