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Pensionshöhe - Geburtsjahrgänge ab 1955


Auf Grund der Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) ist für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, ein Pensionskonto eingerichtet.

Für Personen, die erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, wird die Pensionshöhe ausschließlich aus dem Pensionskonto errechnet. Personen, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, erhalten eine Kontoerstgutschrift. Diese stellt einen Übertrag der vor 2014 erworbenen Ansprüche auf das Pensionskonto dar.

Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020