Arbeiten & Zuverdienen in der Pension
Wenn Sie neben dem Bezug Ihrer Alterspension erwerbstätig sind, erhalten Sie für die geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge einen besonderen Höherversicherungsbetrag, der Ihre Pension erhöht.
Damit Sie den besonderen Höherversicherungsbetrag erhalten, müssen Sie der Pensionsversicherung (PV) melden, wenn Sie eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen Meldepflichten. Der Betrag wird jedes Jahr neu berechnet, solange Sie erwerbstätig bleiben.
Pensionsversicherungsbeiträge sind nur für den Teil des Einkommens zu zahlen, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze von € 1.102,20 im Monat liegt. Beiträge darunter übernimmt der Bund (befristet bis 2025). So bleibt Ihnen mehr Netto vom Zuverdienst.