Stand: 05. November 2025
Die neue Regelung gilt mit 1. Jänner 2026 für folgende Berufsgruppen:
Auch Teilzeitkräfte können eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen – ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 %.
Für Pflegekräfte gelten dieselben Voraussetzungen wie für andere Schwerarbeitsberufe:
Link-Tipp:
Alle Infos zur Schwerarbeitspension – Anspruchsvoraussetzungen, Antrag, Abschläge – finden Sie auf der Seite Schwerarbeitspension.
Die Kriterien für die Anerkennung von Schwerarbeit werden im Zuge der Reform erweitert:
Stand: 05. November 2025
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