Die aktuelle „MedInfo“ gibt einen Überblick über die Leistungen der Pensionsversicherung (PV) in den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie über unsere Reha-Zentren und Vertragspartner.
Stationäre oder ambulante Reha?
Bevor Sie Ihre Rehabilitation planen, klären Sie, ob eine ambulante oder stationäre Reha besser zu Ihrer Erkrankung, Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrer*Ihrem Ärztin*Arzt.
Bei einer stationären Rehabilitation verbringen Sie mehrere Wochen durchgehend in einem Reha-Zentrum, auch über Nacht und an den Wochenenden. Ein stationärer Aufenthalt ist sinnvoll, wenn Sie durch eine Erkrankung oder Mobilitätseinschränkung laufende medizinische Überwachung benötigen und eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist.
Im Gegensatz dazu bietet die ambulante Rehabilitation die Möglichkeit, Therapien in der Nähe Ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes tagsüber zu absolvieren. So können Sie in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben und weiterhin Ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen nachkommen.
Eine ambulante Rehabilitation dauert grundsätzlich zwischen 6 bis 10 Wochen. In unseren eigenen Einrichtungen, dem PV ZAR Graz und PV ZAR Wien sind auch 3 Wochen möglich.
Neu: Als Pilotprojekt bietet die Pensionsversicherung (PV) in vier eigenen Reha-Zentren eine teilstationäre Rehabilitation an. Nähere Informationen finden Sie hier.
Broschüre
MedInfo
Den Reha-Antrag stellen
Um eine Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge zu erhalten, müssen Sie zuvor einen Antrag stellen. Das funktioniert folgendermaßen:
- Medizinische Notwendigkeit: Ihr*e behandelnde*r Ärztin*Arzt muss die Notwendigkeit für die Rehabilitation medizinisch begründen (Diagnose/Indikation).
- Antrag ausfüllen & unterschreiben: Der Antrag muss vollständig von Ihrer Ärztin*Ihrem Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Antrag einreichen: Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die zuständige Landesstelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
- Antragstellung bei Akuterkrankungen: Bei akuten Erkrankungen kann der Antrag auch von Krankenhausärztinnen ausgefüllt und eingereicht werden.
Antrag
auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt
Für Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (Kur, GVA) nutzen Sie bitte dieses Antragsformular (PDF, 501 KB).
Für eine ambulante Reha muss im Antrag das Feld „ambulante Rehabilitation“ angekreuzt werden.
Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen von der Pensionsversicherung (PV) schriftlich mitgeteilt. Bitte Warten Sie die schriftliche Verständigung unbedingt ab!
Beurteilung & Bewilligung Ihrer Reha
Die Pensionsversicherung (PV) prüft die Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit Ihres Antrags und ermittelt den zuständigen Versicherungsträger.
Wichtig ist, dass Patient*innen nach Unfällen oder schweren Erkrankungen möglichst rasch eine hochwertige medizinische Rehabilitation erhalten.
Im Mittelpunkt steht die medizinische Behandlung und die richtige Therapie; persönliche Wünsche (z. B. spezielle Einrichtungen) können nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich.
Aktuelle Wartezeiten für Ihre Reha
Derzeit kommt es aufgrund der hohen Nachfrage in bestimmten Indikationen zu längeren Wartezeiten bei der stationären Rehabilitation.
Um schneller einen Termin zu erhalten haben Sie die Möglichkeit, eine ambulante Reha zu beantragen, sofern dies medizinisch möglich ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass im ambulanten Bereich mehr Therapieminuten vorgesehen sind und Sie, im Gegensatz zur stationären Reha, nichts dazuzahlen müssen (siehe Kosten für die Reha).
So Erhalten Sie Ihren Reha-Termin
Die bewilligte Reha-Einrichtung wird Ihnen schriftlich (mit dem Einladungsschreiben) einen Termin für Ihren Aufenthalt mitteilen.
Bitte kontaktieren Sie das Reha-Zentrum innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens, um den Termin zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gehen wir davon aus, dass kein Bedarf mehr besteht. Die Kontaktdaten finden Sie im Bewilligungs- oder Einladungsschreiben.
Rat & Hilfe
zu Ihrer Reha
Wir konnten nicht alle Ihre Fragen beantworten? Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung sind gerne für Sie da. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Beantragte stationäre Einrichtungen
Nach sorgfältiger Prüfung ermitteln wir die Einrichtung, die für Ihre Diagnose und Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse am besten geeignet ist. Eine nachträgliche Änderung der zugeteilten Einrichtung durch die Patient*innen ist nicht möglich.
Ihre im Antrag angegebene Einrichtung wird nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Die Einrichtung ist medizinisch geeignet (basierend auf Ihrer Indikation)
- Es sind ausreichend Kapazitäten und freie Plätze verfügbar
- Die Einrichtung liegt innerhalb von 300 km von Ihrem Wohnort
Zimmerwahl & Belegung
Während Ihres Reha-Aufenthaltes werden Sie in einem Zweibettzimmer untergebracht. Auch Einbettzimmer werden nach Verfügbarkeit vergeben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Zimmerwechsel aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich ist.
Wer übernimmt die Kosten für die Reha?
Bei genehmigten Aufenthalten werden die vertraglich vereinbarten Kosten von der Pensionsversicherung (PV) übernommen. Kosten für Aufenthalte ohne vorherige Bewilligung durch die Pensionsversicherung werden grundsätzlich nicht übernommen.
Für eine stationäre medizinische Reha müssen Sie – abhängig von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen – einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen (= Zuzahlungsbetrag). Die Zuzahlung beträgt zwischen EUR 10,31, EUR 17,67 und maximal EUR 25,04 pro Tag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr). Bei einer ambulanten Reha ist keine Zuzahlung erforderlich. Wenn Sie sehr wenig verdienen, ist eine Befreiung möglich.
Ablehnung und erneute Antragstellung
Wenn Ihr Antrag auf Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge abgelehnt wird, kann das formelle oder medizinische Gründe haben. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich ändern, können Sie einen neuen Antrag stellen, der erneut geprüft wird.
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Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 28. Juli 2025