Internationale Beratungstage der Pensionsversicherung Österreich

Internationale Beratungstage
zur Pension

Erfahren Sie, wie Versicherungszeiten im Ausland angerechnet werden und gewinnen Sie Sicherheit für Ihre Pensionsplanung. Hier finden Sie alle internationalen Beratungstage der Pensionsversicherung (PV) nach Ländern im Überblick.

Beratungs­termine im In- und Ausland

Sie haben in mehreren Ländern gearbeitet und sind sich unsicher, ob diese Ver­sich­er­ungs­zeit­en in Österreich angerechnet werden? Klären Sie Ihre Pensionsansprüche aus mehreren Ländern bei den internationalen Beratungstagen.

Das kostenlose Service der Pensionsversicherung (PV) ermöglichen Ihnen eine umfassende Beratung durch Expert*innen der Pensionsversicherung (PV) und dem jeweiligen ausländischen Versicherungsträger an einem Ort.

Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen 

  • Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
  • Österreichische und ausländische Versicherungsnummer

Falls noch nicht übermittelt:

  • Nachweise über Beschäftigungs- oder Bezugszeiten im Ausland
  • Nachweise über Ausbildungszeiten

Falls vorhanden:

  • Letzte Korrespondenz mit dem jeweiligen Versicherungsträger

Wichtig: Wenn Sie Informationen für eine andere Person einholen möchten, ist eine Vollmacht erforderlich. Ohne entsprechende Vollmacht dürfen aus Daten­schutz­grün­den keine Auskünfte erteilt werden.

Alle Termine im Überblick

Das Beratungsgespräch dauert ca. 30 Minuten. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige telefonische Termin­vereinbarung erforderlich. Kontakte (Telefon oder E-Mail) finden Sie direkt beim jeweiligen Termin in unserem Terminkalender.

An manchen Sprechtagen stehen Dolmetscher­*­innen vor Ort zur Verfügung.

Termine 2026

Das können Sie bei den Beratungstagen klären

  • Ihre Pensionsansprüche und voraussichtliche Pensionshöhe
  • Den frühestmöglichen Pensionszeitpunkt
  • Die Anrechnung Ihrer Versicherungszeiten im In- und Ausland
  • Fragen zur Krankenversicherung und steuerliche Aspekte
  • Unterstützung beim Pensionsantrag und den nächsten Schritten

Wichtig zu wissen: Sie erhalten im Rahmen der Beratung erste Einschätzungen und eine grobe Orientierung zu Ihren Ansprüchen und der möglichen Pensionshöhe.

Detaillierte Berechnungen sind nur möglich, wenn alle Daten vollständig vorliegen und geprüft wurden. Ihre Fragen werden aufgenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die individuelle Berechnung erfolgt anschließend und wird Ihnen per Post über­mittelt

Stand: 01. April 2026