Die Antragstellung kann auch formlos – unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise – erfolgen.
Stand: 20. März 2026
Versicherte und Pensionist*innen der Pensionsversicherung können, wenn sie durch ein unvorhersehbares Ereignis in eine unverschuldete Notlage geraten sind, finanzielle Unterstützung beantragen.
Die Antragstellung kann auch formlos – unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise – erfolgen.
Beim Unterstützungsfonds handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird Rücksicht genommen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 20. März 2026
Diese Website verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: Cookie-Erklärung Datenschutz-Erklärung Impressum
Die Einstellungen können Sie jederzeit bei den Cookie-Einstellungen ändern.