Reha, Zuweisung, Arzt, Antrag, Pensionsversicherung

Infos für zuweisende
Ärztinnen & Ärzte

Hier finden Sie als zuweisende*r Ärztin­*Arzt alle wichtigen Informationen zur Zuweisung von Patient*innen zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, Gesundheitsvorsorge (GVA) und Kur bei der Pensionsversicherung (PV) – inklusive Indikationen und Antragstellung.

Ziele & Voraussetzungen der Reha-Zuweisung

Mit Reha- und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen (Kur, GVA) unterstützt die Pensionsversicherung den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und die Rückkehr ins Berufsleben. Bei schweren Erkrankungen soll Pflegebedürftigkeit verhindert oder gemindert werden.

Voraussetzungen für eine Rehabilitation sind:

Reha- und Präventions­leistungen der PV

Unser medizinisches Leistungsprofil umfasst individuelle Rehabilitationsangebote mit dem Ziel, die Selbstständigkeit und berufliche & soziale Teilhabe der Patient*innen bestmöglich zu fördern.

Ambulante versus stationäre Rehabilitation

Die Pensionsversicherung (PV) bietet sowohl ambulante als auch stationäre Reha-Maßnahmen an. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede, Vorteile und Voraussetz­ungen beider Formen.

Stationäre Reha


Ambulante Reha


Aufenthalt
Mehrwöchiger Aufenthalt im Reha-ZentrumTägliche Therapien tagsüber, Patient*in bleibt zu Hause
Reha-Phase
Phase II und IIIPhase II und III
Voraussetzungen

Medizinische Notwendigkeit für intensive
Betreuung & Unterbringung

Einrichtung ≤ 50 km erreichbar, Mobilität gegeben, kein stationärer Bedarf
geeignet für

Patient*innen mit eingeschränkter Mobilität, die laufende medizinische Überwachung benötigen

Patient*innen mit ausreichender Mobilität, familiären oder beruflichen Verpflichtungen
Vorteile

Intensivere Betreuung, vollständige
Ent­lastung im Alltag

Wohnortnähe, in Alltag integrierbar, nebenbei arbeiten möglich
Nachteile

Trennung vom sozialen Umfeld, Berufspause nötig

Begrenzte Indikationen, tägliche Anreise
Einrichtungen

15 stationäre Reha-Zentren der PV
& Vertragspartner 

PV ZAR Graz & PV ZAR Wien, ambulante Vertrags­einrichtungen
Antrag

Keine gesonderte Kennzeichnung nötig

Feld „ambulante Rehabilitation“ ankreuzen

Die Wahl zwischen ambulanter und stationärer Rehabilitation sollte gemeinsam mit der*dem Patient*in getroffen werden. Neben der medizinischen Indikation sind soziale, berufliche und familiäre Faktoren zu berücksichtigen. 

Indikationen für Reha-Maßnahmen

Hier ein Überblick über einige der wichtigsten Indikationen, die wir behandeln.

Bitte geben Sie als Hauptdiagnose nur 1 Indikation an und überprüfen Sie vorab die Rehabilitationsfähigkeit und die körperliche & psychische Verfassung Ihrer Patient*innen. Listen Sie auch relevante Nebendiagnosen auf.

Antrag auf Rehabilitation richtig stellen

Klare und korrekte Angaben erleichtern die Zuteilung in die jeweils geeigneten Einrichtungen und zur richtigen Therapie.

  • Führen Sie nur 1 Heilverfahren an.
  • Achten Sie auf mögliche Kontraindikationen: z. B. Demenz, Pflegebedürftigkeit, Funktionseinschränkungen diverser Organsysteme, akute Erkrankungen etc.
  • Überprüfen Sie die Kur- bzw. Rehabilitationsfähigkeit der Patient*innen. Für einen positiven Entscheid muss Rehabilitationspotenzial gegeben sein.
  • Überprüfen Sie die physische und psychische Verfassung Ihrer Patient*innen. 

Wichtige Informationen zur Antragstellung

Folgende Informationen müssen zwingend ausgefüllt werden, um eine bestmögliche Betreuung der Patient*innen zu gewährleisten:  

  • Antragsrelevante Diagnose, Indikationskategorie
  • Angabe von Hilfsmitteln und Heilbehelfen
  • Angaben zu medizinisch begründeter Begleitperson und Transport
  • Angaben zu hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit
  • Angaben zur Dialysepflicht
  • Angaben zu hochgradigem Übergewicht (Angabe des genauen Körpergewichts)
  • Unterschrift und Stempel 

Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte Anträge die Bearbeitung verlängern und in einigen Fällen dazu führen können, dass Patient*­innen einer Einrichtung zugewiesen werden, die nicht ihren Bedürfnissen entspricht

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 02. Juni 2025