Weitere Infos zu den Voraussetzungen und vieles mehr finden Sie in unserer Broschüre Schwerarbeitspension.
Inhalt
Was ist eine Schwerarbeitspension?
Die Schwerarbeitspension steht Personen zu, die für eine bestimmte Mindestanzahl an Monaten (sogenannte „Schwerarbeitsmonate) unter körperlich und psychisch besonders belastenden Bedingungen gearbeitet haben. Diese Art der Pension ermöglicht einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter.
Anspruch & Voraussetzungen
Das früheste Antrittsalter ist 60 Jahre.
Für die Mindestversicherungszeit müssen bis zum Stichtag 540 Versicherungsmonate (= 45 Jahre) vorliegen. Davon müssen mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (= 10 Jahre) innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (= 20 Jahre) geleistet worden sein.
Außerdem müssen Sie am Stichtag grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (z. B. durch Erwerbstätigkeit, Bezug einer Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung).
- Sie dürfen keine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, bei der Sie monatlich mehr verdienen als die festgelegte Geringfügigkeitsgrenze. Diese beträgt EUR 518,44.
Broschüre
Schwerarbeitspension
Was gilt als Schwerarbeit?
Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die körperlich oder psychisch besonders belastend sind.
Darunter fallen:
- Tätigkeiten im Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht
- Tätigkeiten regelmäßig unter Hitze oder Kälte
- Tätigkeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen
- Schwere körperliche Arbeit
- Berufsbedingte Pflege von Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf
- Tätigkeiten, trotz Pflegegeldanspruch zumindest in Höhe der Stufe 3
Details können Sie in der Definition Schwerarbeit (PDF, 23 KB) nachlesen.
Für körperliche Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung gibt es eigene Berufslisten, die laufend ergänzt werden.
Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit über 2000 kcal
Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit von 1400 - 2000 kcal
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Schwerarbeitszeiten zu melden. Die Meldung ist rechtlich nicht verbindlich.
Feststellung von Schwerarbeitszeiten
Ob Sie Anspruch auf eine Schwerarbeitspension haben, wird von der Pensionsversicherung in einem Verfahren festgestellt. Dafür können Sie einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten stellen. Der Antrag kann frühestens 10 Jahre vor dem Pensionsantritt gestellt werden.
Die Pensionsversicherung stellt das Vorliegen von Schwerarbeitszeiten im Einzelfall fest. In diesem Verfahren erfolgt die endgültige Beurteilung, ob Schwerarbeitszeiten vorliegen. Es können auch nicht in den Berufslisten enthaltene Berufe bzw. Tätigkeiten als Schwerarbeitszeiten anerkannt werden. Umgekehrt kann die Pensionsversicherung trotz Meldung zu dem Entschluss kommen, dass keine Schwerarbeitszeiten im Sinne der Schwerarbeitsverordnung vorliegen.
Pensionsantrag
für die Schwerarbeitspension
Um eine Schwerarbeitspension zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Wie wird die Schwerarbeitspension berechnet?
Die Grundlage für die Berechnung der Schwerarbeitspension ist die Gesamtgutschrift, die zum Stichtag auf Ihrem Pensionskonto aufscheint.
Für jeden Monat, den Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, wird jedoch ein Abschlag von 0,15 % berechnet; das sind pro Jahr 1,8 %.
Nachdem das Regelpensionsalter erreicht ist, wird die Schwerarbeitspension in eine Alterspension umgewandelt.
Schwerarbeitspension ohne Abschläge
Wenn bis spätestens 31. Dezember 2021 mindestens 540 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen, wird die Schwerarbeitspension abschlagsfrei zuerkannt. Dazu zählen auch maximal 60 Monate der Kindererziehung. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden nicht berücksichtigt.
Rat & Hilfe
zur Schwerarbeitspension
Sie möchten sich genauer zur Schwerarbeitspension informieren? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung und vereinbaren Sie einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Schwerarbeitspension: Häufige Fragen
Hier finden Sie weitere Informationen
Die Österreichische Gesundheitskasse hat Antworten auf häufige Fragen zur Schwerarbeitsverordnung in einem Informationsblatt zusammengefasst
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 12. Juni 2024