Gesundheitszustand reicht für eine Arbeitstätigkeit nicht aus, Besserung ist realistisch:
- Zuerkennung von Rehabilitationsgeld durch Pensionsversicherung (PV)
- Ablehnung des Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension
- Finanzierung durch PV
- Auszahlung durch zuständigen Krankenversicherungsträger
- Betreuung durch Case-Management der ÖGK
- Wiederbegutachtung nach 9–12 Monaten