Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beantworten Ihnen gerne alle Fragen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Was ist die gesetzliche Pensionsversicherung?
Die Pensionsversicherung ist eine von 3 Säulen der Österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionen werden zum Großteil durch Beiträge finanziert.
Die gesetzliche Verankerung sorgt für ein stabiles und gerechtes Pensionssystem. Sie ist wichtig für die Sicherheit und das Wohlergehen von u. a. älteren oder kranken Menschen und für die Stabilität der Gesellschaft insgesamt.
Wichtige Rechtsgrundlagen:
Ab wann bin ich pensionsversichert?
Die Pensionsversicherung ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung für die meisten erwerbstätigen Personen (Ausnahme z. B. geringfügig Beschäftigte).
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist für die Anmeldung, Versicherung und Beiträge unselbständig Erwerbstätiger (Arbeiter*innen und Angestellte) zuständig und regelt den Beginn und das Ende der Pflichtversicherung.
Pflichtversichert in der Pensionsversicherung sind auch Personen, für die durch bestimmte Stellen (z. B. durch den Bund) Beiträge entrichtet werden.
Welche Pensionsversicherungsträger gibt es?
Die Pensionsversicherung (PV) ist der größte Pensionsversicherungsträger und zuständig für unselbständige Arbeiter*innen und Angestellte in Österreich.
Weitere Pensionsversicherungsträger:
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Zuständig für Beamt*innen, Bedienstete der Eisenbahnen und im Bergbau.
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Zuständig für Selbständige und Landwirt*innen.
Die Vorteile der gesetzlichen Pensionsversicherung
- Pflichtversicherung: Ohne Antrag zu stellen
Erwerbstätige Personen sind grundsätzlich automatisch in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Diese Versicherungspflicht gilt auch für andere Personengruppen, wie z. B. Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Eltern in der frühen Phase der Kindererziehung u.v.m. - Keine Riskenauslese: Gleicher Schutz für alle
Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, besteht für Sie ein Versicherungsschutz in der Sozialversicherung und somit auch in der Pensionsversicherung. Persönliche Risiken wie z. B. Alter oder Gesundheit spielen dabei keine Rolle. - Umlageverfahren: Junge sorgen für Ältere
Die gesetzliche Pensionsversicherung beruht auf dem Umlageverfahren – auch „Generationenvertrag“ genannt. Das bedeutet, dass die jüngere & arbeitende Generation mit Beitragszahlungen zur Pensionsversicherung die aktuellen Pensionen finanziert. - Keine Gewinnorientierung: Soziale Ziele
Im Gegensatz zu privaten Pensionsversicherungen verfolgt die gesetzliche Pensionsversicherung soziale Ziele und ist nicht darauf ausgelegt, einen Gewinn zu erzielen. - Solidaritätsprinzip: Jung hilft Alt, Reich hilft Arm
Die Sozialversicherungsbeiträge sind abhängig vom Einkommen. Personen, die besser verdienen, zahlen höhere Beiträge und sichern so die Versicherungsleistungen für Personen, die weniger gut verdienen. Alle haben den gleichen Zugang zu Leistungen. - Äquivalenzprinzip: Das passende Verhältnis
Die zuvor in die Pensionsversicherung eingezahlten Beiträge stehen in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe der späteren Pension. - Selbstverwaltung: Betroffene wirken selbst mit
Das Organisationsprinzip der Selbstverwaltung stellt eine Mitwirkung der Versicherten sicher. Im Fall der Pensionsversicherung sind dies die Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Mehr Infos finden Sie hier.
Wer finanziert die Pensionen?
Die Pensionen werden u. a. finanziert durch:
- Beiträge der Dienstnehmer*innen
- Beiträge der Dienstgeber*innen
- Beiträge aus Steuermitteln (Ausfallhaftung des Bundes)
Die genaue Höhe der Beiträge zur Pensionsversicherung wird mit dem Beitragssatz berechnet. Das ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pensionsversicherung?
Insgesamt werden 22,8 % (= Beitragssatz) des monatlichen Brutto-Erwerbseinkommens für die Pensionsversicherung einbehalten. Der Anteil der Arbeitnehmer*innen beträgt 10,25 %, jener der Arbeitgeber*innen 12,55 %.
Von Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze und über der Höchstbeitragsgrundlage sind keine Beiträge zur Pensionsversicherung zu zahlen. Diese Teile des Einkommens sind pensionsunwirksam und haben keinen Einfluss auf den Anspruch oder die Höhe der Pension.
Was ist eine freiwillige Pensionsversicherung?
Durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung haben auch Personen, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind – z. B. pflegende Angehörige oder geringfügig Beschäftigte – einen Versicherungsschutz.
Es besteht die Möglichkeit einer Selbst-, Weiter- oder Höherversicherung.
Weitere Infos Freiwillige Versicherung
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Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 06. Februar 2025