Frühstarterbonus für frühen Berufseinstieg
Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem 20. Lebensjahr (über der Geringfügigkeitsgrenze) gearbeitet haben, erhalten Sie einen monatlichen Bonus von EUR 1,22 – jedoch höchstens EUR 73,20 (bis zum Höchstausmaß von 60 Monaten).
Anspruchsvoraussetzungen:
- 300 Beitragsmonate (= 25 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit, davon
- mindestens 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr
Wenn Sie einen Pensionsantrag stellen, wird der Bonus automatisch zu Ihrer Pension dazugerechnet. Sie bekommen ihn auch zu den Sonderzahlungen.
Der Frühstarterbonus wird jährlich angepasst und kann grundsätzlich für alle Eigenpensionsarten ab Stichtagen 1. Jänner 2022 angerechnet werden. Er ist auch im Pensionskonto ersichtlich.