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Verbindliche Richtlinie für
medizinische Begutachtungen

Der Verwaltungsrat der Pensionsversicherung (PV) hat heute eine verbindliche Richtlinie für medizinische Begutachtungen beschlossen. Damit werden zentrale Qualitätsstandards in einem österreichweit einheitlichen und verbindlichen Regelwerk festgelegt.

Wien, 29. Juni 2026

Medizinische Begutachtungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Lebenssituation der Versicherten. Umso wichtiger sind fachliche Qualität, Objektivität, Transparenz und ein respektvoller Umgang mit den Betroffenen.

Verwaltungsrat beschließt Richtlinie

Mit dem heutigen Beschluss des Verwaltungsrats verankert die Pensionsversicherung (PV) diese Grundsätze in einer verbindlichen Richtlinie für alle im Auftrag der PV tätigen medizinischen Gutachter*innen.

Die Richtlinie wurde in einem breit angelegten Prozess mit allen Verantwortlichen innerhalb der Pensionsversicherung erarbeitet und gilt ab 1. September 2026 österreichweit. Grundlage bilden jene hohen Qualitätsansprüche, die die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherung seit vielen Jahren prägen und zuletzt evaluiert und weiterentwickelt wurden.

Die Selbstverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pensionsversicherung stehen für Verantwortung, Verlässlichkeit und Qualität. Mit der heute beschlossenen Richtlinie unterstreichen wir unseren Anspruch, medizinische Begutachtungen nach dem höchst möglichen Standard durchzuführen. Damit schaffen wir Transparenz und stärken das Vertrauen unserer Versicherten in die Entscheidungen der Pensionsversicherung“, sagt Peter Schleinbach, Obmann der Pensions­ver­sich­er­ung.

Medizinische Begutachtungen betreffen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Deshalb müssen sie fachlich fundiert, nachvollziehbar und respektvoll durchgeführt werden. Diese Grundsätze waren für die Pensionsversicherung immer wesentlich. Mit der neuen Richtlinie schaffen wir dafür nun einen österreichweit einheitlichen und verbindlichen Rahmen“, betont  Andreas Herz, MSc., Obmann der Pensions­ver­sich­er­ung.

Die Richtlinie definiert Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit. Sie gilt für alle bei der Pensionsversicherung angestellten sowie für alle im Auftrag der PV tätigen Gut­achter­*­innen.

Verbindliche Standards für eine respektvolle Begutachtung

Versicherte erhalten ausreichend Gelegenheit, ihre persönliche Situation darzustellen. Gutachter*innen erläutern den Zweck der Begutachtung sowie den Ablauf der Untersuchung in verständlicher Form.

Individuelle Bedürfnisse und Belastungssituationen werden berücksichtigt. Überdies ist künftig auch bei Berufsunfähigkeitspensions- und Invaliditätspensions-Untersuchungen die Möglichkeit der Anwesenheit einer Begleitperson während der Begutachtung gesetzlich vorgesehen.

Objektivität und Transparenz

Gutachter*innen haben den gesetzlichen Auftrag, ihre Beurteilungen ausschließlich auf Basis objektivierbarer medizinischer Grundlagen vorzunehmen.

Medizinische Befunde sowie die erhobenen Untersuchungsergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert, validiert und in verständlicher Sprache erläutert. Ziel ist es, damit einen Beitrag zu leisten, spätere Entscheidungen für die Betroffenen möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen.

Fachliche Qualität durch kontinuierliche Fortbildung

Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung laufender fachlicher Weiterbildung. Medizinische Gutachter*innen sind gesetzlich verpflichtet, ihr Wissen kontinuierlich am aktuellen Stand von Medizin, Wissenschaft und Sozialrecht zu halten.

Dadurch wird eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Begutachtung sichergestellt.

Zusammenarbeit im Sinne der Versicherten

Ein offener fachlicher Austausch trägt wesentlich zur Qualität medizinischer Begutachtungen bei. Die Richtlinie fördert daher die Zusammenarbeit zwischen Gutachter*innen und stärkt den interdisziplinären Wissens­transfer.

Österreichweit verbindlich

Die operative Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch die Landesstellen der Pensions­ver­sich­er­ung.

Für bei der PV beschäftigte Gutachter*innen ist die Richtlinie arbeitsrechtlich verbindlich. Bei extern tätigen Gutachter*innen wird die Einhaltung vertraglich sichergestellt.

Mit dem heutigen Beschluss bekräftigt die Pensionsversicherung ihren Anspruch auf eine qualitativ hochwertige, transparente und nachvollziehbare Begutachtungspraxis.

Rückfrage & Kontakt

Pensionsversicherung

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Stand: 29. Juni 2026