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Pensionistenausweis im Scheckkartenformat


Pensionistenausweis im Scheckkartenformat – die neue Serviceleistung der PVA!

Pensionistenausweis im ScheckkartenformatDer Pensionistenausweis in der bisherigen Form ist Geschichte! Bis dato galt die jährliche Verständigung über die Pensionsanpassung in Verbindung mit einem Personalausweis ein Jahr lang als Pensionistenausweis. Dies gestaltete sich nicht immer als praktikabel, da sich das Papier der jährlichen Verständigung oft schnell abnutzte und sich zudem als unhandlich erwies.

Die Pensionsversicherungsanstalt entschloss sich nun zur Reformierung des Pensionistenausweises und gestaltete einen solchen in Scheckkartenformat mit folierter Oberfläche. Dieser Ausweis wird ebenfalls mit dem jährlichen Schreiben betreffend die Pensionsanpassung im Jänner versendet, er ist im unteren Drittel dieser Verständigung positioniert und lässt sich aus dem Blatt heraustrennen. Aufgrund des handlichen Formates kann er bequem in jeder Brieftasche verstaut werden und die Folierung schützt vor Abnutzung.

„Mit dieser neuen Errungenschaft wird auch dem langjährigen Wunsch unserer Pensionistinnen und Pensionisten nach einem kompakten, handlichen und strapazierfähigeren Ausweis in Scheckkartengröße entsprochen“, so Manfred Felix, Obmann der Pensionsversicherungsanstalt. Passend zum Jahreswechsel, der Zeit der Wünsche, hat die Pensionsversicherungsanstalt somit einen weiteren Schritt in Richtung Serviceorientierung und Kundenzufriedenheit gesetzt. Der durch die Neuerung vereinfachten Inanspruchnahme der Ermäßigungen für Seniorinnen und Senioren bei Eintritten, Fahrtkosten und dergleichen steht nun nichts mehr im Wege!

Empfänger des neuen Pensionistenausweises werden alle im Inland wohnhaften Pensionistinnen und Pensionisten sein. Grundsätzlich wird der Ausweis einmal versendet und ist unbefristet gültig. Lediglich jene Versicherten, welche eine befristete Pensionsleistung beziehen, erhalten dementsprechend auch einen Pensionistenausweis, welcher nur bis zum Ende der Befristung der Leistung gilt. Jene Personen, deren Pensionsantritt unterjährig erfolgt, erhalten zunächst einen Pensionistenausweis lediglich in Papierform. Dieser wird sodann zum nächsten Jahresbeginn durch den folierten Ausweis abgelöst.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020