DRUCKEN

Zusätzliches Service für pensionsnahe Jahrgänge

Familie

Mitteilungen über Pensionsantritte und Pensionshöhen

Versicherte der Jahrgänge 1955 bis 1960 erhalten noch heuer als Orientierungshilfe eine Mitteilung über die möglichen Zeitpunkte eines Pensionsantritts samt der zu erwartenden Pensionshöhen.

 

Diese Mitteilung erhalten jedoch nur jene Personen, 

  • die den Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension oder Korridorpension erfüllen,
  • laufend erwerbstätig sind und
  • deren Kontoerstgutschrift endgültig ist. 


Diesen Versicherten werden sowohl Frühpension als auch die Alterspension berechnet.

Versicherte, die ausschließlich einen Anspruch auf Alterspension (ohne Anspruch auf Frühpension) haben, erhalten keine Vorausberechnung.

 

Unverbindliche Informationen

Die Vorausberechnungen sind eine zusätzliche Serviceleistung Ihrer Pensionsversicherung und damit unverbindlich. Sie dienen zu Ihrer Orientierung und besseren Planung Ihrer Pensionsjahre.


Auch wenn Sie keine Vorausberechnung erhalten haben, können Sie jederzeit mit dem Pensionskontorechner einen Ausblick auf Ihre zu erwartende Pensionshöhe in Brutto- und Nettobeträgen (Einstieg über www.neuespensionskonto.at) erlangen.

 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020