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Pensionskonto


Mit der Einführung des neuen Pensionskontos ab 1. Jänner 2014 gilt für alle ab 1. Jänner 1955 Geborenen ein einziges Pensionskontosystem. Die künftige Pension wird damit verständlich, transparent und nachvollziehbar. Auf diesem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen Versicherungszeiten erfasst.


Für Personen, die erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, wird die Pensionshöhe ausschließlich aus dem Pensionskonto errechnet. Personen, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, erhalten eine Kontoerstgutschrift. Diese stellt einen Übertrag der vor 2014 erworbenen Ansprüche auf das Pensionskonto dar.

Das neue Pensionskonto

Das neue Pensionskonto

Zuletzt aktualisiert am 22. April 2021