Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wird die als Heizkostenzuschuss vorgesehene Einmalzahlung 2022 in der Höhe von € 150,00 mit der Februar-Pension, also mit 1. März 2022, ausbezahlen. Anspruch auf diese Einmalzahlung haben Personen, die im Dezember 2021 einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage hatten.
Die Einmalzahlung 2022 gilt nicht als Pensionsbestandteil oder als Nettoeinkommen im Sinne des Sozialversicherungsrechtes. Die Zahlung unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Krankenversicherung sowie der Einkommenssteuerpflicht und ist zudem unpfändbar.