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Barrierefreiheit

Erfahren Sie, wie die Pensionsversicherung (PV) digitale Barrierefreiheit sicherstellt. Wir informieren über rechtliche Grundlagen und zeigen welche Maßnahmen wir umsetzen, um unsere Websites barrierefrei und für alle Nutzer*innen leicht zugänglich zu machen.

Barrierefreiheits­erklärung gemäß WZG

Die Pensionsversicherungsanstalt ist bemüht, die von ihr betriebenen Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (veröffentlicht im Amtsblatt L 327) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Websites:

www.pv.at

www.rz-aflenz.at

www.rz-alland.at

www.rz-badaussee.at

www.rz-badhofgastein.at

www.rz-badischl.at

www.rz-badschallerbach.at

www.rz-badtatzmannsdorf.at

www.rz-felbring.at

www.rz-groebming.at

www.rz-grossgmain.at

www.rz-hochegg.at

www.rz-laabimwalde.at

www.rz-saalfelden.at

www.rz-st-radegund.at

www.rz-weyer.at

www.zar-graz.at

www.zar-wien.at

Barrierefreiheit – Konformitäts­status

Die Websites entsprechen teilweise der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des World Wide Web Consortium (W3C) sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).

Aktuelle Einschränkungen &  Lösungen

Trotz unserer Bemühungen entsprechen manche Inhalte derzeit nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen. Insbesondere die Punkte 3 bis 6 können aus technischen Gründen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand (unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen) behoben werden.

1. Formatierung

Auf einzelnen Seiten wird HTML verwendet, um Inhalt zu formatieren. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1. Information und Beziehungennicht erfüllt.

Im verwendeten CMS werden manche Formatierungen (z. B. Tabellenbreiten) direkt im HTML-Code („inline“) gesetzt. Wo es technisch sinnvoll war, haben wir diese durch entsprechende  CSS-Regeln („Cascading Stylesheets“) ersetzt.

2. Kontrast

Das WCAG-Kriterium 1.4.3. Kontrast (Minimum) ist teilweise nicht erfüllt. Ein Hochkontrast-Modus ist verfügbar (Icon im Header-Bereich).

3. Applikationen

Bestehende Applikationen sind nicht durchgehend barrierefrei. Eine vollständige Nachrüstung wäre technisch unverhältnismäßig. Bei Neuentwicklungen und geplanten Erweiterungen ist der Fokus stark auf Barrierefreiheit gerichtet.

4. PDF-Dokumente

Einige ältere PDF- und Office-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir barrierefreie Alternativen bereit. Barrieren melden.

Unser Ziel ist es, weitestgehend barrierefreie Online-Formulare an Stelle von PDF-Dokumenten anzubieten. Das Angebot wird laufend erweitert.

5. Videos

Unsere Videos sind teilweise gehostet und über die Video-Plattform YouTube veröffentlicht.
Bei manchen Videos fehlen Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Damit sind die Kriterien WCAG 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) und WCAG 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) nicht erfüllt. Bei der Erstellung von neuen Videos wird auf Untertitel geachtet.

6. Flipbooks

Ein Flipbook ist eine digitale Darstellung von Publikationen mit blätterbaren Seiten. Diese bieten eine barrierefreie PDF-Version, die  über die Downloadfunktion im Flipbook zugänglich und mit der Tastatur über den ersten Tab erreichbar ist. 

Barrieren melden: Ihr Feedback zählt

Barrieren melden

Wenn Sie auf Barrieren stoßen, die die Nutzung unserer Websites erschweren oder Probleme bemerken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, freuen wir uns über Ihren Hinweis!

Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Beschwerdestelle des Bundes

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einreichen. 

Kontaktformular Beschwerdestelle

Die FFG prüft, ob ein Verstoß gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) vorliegt, und empfiehlt gegebenenfalls Maßnahmen zur VerbesserungWeitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Stand der Erklärung

Die Bewertung der Vereinbarkeit unserer Websites mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA.

Diese Erklärung wurde am 15. November 2023 aktualisiert.