Stand: 09. Januar 2025
Wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen, tritt die Pflichtversicherung kraft Gesetzes automatisch ein. Im Gegensatz dazu, muss für eine freiwillige Versicherung unbedingt ein Antrag gestellt werden.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 09. Januar 2025
Diese Website verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: Cookie-Erklärung Datenschutz-Erklärung Impressum
Die Einstellungen können Sie jederzeit bei den Cookie-Einstellungen ändern.