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Über 6.000 Post-COVID-Patient*innen
in PVA-Einrichtungen rehabilitiert

Über 6.000 Post-COVID-Patient*innen wurden in den PVA-Einrichtungen bereits rehabilitiert, berichtet Chefarzt Dr. Martin Skoumal beim heutigen „Long COVID“-Fachsymposium des Gesundheitsministeriums über die Rolle der Rehabilitation für Patient*innen, die an Folgeerkrankungen einer COVID-Infektion leiden.

Seit Beginn der Pandemie werden in den 15 Reha-Zentren, den beiden ambulanten Zentren für Rehabilitation der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie in zahlreichen Vertragseinrichtungen Patient*innen nach einer akuten COVID-Erkrankung, aber auch mit später einsetzenden Folgeerkrankungen rehabilitiert.

Insgesamt 6.209 Post-COVID-Patient*innen waren es seit Mai 2020 bis inklusive August 2022, allein in den Einrichtungen der PVA. Der Männeranteil betrug dabei 3.445, bei den Frauen waren es 2.764.

In den zusätzlichen über 80 Einrichtungen der PVA-Vertragspartner kann von einer weitaus höheren Anzahl an behandelten Post-COVID-Patient*innen ausgegangen werden. Zwei Einrichtungen der PVA stechen in der Statistik besonders hervor: die Reha-Zentren in Hochegg und in Weyer. Spezialisiert sind sie auf Herz-Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen sowie Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates und decken damit ein breites Feld der häufigsten Folgeerkrankungen ab.

Die Rehabilitation der PVA

Die Pensionsversicherungsanstalt ist zuständig für die Rehabilitation von unselbständig Erwerbstätigen (Arbeiter*innen, Angestellte, Vertragsbedienstete) sowie für die Bezieher*innen befristeter Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspensionen.

Medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation erfolgt meist nach einem akutmedizinischen Ereignis (Operationen, Unfälle oder auch (chronische) Erkrankungen etc.). Sie wird auf Antrag den Versicherten bewilligt, wenn ohne Rehabilitationsmaßnahmen die Gefahr der andauernden Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität droht.

Ziel ist es, dass die Patient*innen wieder – möglichst ohne fremde Hilfe – ein eigenständiges Leben führen, einen Beruf ausüben oder eine berufliche Umschulung absolvieren können. Ein Rehabilitationsantrag erfolgt über die behandelnde Ärztin*den behandelnden Arzt, bzw. über das Krankenhaus.

Maßgeschneiderte, individuelle Therapie zielführend

Da eine COVID-Erkrankung eine Vielzahl an Folgeschäden verursachen kann, richtet sich die Rehabilitation gezielt nach der jeweiligen, oftmals sehr individuellen Einschränkung: „Ob von Atembeschwerden, Depressionen über chronische Müdigkeit bis hin zu Magen-Darmbeschwerden - je nach Erhebung der unterschiedlichen Einschränkungen in den Teilhabebereichen des beruflichen und sozialen Lebens wird eine Rehabilitation in den Indikationen Pulmologie, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie oder Kardiologie bewilligt“, erläutert der PVA-Chefarzt Dr. Martin Skoumal.

Gemäß dem bio-psycho-sozialen Modell der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) wird nach einer Basis- und Leistungsdiagnostik ein individuelles, interdisziplinäres teilhabeorientiertes Programm zusammengestellt, um bei Erwerbsfähigen die Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Das personalisierte Programm kann je nach Teilhabeeinschränkung aus Physiotherapie, Ausdauer-, Kraft- sowie Atemmuskelkrafttraining bestehen. Außerdem stehen eine diätologische Beratung und psychologische sowie ergotherapeutische Betreuung am Therapieplan. Ein neurokognitives Training wird gegen Merkfähigkeits- und Konzentrationsstörungen angewandt, immer mit dem Ziel, möglichst rasch wieder ins Erwerbsleben zurückkehren zu können.

Ein Standard-Therapiepaket, also ein allgemeines einheitliches Therapiepaket, für alle Betroffenen gibt es daher nicht und ist auch keine Lösung“, sagt Skoumal.

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