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PVA: Hauptversammlung beschließt Rechnungsabschluss


Jahresbericht 2020 angenommen

Bei der heutigen Hauptversammlung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) blickt man auf ein herausforderndes Jahr zurück. Durch die COVID-19-Pandemie sind die Beitragseinnahmen hinter den Erwartungen geblieben. Konnte man im Jahr 2019 noch eine Steigerung von 5,1 Prozent bei den Erwerbstätigen verzeichnen, betrug diese Steigerung im Jahr 2020 nur 1,1 Prozent.

Die Pensionsantritte der geburtenstarken Jahrgänge, die sozialgestaffelte Pensionserhöhung 2020 sowie die abschlagsfreie Langzeitversichertenregelung führten zu einem Anstieg der Pensionsaufwendungen von 5,9 Prozent. Außerdem sind die Pensionen der Neuzugänge durchschnittlich höher, als die der bestehenden Pensionist*innen. So betrug die durchschnittliche Pensionshöhe (gesamt) 1.941,27 Euro, wobei Frauen eine Pension von durchschnittlich 1.457,35 Euro und Männer eine Pension von durchschnittlich 2.588,77 Euro erhielten.

Im Jahr 2020 traten Männer im Durchschnitt mit 61,3 Jahren und Frauen mit 59,3 Jahren ihre Pension an.


Gesamtes Gebarungsvolumen

Das gesamte Gebarungsvolumen (exkl. Zuweisungen an Rücklagen) nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), dem Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) und dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) war in der Höhe von 41.513,01 Mio. Euro auszuweisen. Der Bundesbeitrag belief sich 2020 auf 4,87 Mrd. Euro.


Weniger Heilverfahren

Im Jahr 2020 sank der Aufwand für die „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ und die Rehabilitation um 11,3 Prozent. Neun der 17 Rehabilitationszentren der PVA blieben während der ersten kritischen Phase der Pandemie im März und April 2020 durchgängig geöffnet, um die öffentlichen Akutkrankenhäuser durch eine Übernahme der Patient*innen zur weiteren medizinischen Versorgung zu entlasten. Darüber hinaus nahmen die beiden PVA-Rehabilitationszentren Hochegg und Weyer bundesweit federführend die Rehabilitation von Patient*innen mit einem schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung auf.


Verwaltungsaufwand unter ein Prozent

Auch während der Krisenzeit wurde dem hohen Anspruch an Qualität der Betreuung Rechnung getragen und ein Höchstmaß an Kundenorientierung verwirklicht. Dennoch betrug der Verwaltungsaufwand nur 0,82 Prozent der Gesamtgebarung der PVA.

Zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2021