Stand: 25. Juli 2025
Die Teilpension ermöglicht eine flexible Kombination aus Teilzeitarbeit und (vorzeitiger) Alterspension – auch bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze.
Ein Teil des Pensionskontos wird geschlossen und als Teilpension monatlich ausbezahlt, der übrige Teil bleibt offen und wird weiter mit Beiträgen und Versicherungszeiten ergänzt.
Je nach Ausmaß der Arbeitszeitreduktion basiert die Berechnung der Teilpension auf einem Anteil der Gesamtgutschrift am Pensionskonto (25 %, 50 % oder 75 %). Die volle Pension wird beim endgültigen Pensionsantritt berechnet.
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Höhe der Teilpension finden Sie auf unserer Hauptseite.
Sie haben Fragen zur neuen Teilpension ab 1. Jänner 2026? Die Pensionsversicherung (PV) berät Sie persönlich, kompetent und kostenlos – online, telefonisch oder vor Ort.
Besuchen Sie unsere Kontaktseite für Terminvereinbarungen und Anfragen.
Stand: 25. Juli 2025
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