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Pflegeberufe gelten ab 2026
als Schwerarbeit

Ab 2026 wird Pflege offiziell als Schwerarbeit anerkannt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Berufsgruppen von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kriterien für die Anerkennung als Schwerarbeit gelten.

Diese Pflegeberufe zählen zur Schwerarbeit

Die neue Regelung gilt mit 1. Jänner 2026 für folgende Berufsgruppen:

  • diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
  • Pflegefachassistent*innen
  • Pflegeassistent*innen

Auch Teilzeitkräfte können eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen – ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 %.

Schwerarbeitspension: Voraussetzungen für Pflegekräfte

Für Pflegekräfte gelten dieselben Voraussetzungen wie für andere Schwerarbeitsberufe:

  • Pensionsantritt ab 60 Jahren
  • mind. 540 Versicherungsmonate (= 45 Jahre)
  • mind. 120 Schwerarbeitsmonate (= 10 Jahre) in den letzten 20 Jahren 

Link-Tipp:

Alle Infos zur Schwerarbeitspension – Anspruchsvoraussetzungen, Antrag, Abschläge – finden Sie auf der Seite Schwer­arbeits­­pension.

Was künftig als Schwer­arbeit in der Pflege zählt

Die Kriterien für die Anerkennung von Schwerarbeit werden im Zuge der Reform erweitert:

  • Pflege gilt als Schwerarbeit, solange Verwaltungstätigkeiten (z. B. Planung und Koordination von Pflegeprozessen, Dokumentation von Pflegemaßnahmen) nicht überwiegend ausgeübt werden.
  • Das Erfordernis „Pflege von Personen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf“ entfällt.
  • Die Pflege in unmittelbarem Kontakt mit den zu pflegenden Personen muss mindestens 50 % des Arbeitszeitausmaßes, aber zumindest 4 Stunden pro Tag betragen.
  • Ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung ist die Senkung der notwendigen Zahl an Schichtdienst-Arbeitstagen pro Monat: Diese wird von 15 auf 12 reduziert. Damit können die Voraussetzungen realistischer erfüllt werden.

Stand: 05. November 2025