Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Pensionshöhe! Sie können den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos jederzeit mit der ID Austria online abfragen.
Frühstarterbonus für frühen Berufseinstieg
Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem 20. Lebensjahr (über der Geringfügigkeitsgrenze) gearbeitet haben, erhalten Sie einen monatlichen Bonus von EUR 1,22 – jedoch höchstens EUR 73,20 (bis zum Höchstausmaß von 60 Monaten).
Anspruchsvoraussetzungen:
- 300 Beitragsmonate (= 25 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit, davon
- mindestens 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr
Wenn Sie einen Pensionsantrag stellen, wird der Bonus automatisch zu Ihrer Pension dazugerechnet. Sie bekommen ihn auch zu den Sonderzahlungen.
Der Frühstarterbonus wird jährlich angepasst und kann grundsätzlich für alle Eigenpensionsarten ab Stichtagen 1. Jänner 2022 angerechnet werden. Er ist auch im Pensionskonto ersichtlich.
Mehr Pension durch späteren Antritt
Wer die Alterspension erst nach dem Regelpensionsalter in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag, der die Pension erhöht:
- +5,1 % für jedes volle Jahr (je 12 Kalendermonate) des Pensionsaufschubs
- Maximaler Zuschlag: 15,3 % (für höchstens 3 Jahre)
Das gilt nur, wenn auch die Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Die Erhöhung hängt von der Höhe Ihres Jahreseinkommens und den geltenden Aufwertungsfaktoren ab.
Beitragsvorteile: Versicherte und Arbeitgeber*innen müssen nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag bezahlen (für max. 3 Jahre). Für die Pensionsberechnung werden weiterhin die vollen Beitragsgrundlagen gutgeschrieben.
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Arbeiten & Zuverdienen in der Pension
Wenn Sie neben dem Bezug Ihrer Alterspension erwerbstätig sind, erhalten Sie für die geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge einen besonderen Höherversicherungsbetrag, der Ihre Pension erhöht.
Damit Sie den besonderen Höherversicherungsbetrag erhalten, müssen Sie der Pensionsversicherung (PV) melden, wenn Sie eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen Meldepflichten. Der Betrag wird jedes Jahr neu berechnet, solange Sie erwerbstätig bleiben.
Mehr Pension durch Höherversicherung
Ein besonderer Steigerungsbetrag gebührt zusätzlich zur Pension, wenn Sie Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung eingezahlt haben. Diese Beiträge werden aufgewertet und in weiterer Folge mit versicherungsmathematischen Faktoren multipliziert.
Diese Faktoren berücksichtigen:
- das Geschlecht der Beitragszahler*in (nur für Beiträge bis 31. März 2016)
- das Alter zum Zeitpunkt der Entrichtung
- das Alter zum Zeitpunkt des Stichtages
Für eine Höherversicherung müssen Sie einen Antrag bei der Pensionsversicherung (PV) stellen. Zum Antrag
Lassen Sie sich
individuell beraten
Jeder Lebenslauf ist anders. Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne, welche Möglichkeit zur Pensionssteigerung am besten zu Ihnen passt – unverbindlich und kompetent. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin (Kontakt) und bringen Sie unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
| Maßnahme | Voraussetzung | Pensionserhöhung | Das ist zu tun |
|---|---|---|---|
| Frühstarterbonus | 300 Monate wg. Erwerbstätigkeit, davon mind. 12 vor 20. Lebensjahr | monatlich bis zu EUR 73,20 | nichts, wird automatisch zur Pension berechnet |
| Späterer Pensionsantritt | Antritt nach Regelpensionsalter | +5,1% pro Jahr (max. 15,3%) | Vereinbarung Arbeitgeber |
| Arbeiten in der Pension | Bezug Alterspension | Zuverdienst + besonderer Höherversicherungsbetrag | Meldung an PV & Arbeitnehmer- veranlagung |
| Höherversicheruung | zusätzliche, freiwillige Beiträge | besonderer Steigerungsbetrag | Antrag bei PV stellen |
Arbeit & Pension flexibel kombinieren
Ab 1. Jänner 2026 können Sie mit der neuen Teilpension einen Teil Ihrer Pension beziehen, reduziert weiterarbeiten und dabei Ihre künftige Pension erhöhen.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 17. Februar 2026