Barrierefreiheitserklärung gemäß WZG
Die Pensionsversicherungsanstalt ist bemüht, die von ihr betriebenen Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (veröffentlicht im Amtsblatt L 327) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Websites:
Barrierefreiheit – Konformitätsstatus
Die Websites entsprechen teilweise der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des World Wide Web Consortium (W3C) sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).
- Browserkompatibilität
Die Darstellung ist für aktuelle Versionen folgender Browser optimiert:
- Google Chrome
- Firefox
- Microsoft Edge
- Safari
- Verwendete Technologien
Die Barrierefreiheit basiert auf folgenden Technologien:
- HTML
- WAI-ARIA
- CSS
- JavaScript
- Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgt mit Hilfe folgender Methoden:
- Selbsteinschätzung: Die Websites wurden intern bewertet. Zur Unterstützung der Bewertung wird das Tool Siteimprove verwendet. Die Bewertung erfolgt sowohl hinsichtlich redaktioneller als auch technischer Kriterien.
- Externe Bewertung: Die Websites werden in regelmäßigen Abständen von Personen mit Beeinträchtigungen auf ihre Barrierefreiheit überprüft.
Aktuelle Einschränkungen & Lösungen
Trotz unserer Bemühungen entsprechen manche Inhalte derzeit nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen. Insbesondere die Punkte 3 bis 6 können aus technischen Gründen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand (unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen) behoben werden.
1. Formatierung
Auf einzelnen Seiten wird HTML verwendet, um Inhalt zu formatieren. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1. „Information und Beziehungen“ nicht erfüllt.
Im verwendeten CMS werden manche Formatierungen (z. B. Tabellenbreiten) direkt im HTML-Code („inline“) gesetzt. Wo es technisch sinnvoll war, haben wir diese durch entsprechende CSS-Regeln („Cascading Stylesheets“) ersetzt.
2. Kontrast
Das WCAG-Kriterium 1.4.3. „Kontrast (Minimum)“ ist teilweise nicht erfüllt. Ein Hochkontrast-Modus ist verfügbar (Icon im Header-Bereich).
3. Applikationen
Bestehende Applikationen sind nicht durchgehend barrierefrei. Eine vollständige Nachrüstung wäre technisch unverhältnismäßig. Bei Neuentwicklungen und geplanten Erweiterungen ist der Fokus stark auf Barrierefreiheit gerichtet.
4. PDF-Dokumente
Einige ältere PDF- und Office-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir barrierefreie Alternativen bereit. Barrieren melden.
Unser Ziel ist es, weitestgehend barrierefreie Online-Formulare an Stelle von PDF-Dokumenten anzubieten. Das Angebot wird laufend erweitert.
5. Videos
Unsere Videos sind teilweise gehostet und über die Video-Plattform YouTube veröffentlicht.
Bei manchen Videos fehlen Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Damit sind die Kriterien WCAG 1.2.2 „Untertitel (aufgezeichnet)“ und WCAG 1.2.5 „Audiodeskription (aufgezeichnet)“ nicht erfüllt. Bei der Erstellung von neuen Videos wird auf Untertitel geachtet.
6. Flipbooks
Ein Flipbook ist eine digitale Darstellung von Publikationen mit blätterbaren Seiten. Diese bieten eine barrierefreie PDF-Version, die über die Downloadfunktion im Flipbook zugänglich und mit der Tastatur über den ersten Tab erreichbar ist.
Barrieren melden: Ihr Feedback zählt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, die die Nutzung unserer Websites erschweren oder Probleme bemerken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, freuen wir uns über Ihren Hinweis!
Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Beschwerdestelle des Bundes
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einreichen.
Kontaktformular Beschwerdestelle
Die FFG prüft, ob ein Verstoß gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) vorliegt, und empfiehlt gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Stand der Erklärung
Die Bewertung der Vereinbarkeit unserer Websites mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA.
Diese Erklärung wurde am 15. November 2023 aktualisiert.