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Korridorpension 2026:
Was ändert sich?

Ab dem 1. Jänner 2026 treten gesetzliche Änderungen zur Korridorpension in Kraft. Diese betreffen sowohl das Antrittsalter als auch die erforderlichen Versicherungsmonate. Die Pensionsversicherung (PV) informiert über alle Neuerungen und deren Auswirkungen.

Die Änderungen im Überblick

Ab 1. Jänner 2026 ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension für Personen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind:

  • Das frühestmögliche Antrittsalter wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben.
  • Auch die erforderlichen Versicherungsmonate steigen schrittweise – von 480 auf 504 Monate

Genaue Informationen zu Übergangsregelungen, Abschlägen und Höhe der Korridorpension finden Sie auf unserer Hauptseite.

Korridorpension

Häufige Fragen & Antworten 

Individuelle Beratung zur Korridorpension

Für Fragen zu den Änderungen bei der Korridorpension ab 2026 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Oder möchten Sie Ihre persönliche Pensionssituation besprechen? Unsere Expert*innen der Pensionsversicherung beraten Sie gerne individuell und kompetent.

Besuchen Sie unsere Kontaktseite für Terminvereinbarungen und Anfragen.

Stand: 30. Juni 2025