Pension steigern, Wachstum, Altersvorsorge, Tipps, Pensionsversicherung

Pension erhöhen:
Möglichkeiten im Überblick

Mit Wissen und vorausschauender Planung lässt sich Ihre Pension gezielt erhöhen – etwa durch längeres Arbeiten, einen Zuverdienst oder freiwillige Beiträge. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und die eigenen Möglichkeiten zu prüfen.

Frühstarterbonus für frühen Berufseinstieg

Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem 20. Lebensjahr (über der Geringfügigkeits­grenze) gearbeitet haben, erhalten Sie einen monatlichen Bonus von EUR 1,14 – jedoch höchstens EUR 68,40 (bis zum Höchstausmaß von 60 Monaten).

Anspruchsvoraussetzungen:

  • 300 Beitragsmonate (= 25 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit, davon
  • mindestens 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr

Wenn Sie einen Pensionsantrag stellen, wird der Bonus automatisch zu Ihrer Pension dazugerechnet. Sie bekommen ihn auch zu den Sonderzahlungen.

Der Frühstarterbonus wird jährlich angepasst und kann grundsätzlich für alle Eigen­pensions­arten ab Stich­tagen 1. Jänner 2022 angerechnet werden. Er ist auch im Pensions­konto ersichtlich.

Mehr Pension durch späteren Antritt

Wer die Alterspension erst nach dem Regel­pensionsalter in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag, der die Pension erhöht:

  • +5,1 % für jedes volle Jahr (je 12 Kalendermonate) des Pensionsaufschubs
  • Maximaler Zuschlag: 15,3 % (für höchstens 3 Jahre)

Das gilt nur, wenn auch die Mindest­ver­sicher­ungs­zeit erfüllt ist. Die Erhöhung hängt von der Höhe Ihres Jahreseinkommens und den geltenden Aufwert­ungsfaktoren ab.

Beitragsvorteile: Versicherte und Arbeit­geber*­innen müssen nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag bezahlen (für max. 3 Jahre). Für die Pensionsberechnung werden weiterhin die vollen Beitragsgrundlagen gutgeschrieben.

Arbeiten & Zuverdienen in der Pension

Wenn Sie neben dem Bezug Ihrer Alters­pension erwerbstätig sind, erhalten Sie für die geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge einen besonderen Höherversicherungs­betrag, der Ihre Pension erhöht

Damit Sie den besonderen Höherversicherungsbetrag erhalten, müssen Sie der Pensionsversicherung (PV) melden, wenn Sie eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen Meldepflichten. Der Betrag wird jedes Jahr neu berechnet, solange Sie erwerbstätig bleiben.

Pensionsversicherungsbeiträge sind nur für den Teil des Einkommens zu zahlen, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze von € 1.102,20 im Monat liegt. Beiträge darunter übernimmt der Bund (befristet bis 2025). So bleibt Ihnen mehr Netto vom Zuverdienst.

Mehr Pension durch Höherversicherung

Ein besonderer Steigerungsbetrag gebührt zusätzlich zur Pension, wenn Sie Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung eingezahlt haben. Diese Beiträge werden auf­ge­wertet und in weiterer Folge mit ver­sicher­ungs­mathe­mat­ischen Faktoren multipliziert.

Diese Faktoren berücksichtigen:

  • das Geschlecht der Beitragszahler*in (nur für Beiträge bis 31. März 2016)
  • das Alter zum Zeitpunkt der Entrichtung 
  • das Alter zum Zeitpunkt des Stich­tages

Für eine Höherversicherung müssen Sie einen Antrag bei der Pensionsversicherung (PV) stellen. Zum Antrag

Maßnahmen & Vorteile im Überblick

MaßnahmeVoraussetzungPensionserhöhungDas ist zu tun
Frühstarterbonus300 Monate wg. Erwerbs­tätigkeit, davon mind. 12 vor 20. Lebens­jahrmonatlich bis zu EUR 68,40
nichts, wird automatisch zur Pension berechnet
Späterer Pensionsantritt
Antritt nach Regelpensionsalter+5,1% pro Jahr (max. 15,3%)Vereinbarung Arbeitgeber
Arbeiten in der Pension
Bezug AlterspensionZuverdienst + besonderer HöherversicherungsbetragMeldung an PV & Arbeitnehmer-
veranlagung
Höherversicheruungzusätzliche, freiwillige Beiträge
besonderer SteigerungsbetragAntrag bei PV stellen

Arbeit & Pension flexibel kombinieren

Ab 1. Jänner 2026 können Sie mit der neuen Teilpension einen Teil Ihrer Pension beziehen, reduziert weiterarbeiten und dabei Ihre künftige Pension erhöhen.

Teilpension

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 18. Dezember 2025