Bei Fragen rund um die Pensionsanpassung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung sehr gerne zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Pensionsanpassung 2027: Übersicht
Die Pensionsanpassung 2027 wird ab 1. Jänner 2027 wirksam. Da die Pensionen immer im Nachhinein angewiesen werden, wird die Erhöhung erstmals mit der regulären Auszahlung am 29. Jänner 2027 überwiesen.
Die Höhe der Anpassung richtet sich nach dem monatlichen Brutto- Gesamtpensionseinkommen:
| Gesamtpensionseinkommen | Erhöhung |
|---|---|
| bis € 6.930,00 | 2,95% |
| ab € 6.930,01 | € 204,44 |
Wenn Sie mehrere Pensionen erhalten (z. B. Eigenpension und Witwenpension), wird jede einzelne Leistung anteilig angepasst, abhängig von der Höhe Ihres Gesamtpensionseinkommens.
- Aliquotierung für erstmalige Pensionserhöhung für Stichtage 2026
Für das Jahr 2027 ist eine anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) vorgesehen.
Bei Zuerkennung einer Pension mit einem Stichtag im Jahr 2026, erfolgt die erstmalige Pensionserhöhung zum 1. Jänner 2027 nur zur Hälfte: Es werden 50 % des festgelegten Erhöhungsbetrags berücksichtigt (das entspricht 1,475 % oder einem Fixbetrag von € 102,22). Ab dem darauffolgenden Jahr wird die Pension dann in voller Höhe angepasst.
- Erhöhung Ausgleichszulage, Ausgleichszulagen- und Pensionsbonus
Die Richtsätze für die Ausgleichszulage werden zum 1. Jänner 2027 um 3,3 % erhöht.
Die Grenzwerte und Höchstbeträge für den Ausgleichszulagenbonus oder Pensionsbonus werden um 2,95 % erhöht.
- Was zählt zum Gesamtpensionseinkommen?
Zum Gesamtpensionseinkommen zählen alle Pensionen (auch die Teilpension) aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, auf die Sie am 31. Dezember 2026 einen Anspruch hatten. Dazu zählen auch:
- Alle Leistungen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz BGBI. I Nr. 46/2014
- Ruhe-/Versorgungsbezüge nach dem Bundestheater- und Bundesbahn-Pensionsgesetz
Rat & Hilfe
zur Pensionsanpassung
Häufige Fragen zur Pensionserhöhung
So wird die Pensionserhöhung berechnet
Damit die Kaufkraft der ausgezahlten Pensionen erhalten bleibt, werden diese ab dem 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem gesetzlich festgesetzten Anpassungsfaktor vervielfacht.
Grundlage für den Anpassungsfaktor ist der Richtwert. Bei der Ermittlung des Richtwertes wird die Erhöhung der Verbraucherpreise (= Inflationsrate) vom August des Vorjahres bis Juli des laufenden Jahres herangezogen.
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2027 beträgt 1,0295.
- Für Pensionen ab € 6.930,01 gibt es im Jahr 2027 eine abweichende Pensionsanpassung: Sie werden um € 204,44 erhöht.
Broschüre
Aktuelle Werte
Aktuelle Werte wie Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlagen, Aufwertungsfaktoren u. v. m. finden Sie in unserer Broschüre Aktuelle Werte: Neuerungen, Werte und Anpassungen für das Jahr 2026.
Das könnte Sie auch interessieren
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 30. Juli 2026