Wegfall der Leistung: Pensionist benutzt Taschenrechner und schreibt

Pensionswegfall:
Gründe & Lösungen

In bestimmten Fällen können Pensionsleistungen eingestellt, ruhend gestellt oder entzogen werden. Wir erklären, welche Gründe zum Wegfall führen, was Sie tun können, damit Ihre Pension wiederauflebt – und wie Ihre Ansprüche bei der automatischen Neufeststellung gesichert bleiben.

Wegfall der Pension

Ein Wegfall der Pension bedeutet, dass ein Anspruch auf eine bereits gewährte oder beantragte Pensionsleistung ganz oder teilweise verloren geht.

Wegfall von vorzeitigen Alterspensionen

Korridor-, Schwerarbeits- und Lang­zeit­ver­sicher­ungs­pensionen fallen grundsätzlich für den Zeitraum weg, wenn vor dem Regelpensionsalter eine Erwerbs­tätig­keit ausgeübt wird, die

  • eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet oder
  • ein monatliches Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 (im Jahr 2025) bringt.

Die Korridor-, Schwerarbeits- und Langzeitversicherungspension fällt ebenfalls weg, wenn Sie

Wegfall der Teilpension

Auch eine Teilpension kann vor Erreichen des Regel­pensions­alters wegfallen, z. B.

  • Wenn Sie im Durchschnitt eines Kalendermonats in mehr als 3 Monaten das vereinbarte – und für die Berechnung der Teilpension maßgeblicheArbeitszeitausmaß um mehr als 10 % überschreiten. (Anders ausgedrückt: Sie arbeiten mehr als erlaubt und unterschreiten damit die vereinbarte Arbeitszeitreduktion um mehr als 10 %).
  • Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, die eine Pflicht­ver­sicher­ung in der Pensionsversicherung begründet oder bei der Sie ein Einkommen über der Gering­fügig­keits­grenze erzielen.

Wiederaufleben der Pension

Wenn das Ende der Erwerbstätigkeit gemeldet wird, lebt eine zuvor weggefallene Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversicherungspension mit dem Tag nach dem Ende der Erwerbstätigkeit wieder auf.

Die Teilpension lebt wieder auf, sobald das vereinbarte Arbeitszeitausmaß nicht mehr überschritten wird oder die selbstständige Erwerbstätigkeit beendet wurde.

Neufeststellung der Pension

Wenn das Regelpensionsalters erreicht ist, wird die Pensionsleistung (auch die Teilpension) von Amts wegen neu festgestellt und für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Pension weggefallen war, um einen festgelegten Prozentsatz erhöht.

Erlöschen der Pension

Das Erlöschen der Pension bedeutet, dass der Anspruch auf eine Pension endgültig endet, wenn bestimmte gesetzlich vorgesehene Beendigungsgründe eintreten:

  • Mit Ablauf der Dauer für die eine Pension zuerkannt wurde.
  • Wenn die*der Pensionist*in verstirbt.
  • Bei Witwen*Witwerpensionen (Pensionen für hinterbliebene eingetragene Partner*innen):
    • mit der Wiederverehelichung der*des Witwe*Witwers, oder
    • mit der neuerlichen Begründung einer eingetragenen Partnerschaft der*des hinterbliebenen eingetragenen Partnerin*Partners.
  • Mit dem 18. Geburtstag der Waise (Waisenpension).
  • Der  Kinderzuschuss erlischt mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Danach lebt der Anspruch nicht mehr automatisch wieder auf, es müsste ggf. ein neuer Antrag gestellt werden.

Ruhen der Pension

Unter Ruhen versteht man, dass der Pensionsanspruch dem Grunde nach bestehen bleibt, jedoch die Pension für eine bestimmte Zeit stillgeleget - also nicht oder nur zum Teil ausbezahlt wird.

Sobald der jeweilige Ruhensgrund entfällt, wird der Anspruch erneut wirksam.

Entziehen der Pension

Entziehen bedeutet, dass ein bereits gewährter Pensionsanspruch ganz oder teilweise mittels Bescheid aufgehoben oder widerrufen wird – meist, weil der Anspruch nicht (mehr) rechtmäßig besteht. Die Pensionszahlung wird dann ab einem bestimmten Zeitpunkt einge­stellt.

Pensionen wegen Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit werden entzogen, wenn sich der Gesundheitszustand der Pensionistin*des Pensionisten so verbessert hat, dass die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr erfüllt sind.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 30. Juli 2025