Informationen zum Rehabilitationsgeld und Umschulungsgeld

Rehabilitationsgeld,
Umschulungsgeld

Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, steht die Rehabilitation im Vordergrund. Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 können Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann habe ich Anspruch auf Rehabilitationsgeld?

Anspruch auf Rehabilitationsgeld haben Arbeiter*innen und Angestellte, die ab 1. Jänner 1964 geboren sind, wenn

Die Pensionsversicherung (PV) stellt nach Ihrem Antrag auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension aufgrund des medizinischen Gutachtens mit Bescheid ob eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt.

Case-Management

Während des Bezugs von Rehabilitationsgeld werden Sie durch ein Case-Management des Krankenversicherungsträgers begleitet. Ziel ist es, Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und eine Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. Dafür wird ein individueller Versorg­ungs­plan erstellt, der medizinische Behandlungen und Reha-Maßnahmen koordiniert.

Wie hoch ist das Rehabilitationsgeld?

Der zuständige Krankenversicherungsträger (im Regelfall die Österreichische Gesundheitskasse = ÖGK) stellt die Höhe fest und zahlt das Rehabilitationsgeld aus.

Nähere Informationen finden Sie z. B. auf der Website der ÖGK Reha­bili­tations­geld.

Wie lange bekomme ich Rehabilitationsgeld?

Das Rehabilitationsgeld wird für die Dauer der vorübergehenden Invalidität oder Berufsunfähigkeit gewährt – ohne zeitliche Befristung. Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung auf eine Invaliditäts- oder Berufs­un­fähig­keits­pension.

Die Pensionsversicherung prüft regelmäßig – spätestens 1 Jahr nach Zuerkennung des Rehabilitationsgelds oder nach der letzten Begutachtung – ob die vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit weiterhin besteht.

  • Der Anspruch endet im Regelfall, wenn
  • die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist oder
  • die Invalidität oder Berufsunfähigkeit dauerhaft wird (mögliche Pension) oder
  • die berufliche Rehabilitation zumutbar und zweckmäßig ist.

Wann habe ich Anspruch auf Umschulungsgeld?

Anspruch auf ein Umschulungsgeld haben ab 1. Jänner 1964 geborene Personen, die einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen der be­ruf­lichen Rehabilitation haben. 

Die Pensionsversicherung (PV) stellt den Rechtsanspruch auf berufliche Reha-Maßnahmen sowie die Berufsfelder, auf die Sie umgeschult werden können mittels Bescheid fest.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist verantwortlich für die Berechnung, Gewährung und Auszahlung des Umschulungsgeldes und führt die beruflichen Reha-Maßnahmen durch.

Antrag auf Umschulungsgeld

Wenn Sie den Antrag innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum des Bescheids beim zuständigen AMS stellen, gebührt das Umschulungsgeld ab dem Zeitpunkt der Feststellung durch die Pensions­ver­sich­er­ung. Stellen Sie den Antrag später, erhalten Sie das Umschulungsgeld erst ab dem Tag der Antragstellung.

Wie hoch ist das Umschulungsgeld?

Die Höhe des Umschulungsgelds orientiert sich am Arbeitslosengeld und hängt davon ab, in welcher Phase der beruflichen Rehabilitation Sie sich befinden.

Weitere Infos finden Sie auf der Website des AMS Wie viel Umschulungsgeld erhalten Sie von uns?

Häufige Fragen zu Reha- und Umschulungsgeld

Hier finden Sie weitere Informationen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert zum Rehabilitationsgeld.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) informiert zum Umschul­ungsgeld.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 16. September 2026