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Keine Pension am Konto?
Gründe & Hilfe

In bestimmten Fällen können Pensionsleistungen eingestellt, ruhend gestellt oder entzogen werden. Wir erklären, welche Gründe zum Wegfall führen, was Sie tun können, damit Ihre Pension wiederauflebt – und wie Ihre Ansprüche bei einer Neufeststellung gesichert bleiben.

Wegfall der Pension

Ein Wegfall der Pension bedeutet, dass ein Anspruch auf eine bereits gewährte oder beantragte Pensionsleistung ganz oder teilweise verloren geht.

Wegfall vorzeitiger Alterspensionen

Eine Korridor-, Schwerarbeits- und Lang­zeit­ver­sicher­ungs­pension fällt grundsätzlich für den Zeitraum weg, in dem vor dem Regelpensionsalter eine pensionsversicherungspflichtige Erwerbs­tätig­keit ausgeübt wird. Dazu zählen:

  • eine Pflichtversicherung in der Pensions­versicherung nach dem ASVG, GSVG, BSVG oder FSVG
  • eine sonstige selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 (im Jahr 2026). Siehe auch Überschreitung 40 %-Grenze
  • eine Pflichtversicherung nach dem Bauern-­Sozialversicherungsgesetz, wenn der Einheitswert EUR 2.400,00 übersteigt
  • Bezüge (Gehälter oder Vergütungen) nach den nachfolgenden Gesetzen, wenn sie den Grenzbetrag von EUR 5.700,79 pro Monat übersteigen:
    • § 1 Abs. 1 des Bundes­bezüge­gesetzes
    • nach Art. 9 des Ab­geordneten­statuts des Euro­päischen Parlaments
    • § 10 Abs. 2 des Bundes­ver­fassungs­gesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionär*­innen
    • landes­gesetz­liche Vorschriften, die auf dem Bundes­­ver­fassungs­gesetz (siehe oben) beruhen
  • Bezug einer Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung

Wegfall der Teilpension

Auch eine Teilpension kann vor Erreichen des Regel­pensions­alters wegfallen, z. B.

  • Wenn Sie im Durchschnitt eines Kalendermonats in mehr als 3 Monaten das vereinbarte – und für die Teilpension maßgeblicheArbeitszeitausmaß um mehr als 10 % überschreiten. (Anders ausgedrückt: Sie arbeiten mehr als erlaubt und unterschreiten damit die vereinbarte Arbeitszeitreduktion um mehr als 10 %).
  • Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, die eine Pflicht­ver­sicher­ung in der Pensionsversicherung begründet oder bei der Sie ein Einkommen über der Gering­fügig­keits­grenze erzielen.

Wiederaufleben der Pension

Wenn das Ende des Weg­fall­grundes  gemeldet wird, lebt eine Korridor-, Schwerarbeits- oder Lang­zeit­ver­sicher­ungs­pen­sion wieder auf. Die Pension wird mit dem Tag nach Beendigung dieses Grundes wieder ausbezahlt.

Jetzt informieren: Wie sie Änderungen bei der Pensionsversicherung melden und welche Fristen gelten, erfahren Sie hier Melde­pflich­ten & Melde­frist­en.

Eine Neuberechnung der Pensionsleistung auf Grund des Wegfalles und der dadurch erworbenen zusätzlichen Beitragsmonate erfolgt automatisch zum Regel­pen­sions­alter.

Die Teilpension lebt wieder auf, sobald das vereinbarte Arbeitszeitausmaß nicht mehr überschritten wird oder die selbstständige Erwerbstätigkeit beendet wurde.

Neu­fest­stellung der Pension

Wenn das Regelpensionsalters erreicht ist, wird die Pensionsleistung (auch die Teilpension) von Amts wegen neu festgestellt und für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Pension weggefallen war, um einen festgelegten Prozentsatz erhöht.

Erlöschen der Pension

Das Erlöschen der Pension bedeutet, dass der Anspruch auf eine Pension endgültig endet, wenn bestimmte gesetzlich vorgesehene Beendigungsgründe eintreten:

  • Mit Ablauf der Dauer für die eine Pension zuerkannt wurde.
  • Wenn die*der Pensionist*in verstirbt.
  • Bei Witwen*Witwerpensionen (Pensionen für hinterbliebene eingetragene Partner*innen):
    • mit der Wiederverehelichung der*des Witwe*Witwers, oder
    • mit der neuerlichen Begründung einer eingetragenen Partnerschaft der*des hinterbliebenen eingetragenen Partnerin*Partners.
  • Mit dem 18. Geburtstag der Waise (Waisenpension).
  • Der  Kinderzuschuss erlischt mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Ein Pensionsanspruch erlischt automatisch kraft Gesetzes, ohne weiteres Verfahren. Der Anspruch lebt nicht automatisch wieder auf. Wenn Sie wieder anspruchsberechtigt sind, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Entziehung der Pension

Die Entziehung einer Pension bedeutet, dass ein bereits gewährter Anspruch ganz oder teilweise aufgehoben bzw. widerrufen wird. Das passiert in der Regel, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. 

Die Pensionszahlung wird dann ab einem bestimmten Zeitpunkt einge­stellt. Für eine Entziehung ist ein Verfahren notwendig und diese muss immer mit einem Bescheid durchgeführt werden.

Zum Beispiel:

  • Eine Waisenpension kann entzogen werden, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung vorzeitig beendet wird und die Waise bereits über 18 Jahre alt ist.
  • Pensionen wegen Berufs­un­fähig­keit oder Invali­dität werden entzogen, wenn sich der Gesundheitszustand so verbessert hat, dass die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr erfüllt sind.

Ruhen der Pension

Unter Ruhen versteht man, dass der Pensionsanspruch dem Grunde nach bestehen bleibt, jedoch die Pension für eine bestimmte Zeit stillgeleget - also nicht oder nur zum Teil ausbezahlt wird.

Sobald der jeweilige Ruhensgrund entfällt, wird der Anspruch erneut wirksam.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 23. Januar 2026