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Teilpension 2026:
Fragen & Antworten

Halb arbeiten, halb in Pension: Ab dem 1. Jänner 2026 gibt es mit der Teilpension ein neues Modell für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Die Pensionsversicherung (PV) beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung.

Die neue Teilpension kurz zusammengefasst

Die Teilpension ermöglicht eine flexible Kombination aus Teilzeitarbeit und (vorzeitiger) Alterspension – auch bei einem Einkommen über der Gering­fügig­keits­grenze.

Ein Teil des Pensionskontos wird geschlossen und als Teilpension monatlich ausbezahlt, der übrige Teil bleibt offen und wird weiter mit Beiträgen und Ver­sicher­ungs­zeiten ergänzt.

Je nach Ausmaß der Arbeitszeitreduktion basiert die Berechnung der Teilpension auf einem Anteil der Ges­amt­gut­schrift am Pensionskonto (25 %, 50 % oder 75 %). Die volle Pension wird beim endgültigen Pensionsantritt berechnet.

Häufig gestellte Fragen zur Teilpension

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Höhe der Teilpension finden Sie auf unserer Hauptseite.

Teilpension

Pensionsversicherung berät zur Teilpension

Sie haben Fragen zur neuen Teilpension ab 1. Jänner 2026? Die Pensionsversicherung (PV) berät Sie persönlich, kompetent und kostenlos – online, telefonisch oder vor Ort. 

Besuchen Sie unsere Kontaktseite für Terminvereinbarungen und Anfragen.

Stand: 25. Juli 2025