Ziele & Voraussetzungen der Reha-Zuweisung
Mit Reha- und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen (Kur, GVA) unterstützt die Pensionsversicherung den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und die Rückkehr ins Berufsleben. Bei schweren Erkrankungen soll Pflegebedürftigkeit verhindert oder gemindert werden.
Voraussetzungen für eine Rehabilitation sind:
- Rehabilitationsbedürftigkeit
Aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen sind Reha-Maßnahmen notwendig, um die Teilhabe im Alltag bzw. im Berufsleben wiederherzustellen oder zu verbessern.
- Rehabilitationsfähigkeit
Patient*innen müssen körperlich, geistig und psychisch in der Lage sein, aktiv an Therapien und Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit teilzunehmen.
- Rehabilitationspotenzial
Durch Reha-Maßnahmen ist eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder der beruflichen Fähigkeiten sehr wahrscheinlich.
Reha- und Präventionsleistungen der PV
Unser medizinisches Leistungsprofil umfasst individuelle Rehabilitationsangebote mit dem Ziel, die Selbstständigkeit und berufliche & soziale Teilhabe der Patient*innen bestmöglich zu fördern.
Ambulante versus stationäre Rehabilitation
Die Pensionsversicherung (PV) bietet sowohl ambulante als auch stationäre Reha-Maßnahmen an. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen beider Formen.
Stationäre Reha | Ambulante Reha |
---|---|
Aufenthalt | |
Mehrwöchiger Aufenthalt im Reha-Zentrum | Tägliche Therapien tagsüber, Patient*in bleibt zu Hause |
Reha-Phase | |
Phase II und III | Phase II und III |
Voraussetzungen | |
Medizinische Notwendigkeit für intensive | Einrichtung ≤ 50 km erreichbar, Mobilität gegeben, kein stationärer Bedarf |
geeignet für | |
Patient*innen mit eingeschränkter Mobilität, die laufende medizinische Überwachung benötigen | Patient*innen mit ausreichender Mobilität, familiären oder beruflichen Verpflichtungen |
Vorteile | |
Intensivere Betreuung, vollständige | Wohnortnähe, in Alltag integrierbar, nebenbei arbeiten möglich |
Nachteile | |
Trennung vom sozialen Umfeld, Berufspause nötig | Begrenzte Indikationen, tägliche Anreise |
Einrichtungen | |
15 stationäre Reha-Zentren der PV | PV ZAR Graz & PV ZAR Wien, ambulante Vertragseinrichtungen |
Antrag | |
Keine gesonderte Kennzeichnung nötig | Feld „ambulante Rehabilitation“ ankreuzen |
Die Wahl zwischen ambulanter und stationärer Rehabilitation sollte gemeinsam mit der*dem Patient*in getroffen werden. Neben der medizinischen Indikation sind soziale, berufliche und familiäre Faktoren zu berücksichtigen.
Indikationen für Reha-Maßnahmen
Hier ein Überblick über einige der wichtigsten Indikationen, die wir behandeln.
Bitte geben Sie als Hauptdiagnose nur 1 Indikation an und überprüfen Sie vorab die Rehabilitationsfähigkeit und die körperliche & psychische Verfassung Ihrer Patient*innen. Listen Sie auch relevante Nebendiagnosen auf.
Stütz- und Bewegungsapparat – Rheumatologie
Bewegungs-Stützapparat – Rheumatologie
Stütz- und Bewegungsapparat bei St.p. Amputationen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Lymphologie
Neurologie
Onkologie
Psychiatrie
Pulmologie
Stoffwechsel & Verdauungsapparat
Unsere Reha-Zentren bieten Heilverfahren für diese Indikationen:
- Atemwegserkrankungen
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen & Erkrankungen des Verdauungsapparates
Antrag auf Rehabilitation richtig stellen
Klare und korrekte Angaben erleichtern die Zuteilung in die jeweils geeigneten Einrichtungen und zur richtigen Therapie.
- Führen Sie nur 1 Heilverfahren an.
- Achten Sie auf mögliche Kontraindikationen: z. B. Demenz, Pflegebedürftigkeit, Funktionseinschränkungen diverser Organsysteme, akute Erkrankungen etc.
- Überprüfen Sie die Kur- bzw. Rehabilitationsfähigkeit der Patient*innen. Für einen positiven Entscheid muss Rehabilitationspotenzial gegeben sein.
- Überprüfen Sie die physische und psychische Verfassung Ihrer Patient*innen.
Antrag
auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt
Für Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) nutzen Sie bitte dieses Antragsformular (PDF, 501 KB).
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Landesstelle übermittelt werden.
Wichtige Informationen zur Antragstellung
Folgende Informationen müssen zwingend ausgefüllt werden, um eine bestmögliche Betreuung der Patient*innen zu gewährleisten:
- Antragsrelevante Diagnose, Indikationskategorie
- Angabe von Hilfsmitteln und Heilbehelfen
- Angaben zu medizinisch begründeter Begleitperson und Transport
- Angaben zu hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit
- Angaben zur Dialysepflicht
- Angaben zu hochgradigem Übergewicht (Angabe des genauen Körpergewichts)
- Unterschrift und Stempel
Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte Anträge die Bearbeitung verlängern und in einigen Fällen dazu führen können, dass Patient*innen einer Einrichtung zugewiesen werden, die nicht ihren Bedürfnissen entspricht.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 02. Juni 2025