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PVA Reha-Zentren entlasten Akutspitäler ab sofort


„Fast-Track“-Verfahren für Non-COVID-Patient*innen

Die Situation ist angespannt; in Salzburg und Oberösterreich gelangen aufgrund von SARS-CoV-2-Infektionen Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Reha-Zentren der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bieten Entlastung durch die schnelle Übernahme („Fast-Track“-Verfahren) von Non-COVID-Patient*innen.

Seit der ersten Phase der COVID19-Pandemie im Frühling 2020 sind die Reha-Zentren der PVA für die Übernahme von Patient*innen aus Krankenhäusern gewappnet. „Gerade in Krisenzeiten ist es unsere Verpflichtung, unseren Beitrag zur sozialen Stabilität und einer funktionierenden Gesundheitsversorgung zu leisten“, sagen die beiden Obleute der PVA Andreas Herz, MSc und Peter Schleinbach. In einem so genannten „Fast-Track-Verfahren“ können nicht-COVID-positive Patient*innen schnell, beispielsweise nach einer Operation im Akutspital, in ein Reha-Zentrum zur weiteren Versorgung verlegt werden.

Die Reha-Zentren der PVA in Saalfelden und Großgmain entlasteten im ersten Lockdown Krankenhäuser maßgeblich. Dies erfolgte neben Normalbetrieb. Aufgrund der aktuellen Lage in Salzburg und Oberösterreich wird das „Fast-Track-Verfahren“ nun gänzlich in fünf Einrichtungen ausgerollt: die Rehabilitationszentren Großgmain, Saalfelden, Bad Hofgastein, Weyer und Bad Schallerbach stehen ab sofort nur mehr für Patient*innen des „Fast-Track-Verfahrens“ zur Verfügung. Rehabilitationen, die gerade im Gange sind können noch nach Plan beendet werden, neue Rehabilitand*innen werden nicht aufgenommen. Der Reha-Betrieb der Einrichtungen Gröbming und Laab im Walde wird reduziert. „Ziel ist es, mit diesem Verfahren Krankenhäuser möglichst rasch zu entlasten“, sagt der Chefarzt der PVA, Dr. Martin Skoumal.

Patient*innen nach Operationen oder COVID-Erkrankung

Übernommen werden jene Patient*innen, die von einer nicht planbaren Erkrankung betroffen sind, für die es auch in den Reha-Zentren die geeignete Ausstattung gibt. Das betrifft vor allem den Bereich der Orthopädie und Kardiologie. „Der Herzinfarkt oder der Oberschenkelhalsbruch passiert auch in der Pandemie. Sobald der Patient oder die Patientin nach einer Operation stabil ist, kann mit einem sofortigen Anschlussheilverfahren gestartet werden“, erläutert Chefarzt Dr. Skoumal. Das Verfahren läuft schnell und unbürokratisch. „Wir stellen damit eine Reserve zur Verfügung, die die Akutspitäler brauchen, um Patientinnen und Patienten, die stabil, transportfähig und nicht COVID-positiv sind, in unseren Rehabilitationszentren zu versorgen“, erläutert der Chefarzt der PVA.

Zuletzt aktualisiert am 18. November 2021