Wer zählt als pflegende*r Angehörige*r
Als pflegende Angehörige gelten grundsätzlich Personen, die sich um kranke und pflegebedürftige Angehörige kümmern.
Als Angehörige gelten grundsätzlich nahestehende Personen. In Zusammenhang mit bestimmten Rechten oder Anspruchsvoraussetzungen ist der Begriff „nahe Angehörige“ relevant.
- Was ist ein*e nahe*r Angehörige*r?
Als nahe*r Angehörige*r gelten:
- Ehegatt*innen
- eingetragene Partner*innen
- Lebensgefährt*innen
- Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder sowie weitere Personen, die mit der zu pflegenden Person in gerader Linie verwandt sind.
- Wahl-, Stief- und Pflegekinder
- Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
- Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten, Cousinen*Cousins und weitere Personen, die bis zum 4. Grad in der Seitenlinie verwandt sind.
- Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Schwägerinnen*Schwager sowie weitere verschwägerte Personen in gerader Linie und Seitenlinie bis zum 4. Grad (durch Heirat oder eingetragene Partnerschaft).
- Nicht verwandte Personen, die seit mindestens 10 Monaten mit der pflegebedürftigen Person im gemeinsamen Haushalt leben und seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen. Voraussetzung ist weiters, dass im gemeinsamen Haushalt kein*e lebende*r arbeitsfähige*r Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in wohnt.
- Ehegatt*innen
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Auszeit vom Beruf: Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, die dabei helfen, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Mit einer Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz können Sie sich Auszeiten vom Job nehmen – und sind dabei finanziell und pensionsrechtlich abgesichert.
Pflegekarenz & Pflegeteilzeit
Pflege von nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 3. Bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen mind. Pflegestufe 1.
Angehörigenbonus
Pflege von nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 4. Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung oder überwiegende Pflege seit mind. 1 Jahr in häuslicher Umgebung, monatliches Netto-Einkommen nicht mehr als € 1.594,50.
Familienhospizkarenz
Begleitung von sterbenden nahen Angehörigen oder Betreuung von schwerst erkrankten Kindern.
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können sich kostenlos in der Pensionsversicherung versichern, um Versicherungszeiten für die Pension zu erwerben. Diese Möglichkeiten gibt es:
Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
In der Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit einer Mitversicherung oder kostenlosen Selbstversicherung für pflegende Angehörige.
Entlastung & Hilfe im Pflegealltag
Pflegende Angehörige leisten täglich viel – deswegen gibt es Angebote, die den Alltag erleichtern, Entlastung schaffen und die eigene körperliche und psychische Gesundheit fördern.
- Kurzzeit-, Ersatz- & Urlaubspflege
Wenn Sie die Pflege vorübergehend nicht selbst durchführen können – z. B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen oder wenn Sie Urlaub benötigen – können Sie Kurzzeit-, Urlaubs- oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen.
Ihr*e pflegebedürftige*r Angehörige*r kann für diesen Zeitraum vorübergehend in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden. Auch eine Betreuung zu Hause durch eine Ersatzpflege-Person ist möglich.
Für die Kurzzeit- und Ersatzpflege können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung beantragen.
- Reha für pflegende und betreuende Angehörige
Für berufstätige pflegende oder betreuende Angehörige bietet das Reha-Zentrum Bad Schallerbach der Pensionsversicherung ein spezielles 4-wöchiges Reha-Angebot.
Wenn die zu pflegende Person während Ihrer Reha nicht zu Hause betreut werden kann, übernimmt das Reha-Zentrum unter bestimmten Bedingungen die Pflege und Betreuung.
Hier finden Sie weitere Informationen
Auf der Infoplattform für Pflege und Betreuung finden Sie weitere Informationen zur Pflege & Betreuung, finanzieller Hilfe und Beratung.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 16. Juli 2025