Die Pensionsversicherung (PV) hat die Lohnzetteldaten für 2023 bereits ordnungsgemäß und termingerecht an die Finanzverwaltung zur Verarbeitung weitergeleitet.
Ab welchem Zeitpunkt die Daten dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung stehen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.