Die Auszahlung der Pension erfolgt im Nachhinein, am Monatsersten. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag wird die Pension am letzten Werktag davor überwiesen.
Stand: 23. Oktober 2025
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Die Auszahlung der Pension erfolgt im Nachhinein, am Monatsersten. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag wird die Pension am letzten Werktag davor überwiesen.
Im April und Oktober gibt es eine Sonderzahlung. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Pension Ende April und Oktober. Wenn die Pension im Monat der Sonderzahlung und in den letzten 5 Monaten davor nicht durchgehend bezogen wurde, wird die erste Sonderzahlung nur anteilig ausgezahlt. Mehr Infos
Die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung beraten Sie auch in der Pension bei allen Fragen sehr gerne. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 23. Oktober 2025
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