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Versicherungszeiten bis 31.12.2004


Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe.

Versicherungszeiten werden in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Für Beitragszeiten ist die Entrichtung von Beiträgen vorgesehen. Ersatzzeiten werden ohne Beitragsentrichtung als Versicherungszeit berücksichtigt.


Für Personen, die ab 01.01.1955 geboren sind, gelten für den Erwerb von Versicherungszeiten ab 01.01.2005 die Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG). Siehe "Versicherungszeiten ab 01.01.2005"
Für Personen, die vor 01.01.1955 geboren sind, gelten die hier angeführten Bestimmungen nach dem 31.12.2004 weiter.


Eine Aufstellung über die bereits erworbenen Versicherungszeiten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger.

Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2021