Weitere Infos zu den Voraussetzungen und vieles mehr finden Sie in unserer Broschüre Schwerarbeitspension.
Was ist eine Schwerarbeitspension?
Die Schwerarbeitspension steht Personen zu, die für eine bestimmte Mindestanzahl an Monaten (sogenannte „Schwerarbeitsmonate“) unter körperlich und psychisch besonders belastenden Bedingungen gearbeitet haben. Diese Art der Pension ermöglicht einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter.
Alter & Voraussetzungen
Das früheste Antrittsalter ist 60 Jahre.
Für die Mindestversicherungszeit müssen bis zum Stichtag mindestens 540 Versicherungsmonate (= 45 Jahre) vorliegen. Davon müssen mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (= 10 Jahre) innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (= 20 Jahre) geleistet worden sein.
Am Stichtag darf keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden und das Einkommen darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.
Broschüre
Schwerarbeitspension
Was gilt als Schwerarbeit?
Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die körperlich oder psychisch besonders belastend sind:
- Tätigkeiten im Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht
- Tätigkeiten regelmäßig unter Hitze oder Kälte
- Tätigkeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen
- Schwere körperliche Arbeit
- Ab 1. Jänner 2026: Pflegeberufe (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal) solange Sie hauptsächlich mit der Pflegearbeit beschäftigt sind und Verwaltungstätigkeiten nicht überwiegen. Die Pflege muss mindestens 50 % der Arbeitszeit bzw. 4 Stunden am Tag betragen. Außerdem muss an zumindest 12 Tagen im Kalendermonat im Schichtdienst gearbeitet werden. Mehr Infos
- Tätigkeiten, trotz Pflegegeldanspruch zumindest in Höhe der Stufe 3
Details können Sie in der Definition Schwerarbeit nachlesen.
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Schwerarbeitszeiten zu melden. Die Meldung ist rechtlich nicht verbindlich.
- Schwerarbeitsverordnung
Für körperliche Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung gibt es eigene Berufslisten, die laufend ergänzt werden.
- Berufslisten körperliche Schwerarbeit
Pensionsantrag
für die Schwerarbeitspension
Um eine Schwerarbeitspension zu beantragen, füllen Sie das Online-Formular aus.
Es wird empfohlen, den Pensionsantrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen.
Wie werden Schwerarbeitszeiten festgestellt?
Ob Sie Anspruch auf eine Schwerarbeitspension haben, wird von der Pensionsversicherung (PV) in einem Verfahren festgestellt. Sie können den Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten frühestens 10 Jahre vor Pensionsantritt stellen.
Die Pensionsversicherung prüft im Einzelfall, ob Schwerarbeitszeiten vorliegen. Dabei wird endgültig beurteilt, ob eine Tätigkeit als Schwerarbeit anerkannt wird.
Auch Berufe oder Tätigkeiten, die nicht in den Berufslisten stehen, können als Schwerarbeit anerkannt werden. Umgekehrt kann die Pensionsversicherung trotz Listung entscheiden, dass keine Schwerarbeitszeiten im Sinne der Schwerarbeitsverordnung vorliegen.
Berechnung der Pension und Abschläge
Die Grundlage für die Berechnung der Schwerarbeitspension ist die Gesamtgutschrift, die zum Stichtag auf Ihrem Pensionskonto aufscheint.
Für jeden Monat, den Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, wird ein Abschlag von 0,15 % berechnet – das sind 1,8 % pro Jahr.
Link-Tipp:
Alles zur Berechnung und Höhe Ihrer Pension finden Sie auf der Seite Pensionshöhe berechnen.
Rat & Hilfe
zur Schwerarbeitspension
Sie möchten sich genauer zur Schwerarbeitspension informieren? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen der Pensionsversicherung und vereinbaren Sie einen Termin. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt. Bitte bringen Sie zum Termin unbedingt einen Identitätsnachweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit.
Wegfall der Schwerarbeitspension
Die Schwerarbeitspension kann wegfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, zum Beispiel:
- bei bestehender Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung,
- bei einem monatlichen Erwerbseinkommen (brutto) über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 (Stand: 2025),
- bei Bezug einer Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung.
Eine vollständige Übersicht aller Gründe finden Sie auf der Seite Pensionswegfall.
Damit Sie Ihre Pension wieder erhalten, informieren Sie uns bitte wenn sich ein relevanter Umstand ändert oder nicht mehr zutrifft!
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie weitere Informationen
Die Österreichische Gesundheitskasse hat Antworten auf häufige Fragen zur Schwerarbeitsverordnung in einem Informationsblatt zusammengefasst
Das könnte Sie auch interessieren
Hinweis:
Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.
Stand: 06. November 2025