EU- und EWR-Vorschriften, sowie Sozialversicherungsabkommen mit zahlreichen Ländern regeln, wie ausländische Versicherungszeiten für Ihren Pensionsanspruch und die Pensionshöhe berücksichtigt werden.
Beratungstermine im In- und Ausland
Sie haben in mehreren Ländern gearbeitet und sind sich unsicher, ob diese Versicherungszeiten in Österreich angerechnet werden? Klären Sie Ihre Pensionsansprüche aus mehreren Ländern bei den internationalen Beratungstagen.
Das kostenlose Service der Pensionsversicherung (PV) ermöglichen Ihnen eine umfassende Beratung durch Expert*innen der Pensionsversicherung (PV) und dem jeweiligen ausländischen Versicherungsträger an einem Ort.
Anrechnung von
Versicherungszeiten aus dem Ausland
Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen
- Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
- Österreichische und ausländische Versicherungsnummer
Falls noch nicht übermittelt:
- Nachweise über Beschäftigungs- oder Bezugszeiten im Ausland
- Nachweise über Ausbildungszeiten
Falls vorhanden:
- Letzte Korrespondenz mit dem jeweiligen Versicherungsträger
Wichtig: Wenn Sie Informationen für eine andere Person einholen möchten, ist eine Vollmacht erforderlich. Ohne entsprechende Vollmacht dürfen aus Datenschutzgründen keine Auskünfte erteilt werden.
Alle Termine im Überblick
Das Beratungsgespräch dauert ca. 30 Minuten. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Kontakte (Telefon oder E-Mail) finden Sie direkt beim jeweiligen Termin in unserem Terminkalender.
An manchen Sprechtagen stehen Dolmetscher*innen vor Ort zur Verfügung.
Termine 2026
Beteiligte Länder und Versicherungsträger
- Bosnien und Herzegowina
- Föderation von Bosnien und Herzegowina
Federalni zavod za penzijsko i invalidsko osiguranje (Fond PIO/MIO) - Republik Srpska
Fond za penzijsko i invalidsko osiguranje Republike Srpske (Fond PIO RS)
- Föderation von Bosnien und Herzegowina
- Deutschland
- Italien
- Kroatien
- Liechtenstein
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
Das können Sie bei den Beratungstagen klären
- Ihre Pensionsansprüche und voraussichtliche Pensionshöhe
- Den frühestmöglichen Pensionszeitpunkt
- Die Anrechnung Ihrer Versicherungszeiten im In- und Ausland
- Fragen zur Krankenversicherung und steuerliche Aspekte
- Unterstützung beim Pensionsantrag und den nächsten Schritten
Wichtig zu wissen: Sie erhalten im Rahmen der Beratung erste Einschätzungen und eine grobe Orientierung zu Ihren Ansprüchen und der möglichen Pensionshöhe.
Detaillierte Berechnungen sind nur möglich, wenn alle Daten vollständig vorliegen und geprüft wurden. Ihre Fragen werden aufgenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die individuelle Berechnung erfolgt anschließend und wird Ihnen per Post übermittelt.
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Stand: 01. April 2026