Voraussetzungen und Höhe
Der Angehörigenbonus gebührt Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf zumindest Pflegegeld der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen
- automatisch bei Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes
- auf Antrag, wenn keine Selbst- oder Weiterversicherung besteht, sofern die Pflege des Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 in häuslicher Umgebung bereits seit mindestens einem Jahr erfolgt und das monatliche Netto-Einkommen im letzten Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.500 Euro betrug.
Der Angehörigenbonus beträgt monatlich EUR 125,00. Er gebührt frühestens ab 1. Juli 2023.
Auszahlung
Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Er gebührt pro zu pflegender Person nur einmal. Auch Personen, die mehrere Angehörige gleichzeitig pflegen, können den Angehörigenbonus nur einmal erhalten.
Mehr Informationen zum Angehörigenbonus finden Sie hier. (226.1 KB)