Ältere Frau mit Sonnebrille zeigt ihren Ausweis für Pensionist*innen im Scheckkartenformat

Ausweis für
Pensionist*innen

Die Pensionskarte (früher: Pensionist*innen-Ausweis) ist ein offizielles Dokument für alle, die in Österreich eine Pension beziehen. Sie bietet zahlreiche Vorteile wie Ermäßigungen bei Eintritten, öffentlichen Verkehrsmitteln und mehr. Erfahren Sie hier, wie Sie die Pensionskarte erhalten.

So bekommen Sie die Pensionskarte

Jede*r Pensionist*in mit Wohnsitz im Inland erhält automatisch und kostenlos eine Pensionskarte zugeschickt. Sie ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) gültig.

Grundsätzlich wird die Pensionskarte nur einmal versendet und ist unbefristet gültig. Nur Pensionist*innen, die eine befristete Pension beziehen, erhalten eine befristete Karte. Im Ausland lebende Pensionist*innen erhalten keine Pensionskarte.

Wann und wie erhalten Sie Ihre Pensionskarte?

Wenn Sie Ihre Pension innerhalb des Jahres antreten, erhalten Sie mit der Pensionszuerkennung eine vorläufige Karte in Papierform.

Die Pensionskarte im Scheckkartenformat wird mit der jährlichen Mitteilung über die Pensionsan­passung im Jänner versendet. Die Karte finden Sie im unteren Drittel dieser Verständigung – sie lässt sich einfach aus dem Blatt heraustrennen. 

Mit der Karte können Sie Ermäßigungen für Senior*innen bei Eintritten, Fahrtkosten etc. in Anspruch nehmen.

Was tun bei Verlust der Pensionskarte?

Sollten Sie Ihre Pensionskarte nicht erhalten oder verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landesstelle (die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort, bei einem Wohnsitz im Ausland ist die Landesstelle Wien zuständig).

Hier finden Sie weitere Informationen

Auf der Plattform oesterreich.gv.at finden Sie Informationen zu Ermäßigungen & finanzielle Unterstützungen für Senior*innen in Ihrem Bundesland.

Hinweis: 

Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

Stand: 20. Oktober 2025